Die Grundsteuerreform steht vor der Tür. Die neue Grundsteuer wird ab dem 1.1.2025 erhoben. Bis dahin müssen die Besteuerungsgrundlagen festgestellt und die notwendigen Besteuerungsverfahren eingeführt werden. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1.1.2022.
Alle Immobilieneigentümer müssen deshalb in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.
Der Informationsbedarf wegen der Einführung der neuen Grundsteuer bietet Möglichkeiten für Verwalter und Makler
Die Grundsteuerwerte ermitteln die Finanzämter auf Basis der Grundsteuererklärungen. Das Gesetz sieht eine regelmäßige Bewertung der Grundstücke vor. Künftig werden die Finanzämter alle sieben Jahre überprüfen, inwieweit sich der Grundsteuerwert geändert hat.
Bereits heute schickt die Finanzverwaltung oft die entsprechenden Fragebögen, die dann seitens der Ei...
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