Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 192 – ET: 10/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al... mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.7 Bemessungsgrundlage und AfA

Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks ist zur Berechnung der AfA der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Soweit beim Steuerpflichtigen nach den vorstehenden Ausführungen Anschaffungskosten für abnutzbare Gebäude entstehen, die er zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, kann er für diese Ansc... mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 1.1 Zivilrechtlicher Rahmen

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch.[1] Der Nießbrauch stellt grundsätzlich ein umfassendes dingliches Nutzungsrecht dar und entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerrechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich g... mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.4 Nutzungsrechte am übertragenen Vermögen

Behält sich der Übergeber ein Nutzungsrecht (z. B. Nießbrauch oder dingliches Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögen vor, oder verpflichtet sich der Übernehmer, ein solches Recht dem Übergeber oder einer anderen Person einzuräumen, erwirbt der Übernehmer bereits belastetes Vermögen.[1] Anschaffungskosten bzw. ein Veräußerungserlös entstehen in diesen Fällen nicht. Der Wert ... mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.1 Gesamtrechtsnachfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Nachlass ist Gesamthandsvermögen der Erben.[1] Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung[2] steuerlich bei den Überschusseinkünften, mithin auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wie ei... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Leistungseinkünfte / 2.2 Keine Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften[1], bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Abfindungen an den Mieter einer Wohnung, soweit er sie für vermögenswerte Einschränkungen seiner Mietposition erhält.[3] Zahlungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbra... mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i... mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Welche Aufwendungen als "größer" anzusehen sind, wird in § 82b EStDV nicht näher definiert. Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ablösung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zur Ablösung von Ansprüchen > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Urlaubsgelder Rz 2, > Versorgungsausgleich Rz 36, 49, ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 273 ff. Zu Ablösungsbeträgen an einen ausländischen Staat > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung. Zur Ablösung von Unterhaltsverpflichtungen > Unterhaltsleis... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW... mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 6. Wohnrechte

Die vorstehenden Grundsätze wendet die Finanzverwaltung entsprechend bei der Ablösung von vorbehaltenen oder zugewendeten Wohnrechten an[19]. Beraterhinweis Bei Ablösung eines dinglichen Wohnrechts ist zu beachten, dass die Aufwendungen, sofern sie nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers sind, in vollem Umfang auf das Gebäude entfallen[20]. Aufwendungen, di... mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 1. Der BFH schlägt einen neuen, steuerverschärfenden Weg ein

Der Vorbehalt oder die Einräumung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts ist im familiären Bereich im Rahmen einer vorweggenommenen Erbregelung, aber auch zur steuersparenden Verlagerung von Einkünften häufig anzutreffen. In der Regel betrifft dies den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sofern es sich um ein obligatorisches Nutzungsrecht oder um ein... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe... mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.2.3 Unentgeltliche Überlassung von Teilen einer zu eigenen Wohnzwecken überlassenen Wohnung

Überlässt der Anspruchsberechtigte Teile seiner von ihm selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich an eine andere Person, gilt Folgendes: Werden die Räume der Wohnung unentgeltlich ohne rechtliche Verpflichtung überlassen, sind die Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen nicht zu kürzen. Erfolgt die unentgeltliche Überlassung der Räume der Wohnung wegen... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.47 § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden)

• 2021 Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden / BMF v. 14.1.2021, BStBl I 2021, 103 / § 35c EStG Befindet sich auf dem Dach des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohngebäudes eine Photovoltaikanlage, fallen die Aufwendungen nach Auffassung der FinVerw für die Dachsanierung in vollem Umfang unter § 35c EStG. Ein anteiliger Abzug als Betriebsausgabe... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 16 ErbStG (Freibeträge)

• 2026 Gestaltungsüberlegungen bei der lebzeitigen unentgeltlichen Übertragung von eigengenutzten bzw. fremdvermieteten Immobilien / § 16 ErbStG Im Rahmen der lebzeitigen unentgeltlichen Übertragung von eigengenutzten Immobilien bietet sich die Übertragung unter Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG an. Zu beachten ist die Zehnjahresfrist. Als Gestaltungsvarianten biete... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 52 Modernisierungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 4.7.1989, 2/11 S 2/89). Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist aber eine zum Nachteile des Mieters von § 555c Abs. 1-2 abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555c Abs. 5); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., sodass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen ist... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 94 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[210] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten – ihrer Mutter – Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung. Die Klägerin ist die Tochter, die Beklagte ist die Witwe des am … mit letztem Wohnsitz in … verstorbenen Herrn … (Erblasser). Beide Parteien haben den Erblasser aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu je ½ beerbt. Der Erblasser war Eige... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ... mehr

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AGS 08/2026, Geschäftswert ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Der Geschäftswert Der Geschäftswert in Erbscheinverfahren bemisst sich nach § 40 GNotKG und ist auch für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit maßgebend (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG), wenn auch ggf. nur mit einer Quote (BGH NJW 1968, 2334 = MDR 1969, 36; Rpfleger 1977, 59 = BayVBl 1977, 124 = JZ 1977, 137 = MDR 1977, 295 = BB 1977, 69 = NJW 1977, 584 = DB 197... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Energieausweis (GModG) / 1.1.2 Wahlfreiheit bei der Ausweisart

Für Nichtwohngebäude ist grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis auszustellen, es besteht keine Wahlfreiheit. Für Wohngebäude können nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GModG 2027 Energieausweise weiterhin als Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. § 79 Abs. 1 Satz 3 GModG 2027 erlaubt insoweit die Angabe sowohl des Energiebedarfs als auch des Energiever... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 242 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG auch der Nutzungswert der selbstgenutzten Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung, wenn die Wohnung die übliche Größe bei Betrieben der gleichen Art nicht überschreitet und es sich bei dem Gebäude oder dem Gebäudeteil nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften um ein Baudenkmal ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Wohngeld / 2.2 Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss wird ausschließlich Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.[1] Dem Eigentümer gleichgestellt sind Personen, die ein Erbbaurecht, eigentumähnliches Dauerwohnrecht oder ein Nießbrauchrecht innehaben. Der Lastenzuschuss steht auch denjenigen zu, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, Erbbaurechts, eigentumähnli... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.3.1 Zugewendetes dingliches Wohnrecht

Rz. 93 Ist das Grundstück in der Weise belastet, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen bestellt worden ist, sind die für den Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden.[1] Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingli... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.9 Dingliches Wohnrecht

Rz. 24 Das dingliche Wohnrecht[1] gibt dem Wohnberechtigten das gegenüber jedermann wirkende Recht auf Bewohnen eines Gebäudes oder Gebäudeteils unter Ausschluss des Eigentümers. Es ist eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und nießbrauchsähnlich ausgestaltet, weshalb die Vorschriften über den Nießbrauch teilweise für entsprechend anwendbar erklärt werde... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.3.2 Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht

Rz. 94 Der bisherige Eigentümer kann sich auch ein dingliches Wohnrecht i. R. d. Übertragung des Grundstückes vorbehalten. Es gelten in diesem Fall die Grundsätze über den Vorbehaltsnießbrauch entsprechend.[1] Das vorbehaltene dingliche Wohnrecht ist ebenfalls kein Entgelt für die Übertragung des Grundstücks; der Eigentümer erwirbt von vornherein belastetes Eigentum. Der Ei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.3 Dingliches Wohnrecht

2.8.2.3.1 Zugewendetes dingliches Wohnrecht Rz. 93 Ist das Grundstück in der Weise belastet, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen bestellt worden ist, sind die für den Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden.[1] Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.3.2 Vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 98 Behält sich der bisherige Eigentümer bei der Übertragung des Grundstücks ein obligatorisches Nutzungsrecht vor, stellt die Einräumung des Nutzungsrechts keine Gegenleistung des Erwerbers dar.[1] Behandlung beim Nutzenden Der Nutzungsberechtigte hat bei der Vermietung des Grundstücks die Einnahmen zu versteuern, er darf die von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.1 Allgemeines

Rz. 173 Der Erlass der Finanzverwaltung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterscheidet zwischen der Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs, Zuwendungsnießbrauchs, Vermächtnisnießbrauchs, des dinglichen Wohnrechts und des obligatorischen Nutzungsrechts. Für die Behandlung von Ablösun... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.2 Dinglicher Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 81 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Diesem steht der Vorbehaltsnießbrauch als ein sich aus dem bisherigen Eigentum ergebendes und damit nicht von Rechtspositionen Dritter abgeleitetes Nutzungsrecht gegenüber. Rz. 82 Na... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / IV. Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt

Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder Vorbehalt eines Wohnrechts sind eine beliebte Gestaltung bei der Planung lebzeitiger Vermögensnachfolge (s. hierzu: Scharfenberg/Dorn, ZEV 2021, 431; Dorn, NWB 2024, 2051; Dorn, NWB-EW 2025, 243; Dorn, NWB 2025, 2048). Im Folgenden ist der Einfachheit halber lediglich vom Nießbrauch die Rede. Die Belastung eines Grundstüc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.1 Entgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 69 Durch die Rechtsprechung des BFH ist die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Nutzungsrechts sowohl bei dinglicher Bestellung wie bei lediglich schuldrechtlicher Einräumung identisch. Der Nutzungsberechtigte wird quasi wie ein Mieter behandelt, während der Eigentümer als Quasi-Vermieter den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt.[1] Wenn der Nutzungsberech... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.2 Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 174 Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Ablösungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübergabe) und Ablösungen im Zusammenhang mit sonstigen Vermögensübertragungen. Zur Abgrenzung der Vermögensübergabe von sonstigen Vermögensübertragungen verweist das BMF-Schreiben v. 30.9.2013 auf die Rz. 2, 3, 5 und 57 des BMF-Schreibens v. 11.3.2010[... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Optionsfähige Umsätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In § 9 Abs. 1 UStG sind die für eine Option zur Steuerpflicht infrage kommenden Steuerbefreiungen abschließend aufgeführt. Im Umkehrschluss heißt das, dass wenn eine Steuerbefreiung im § 9 UStG nicht aufgeführt ist, der Verzicht auf die Steuerfreiheit oder die Möglichkeit zur Steuerpflicht nicht gegeben ist. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Au... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen

Rz. 8 Minderjährige, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, sind ausnahmsweise als geschäftsfähig anzusehen und können ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter rechtswirksame Willenserklärungen abgeben. Sie sind dann auch uneingeschränkt als beurkundungsfähig anzusehen.[12] Den praktisch bedeutsamsten Fall regelt § 107 BGB. Hiernach kann ein beschränkt geschäftsfähig... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Wirtschaftliche Folgen

Rz. 70 Da der Notar nicht der Wirtschaftsberater der Beteiligten ist, braucht er regelmäßig auch nicht die Angemessenheit des Kaufpreises (siehe aber Rdn 73) oder allg. die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des in Aussicht genommenen Geschäfts zu thematisieren.[269] Der Notar ist auch nicht verpflichtet, einen Beteiligten über Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Teil H: Personen- und Beruf... / 67 Familie, Ehegatte, Ehewohnung [Rdn 747]

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Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ... mehr