Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 2.1 Gesetzliches Rückforderungsrecht

Schenkungen, auch im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, sind für alle Beteiligten riskant, soweit es um eine umfassende Vermögensübertragung geht. Der Schenker riskiert die finanzielle Abhängigkeit vom Ehepartner und den Kindern, schlimmstenfalls die Altersarmut. Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt selbst zu bes...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.3 Rückforderung der Schenkungen seitens des Sozialamts

Ein Herausgabeanspruch nach § 528 BGB steht auch dem Sozialhilfeträger zu, gegebenenfalls auch noch nach dem Tod des Schenkers.[1] Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, dass das Gesch...mehr

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Güterrecht / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 182 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr

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Güterrecht / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich in derartigen Fällen daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständi...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.4 Sonderfall der Belastung mit einem lebenslangen Recht

Rz. 83 Oftmals wird – insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – ein Grundstück auf ein Familienmitglied übertragen und gleichzeitig zugunsten des Zuwenders ein Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibgedinge an dem Grundstück eingetragen. Der BGH hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie Belastungen, die mit einem nach § 1374 Abs. 2 BGB privil...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.6 BGH v. 22.11.2006 – XII ZR 8/05 FamRZ 2007, 978:

Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des im Zusammenhang mit einem privilegierten Grundstückserwerb übernommenen Wohnrechts Leitsatz: Hat der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung ein Wohnrecht übernommen, so ist dieses bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn das Wohnrecht fortbe...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / I. Das Älterwerden des Schenkers und seine tatsächlichen Auswirkungen

Der Eigentümer einer Wohnimmobilie verschenkt diese, aus steuerlichen, familiären, unternehmerischen oder anderen Gründen z.B. an sein Kind als späterem Erben. Er möchte das Objekt aber weiterhin bewohnen und wie ein Eigentümer nutzen. Diese zukünftige Möglichkeit will er sichern, wofür insbesondere in Betracht kommen ein Nießbrauchsrecht, ein Wohnrecht, ein Leibgedinge oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.5 BGH v. 7.9.2005 – XII ZR 209/02 FamRZ 2005, 1974:

Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens bei der Bewertung von im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworbenem Vermögen Leitsatz: Hat sich der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung zur Zahlung einer Leibrente verpflichtet, so ist das Leibrentenversprechen bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.1 BGH v. 14.3.1990 – XII ZR 62/89 FamRZ 1990, 603:

Wertsteigerung ererbten Vermögens durch Verringerung des Nießbrauchwerts während der Ehe im Zugewinnausgleich Leitsatz:[17] Die Wertsteigerung von Nachlassvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Orientierungssatz: Die Wertsteigerung,...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / V. Kogels Kritik und eigene Stellungnahme des Verfassers

Kogel tituliert "kein Ende der Diskussion in Sicht", ist es allerdings selbst, der nach einer allgemeinen Ruhephase "in die Verlängerung geht". Ihm ist vorbehaltlos zuzustimmen, soweit sich die Begründung des Bundesgerichtshofs "ausschließlich in einem Satz" des pauschalen Verweises auf Gutdeutsch erschöpft,[29] auf dessen zutreffende Ausführungen er verweist. Die Entscheidun...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / IV. Stellungnahme – Die "Entdeckung" von Gutdeutsch

Gutdeutschs Ausführungen sind nicht Ausdruck einer Rechtsauffassung, sondern Inhalt und Ergebnisse eines Denkprozesses (Mathematik). Gutdeutsch hat diese Lösung scharfsinnig und gut nachvollziehbar, als bereits denknotwendig existent gesucht, gefunden, formuliert und mit einem mathematischen Beweis als allgemeingültig – für alle einschlägigen Sachverhalte – verifiziert. Folgl...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 183 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständig abnimmt, wodurch de...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.4 Sonderfall der Belastung mit einem lebenslangen Recht

Rz. 83 Oftmals wird – insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – ein Grundstück auf ein Familienmitglied übertragen und gleichzeitig zugunsten des Zuwenders ein Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibgedinge an dem Grundstück eingetragen. Der BGH hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie Belastungen, die mit einem nach § 1374 Abs. 2 BGB privil...mehr

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Sauer, SGB IX § 139 Begriff... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Zum Vermögen gehört grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen. Verwertbar ist ein Vermögensgegenstand nur, wenn er durch Veräußerung, Beleihung oder auf andere Weise in Geld umgewandelt werden kann und weder rechtliche no...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.2 Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsantritt

Überprüfung letztwilliger Verfügungen des Erblassers Der Testamentsvollstrecker muss zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben die letztwillige Verfügung auch auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich kann unwirksam sein, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers[1] oder wegen Verletzung der Formvorschriften.[2] In der Praxis...mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / III. Das Problem

Privatschriftliche Testamente sind oft missverständlich und unklar. Vielfach werden die Bedachten nicht eindeutig benannt oder man weiß prima vista nicht so recht, wer Erbe sein soll und wer Vermächtnisnehmer. Oder man weiß nicht, welches von mehreren gleich datierten oder zum Teil gar nicht mit einem Datum versehenen Testamenten nun gelten soll, u.v.m. Das bedauernswerte Ger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.4.2 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung [2] ausgeschlossen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.3 Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge

Rz. 172 Nicht steuerbar i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungen eines Wirtschaftsguts oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, wenn das Entgelt dafür gezahlt wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird.[1] Veräußerungen im privaten Bereich sind nur steuerbar, wenn die Voraussetzungen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG erfüllt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 48 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 49 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / 6. Vorbehaltsrechte

Rz. 28 Ist bei einer Grundstückschenkung unter Lebenden der Vermögensübergang wirksam eingetreten, so entsteht die Steuer auch dann, wenn sich der Schenker durch Vorbehaltsrechte (z.B. Vorbehaltsnießbrauch oder Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögensgegenstand eine Rechtsposition sichert, nach der er als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO anzusehen ist....mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / a) Vergleichswertverfahren

Rz. 118 Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens bleiben Besonderheiten, wie privatrechtliche und öffentlich-rechtliche wertbeeinflussende Belastungen, unberücksichtigt. Öffentlich-rechtliche Lasten ergeben sich u.a. aus dem Planungs-, Bauordnungs- und Abgabenrecht sowie aus dem Denkmal-, Landschafts- und Gewässerschutzrecht.[92] Privatrechtliche Rechte und Lasten sind...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / X. Nutzungsrecht und Familienheim

Rz. 53 Weder die dem Ehegatten lebzeitige Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an einer ansonsten steuerbefreiten Immobilie noch eine entsprechende (z.B. vermächtnisweise) Zuwendung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen an den überlebenden Ehegatten oder die Abkömmlinge sind von § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG erfasst. In dem Fall...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vorbehalt oder Einräumung von Nutzungsrechten an dem übertragenen Grundvermögen

Rz. 64 Regelmäßig behält sich der Übertragende dingliche Nutzungsrechte (insbesondere Nießbrauch oder Wohnrecht) am übertragungsgegenständlichen Grundbesitz vor (siehe Rdn 6 ff.). Motive können zum einen das Versorgungsinteresse der älteren Generation und zum anderen die schenkungsteuerliche Erwerbsreduzierung sein. Rz. 65 Bei fremdvermieteten Objekten wird sich der Überlasse...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Berücksichtigung von Nutzungsrechten auf der Bewertungsebene

Rz. 34 Zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung bestimmt § 10 Abs. 6b ErbStG, dass Nutzungsrechte, die sich als Grundstücksbelastungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Grundbesitzes ausgewirkt haben, bei der Schenkungsteuer nicht in Abzug zu bringen sind. Haben sich mithin bei der gutachterlichen Ermittlung des niedrigeren gemeinen Wertes einer wirtschaftlich...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 91 Regelmäßig behält sich der Veräußerer im Rahmen einer erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich motivierten lebzeitigen Übertragung einer i.S.d. § 13d ErbStG zum Stichtag privilegierten Immobilie den Nießbrauch vor (siehe § 1 Rdn 6 ff.). Zum einen sollen die Mieterträge aus Gründen der Versorgung weiterhin bei der übergebenden Generation verbleiben, zum anderen stellt der v...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Abstandszahlungen an den Veräußerer

Rz. 70 Abstandszahlungen des Erwerbers an den Veräußerer führen ertragsteuerlich zu entgeltlichen Vorgängen. Unbeachtlich ist, ob der Erwerber diese aus dem übernommenen Vermögen oder dem eigenen Vermögen leistet. Die Abstandszahlung kann auch in Form einer sonstigen geldwerten Leistung (z.B. Herstellung eines Gebäudes) vereinbart werden.[54] Die Ausgleichszahlung kann auch ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vervielfältiger

Rz. 10 In der Regel werden Vorbehaltsnießbrauch bzw. -wohnrecht und Rentenzahlungen auf Lebenszeit des Veräußerers vereinbart. Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG leiten sich dabei die Vervielfältiger aus der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts ab und gelten für das ab dem 1.1. des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel folgenden Kalenderjahres. Das Bundesministerium für Fina...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Freies Rückforderungsrecht

Rz. 127 In der Praxis finden sich im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen immer wieder vertraglich vorbehaltene "freie" Rückforderungsrechte, nach denen der Veräußerer jederzeit und grundlos die Rückforderung verlangen kann. Zivilrechtlich ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich wirksam (allerdings steht sie dem Anlauf der Zehnjahresfrist i.S.d. § 232...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung

Rz. 53 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hinsichtlich des Anteils der Grunderwerbsbesteuerung, der bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Eine Schenkung unter einer Auflage i.S.d. § 525 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuw...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Teilung ohne Abfindungszahlung

Rz. 50 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über das Privatvermögen durch Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf die Miterben ("Realteilung") führt, sofern keine Abfindungszahlung vereinbart ist, nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Dies gilt auch, wenn Gesamthandseigentum vorher in Bruchteilseigentum umgewandelt wurde und ein ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 6 Bei Grundstücksübertragungen unter einer Auflage sind von dem steuerlichen Wert des Grundvermögens (siehe § 8 Rdn 18 ff.) die vom Erwerber übernommenen Nutzungsauflagen (z.B. Nießbrauch), Duldungsauflagen (z.B. Wohnungsrecht) sowie Leistungsauflagen (z.B. Renten) erwerbsmindernd abzuziehen. In der Regel führen solche Auflagen zu einer erheblichen Reduzierung der Bemess...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 114 Die Ablösezahlung für einen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vorbehaltenen Nießbrauch stellt beim Eigentümer nachträgliche Anschaffungskosten dar, die im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzbar sind.[92] Die Aufteilung in einen Grund und Boden sowie einen Gebäudeanteil erfolgt nach Ansicht der Finanzverwaltung nach dem Verhältnis der V...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / B. Zivilrecht

Rz. 2 Bei der Wohnleihe, also der unentgeltlichen Versorgung von Personen mit Wohnraum, handelt es sich zivilrechtlich um einen Leihvertrag.[1] Insbesondere liegt keine Schenkung der Nutzungsmöglichkeit i.S.d. § 516 BGB vor, weil der Vermögensgegenstand nicht aus dem Vermögen des Eigentümers ausscheidet,[2] was auch bei ungewisser Laufzeit gilt (insbesondere bei Vereinbarung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.2 Familienheim

Lebzeitige Zuwendungen unter Ehegatten oder Lebenspartnern im Zusammenhang mit einem Familienheim sind von der Schenkungsteuer befreit.[1] Hierunter fallen insbesondere[2]: Die Schenkung eines eigengenutzten Hauses oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung zu Allein- oder Miteigentum, die Freistellung von eingegangenen Zahlungsverpflichtungen oder Grundstücksbelastungen aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 4 Schenkung unter Auflage

Hat der Schenker den Beschenkten durch eine Auflage zu Leistungen verpflichtet, z. B. an den Schenker oder eine andere Person eine Rente oder Gleichstellungsgelder an Geschwister zu zahlen, handelt es sich um eine sog. Leistungsauflage.[1] Soweit dem Bedachten aufgrund einer Auflage des Schenkers die Nutzung oder Früchte des Zuwendungsgegenstands zeitlich befristet nicht zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 5 Bereicherung aus einer gemischten Schenkung/Schenkung unter Auflage

Als Bereicherung wurde in Erwerbsfällen vor dem 1.1.2009 vom Steuerwert des Schenkungsgegenstands nur der Teil angesetzt, der dem unentgeltlichen Teil der Zuwendung entsprach.[1] Mit dem ErbStRG 2009 [2] hat der Gesetzgeber die früher bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Vermögensarten weitgehend egalisiert. Für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 2. Zeitlicher Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe

Bei der Prüfung des sachlichen Zusammenhangs – siehe oben – kann es auch auf den zeitlichen Ablauf ankommen. Das bedeutet, dass der Abstand zwischen Trennung oder Scheidung und Geltendmachung des Anspruchs grundsätzlich umso mehr gegen einen sachlichen Zusammenhang streitet, je größer er ist. Es besteht jedoch keine feste Zeitgrenze. [25] Vielmehr kommt es auf die Einzelfallu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nießbrauch

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Räumt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses unentgeltlich den Nießbrauch an einer Wohnung ein, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu, der als > Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs dem LSt-Abzug unterliegt (BFH 171, 290 = BStBl 1993 II, 686). Entsprechendes gilt, wenn zugunsten des ArbN als beschränkt persönliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mögliche Doppelberücksichtigung

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG, der mit dem Jahressteuergesetzes 2024[2] eingeführt wurde, ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungsze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 185 [Autor/Stand] Für die in NRW belegene Grundstücke ist gem. § 2 NWGrStHsG[2] in Ergänzung zu § 220 BewG (a.F.) der niedrigere gemeine Wert anzusetzen, wenn die steuerpflichtige Person oder Personenvereinigung nachweist, dass der nach dem Bundesmodell ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt abwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 72 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als SA kommen die Aufwendungen nur in Betracht, soweit sie keine WK/BA sind (vgl § 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Im Gedankenmodell der ‚unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen’ (> Rz 20, > Rz 30 f) entstehen aber keine Aufwendungen für den Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils (> Rz 35 ff). Auch die spätere Ablösung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermietetes Grundstück

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG gilt die Begünstigung für Grundstücke und Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken "vermietet werden". Dieser Begriff umfasst nach langläufiger Auffassung sowohl Grundstücke, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bereits vermietet sind, als auch solche, die zur Vermietung bestimmt sind. Im Fall des Leersta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Betriebswohnungen

Rz. 115 [Autor/Stand] Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfordert zumindest ab einer bestimmten Größe auch Arbeitskräfte. Deshalb gehören auch Gebäude oder Gebäudeteile, die Arbeitnehmern des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und deren Familienangehörigen zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 160 Abs. 8 Bew...mehr