Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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§ 7 Testamentsgestaltung / g) Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 114 Der Inhalt des Wohnrechts besteht in dem Recht, ein ganzes Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Ein Wohnrecht kann sowohl schuldrechtlich als auch dinglich vereinbart werden (§ 1093 BGB). Das Vermächtnis dinglicher Wohnrechte bietet dem Erblasser die Möglichkeit, einer bestimmten Person die wirtschaftliche Nutzung des Grund...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Bedeutung für den Fristbeginn bei § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 33 Sofern bei der lebzeitigen Übertragung der Immobilie bereits absehbar ist, dass nach dem Tod des Übergebers Pflichtteilsansprüche gegen die Erben in Betracht kommen, sollte berücksichtigt werden, dass nach der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel daran bestehen, ob bei Vorbehalt eines Wohnrechts die Zehn-Jahres-"Abschmelzungs"-Frist des § ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / V. Altenteilsvertrag/Leibgeding

Rz. 48 Das gesetzlich nicht definierte Leibgeding/Altenteil entstammt dem Bereich landwirtschaftlicher Betriebsübergaben und stellt einen Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungsrechten und Leistungen dar, die der allg. Versorgung des Übergebers dienen und eine Verknüpfung des Übergebers mit dem belasteten Grundstück/Hofgut – im Allgemeinen auf die Lebensdauer des Übergeb...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 70 Soweit aufgrund der mit der Vor- und Nacherbenlösung strukturell verbundenen Schwierigkeiten die Anordnung einer Vor- und Nacherbeneinsetzung vermieden werden soll, bietet sich in gewissen Fällen die Anordnung von Vermächtnissen an, ohne dass die Anordnung eines Nachvermächtnisses im Hinblick auf den Erhalt eines vom Erblasser stammenden Vermögens oder Vermögensgegens...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Muster: Einzeltestament des Landwirts

Rz. 227 Muster 7.25: Einzeltestament des Landwirts Muster 7.25: Einzeltestament des Landwirts Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit, Güterstand (Vgl. Muster 7.13) Ich lebe mit meiner Eh...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Lebzeitige Übertragungen

Rz. 95 Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungssteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil ...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / IV. Bewertungsgegenstand

Rz. 37 Wie eingangs angedeutet (siehe Rdn 4), sind zuvörderst das zu bewertende dingliche Recht, das Grundstück, an dem dieses Recht besteht, und der Umfang des für die Wertermittlung relevanten Grundvermögens (Bestandteile, Zubehör) festzustellen. Denn strenggenommen ist das Wertermittlungsobjekt gerade kein physisches Objekt – (Grundstück(steil), Bestandteil oder Zubehör – ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Unternehmertestament (1)

Rz. 215 Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung Ich ernenne meinen Sohn ______...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Begrenzung des Schuldenabzugs

Rz. 149 Schulden und Lasten können nach § 10 Abs. 6 ErbStG grundsätzlich nur abgezogen werden, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbaren Vermögenserwerben/-gegenständen stehen.[178] Zu nicht der deutschen Steuer unterliegendem Vermögen zählt insbesondere solches, das wegen nur beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht besteuert wird,[179] darüber hina...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Schenkung unter Auflage

Rz. 852 Grundsätzlich sind der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Grundstückserwerbe nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei. Dies gilt gemäß § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG jedoch nicht hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind (vgl. oben Rdn 788 f.). Beispiel Vater V ist Eigentümer zweier Grundstücke. Diese sind jeweils mit einem Mehrfami...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 124 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beschlussfassung nach dem Erbfall

Rz. 21 Die Einordnung von Wohngeldforderungen aus Beschlüssen, die nach dem Erbfall gefasst wurden, wurden hingegen sehr kontrovers eingeordnet. Da die Schulden auf der Eigentümerstellung des Erben an der Eigentumswohnung beruhen, die dieser vom Erblasser geerbt hat,[60] und die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlassgegenstandes entstehen,[61] könnte man annehmen, die Schuld...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 2. Verkehrswert (Marktwert) und Grundbesitzwert (gemeiner Wert)

Rz. 19 Im Gegensatz zu Urteilen über ethische Werte sind ökonomische Werte keine Wert-, sondern Seinsurteile, d.h. zu beobachtende Feststellungen über den Tauschwert von Wirtschaftsgütern. Nach der modernen Werttheorie ergibt sich der Tauschwert aus dem Verhältnis von relativer Seltenheit (Knappheit) und subjektivem Gebrauchswert, also aus Angebot und Nachfrage, und kann som...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Auswirkung auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 16 Zu beachten ist, dass ein zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt übertragener Vermögensgegenstand selbst dann im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gemäß § 2325 BGB bei der Berechnung des Pflichtteils eines enterbten Angehörigen zu berücksichtigen ist, wenn zwischen Übergabe und Erbfall mehr als zehn Jahre vergangen sind.[14] Da der Erblasser den verschenkten...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 788 Grundsätzlich führt die Anwendbarkeit von § 3 Nr. 2 GrEStG zur Grunderwerbsteuerbefreiung für den gesamten der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegenden Grundstückserwerb. Eine Ausnahme sieht § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG jedoch für Schenkungen unter Auflage vor. Hier bleibt es bei der Grunderwerbsteuerpflicht, soweit der Wert der in Rede stehenden Auflagen bei der Sche...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätze

Rz. 119 Rechtspositionen, die nichtvermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[345] sind, haben auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie sind daher nicht anzusetzen. Gleiches gilt auch für diejenigen Vermögenspositionen, die durch Rechtsgeschäft außerhalb der Erbfolge oder kraft Gesetzes auf Dritte übergehen, wie z.B. die aufschiebend auf den Erbfall bedingte Über...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 1. Zwecke und Wechselwirkungen

Rz. 17 Situative oder turnusmäßige Bewertungsanlässe ergeben sich i.d.R. aus gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen/einseitigen Verfügungen oder Informationsbedürfnissen für Planungs-, Entscheidungs- oder Kontrollzwecke und gehen nicht nur mit unterschiedlichen Vereinfachungs- und Objektivierungserfordernissen bei der Wertermittlung, sondern auch mit untersc...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / Literaturtipps

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Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) "Genussverzicht"

Rz. 246 Darüber hinaus verlangt der BGH die endgültige Ausgliederung des Geschenks aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers. Liegt ein sog. Genussverzicht [731] nicht vor, beginnt die Zehnjahresfrist nicht zu laufen.[732] Zur Begründung verweist der BGH auf die Protokolle zum Entwurf des § 2325 BGB.[733] Hintergrund der Regelung sei gewesen, das Recht des Bes...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Bewertung vorbehaltener Rechte

Rz. 271 Werden bei der Schenkung Nutzungsrechte, z.B. ein Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht,[800] vorbehalten, bereitet die Feststellung des Werts nach dem Niederstwertprinzip erhebliche Schwierigkeiten.[801] Der BGH favorisiert insoweit eine mehrstufige Berechnung.[802] Rz. 272 In der ersten Stufe wird zunächst der niedrigere Wert (im Zeitpunkt der Schenkung oder im Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.4 Wohnrechtsverzicht und Mietvertrag

§ 42 AO findet keine Anwendung, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Denn die Eigentumsübertragung einerseits und die anschließende Vermietung andererseits sind jewei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.4 Grundstücksübertragungen

Der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter ist rechtsmissbräuchlich, wenn er unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen erfolgt, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wird.[1] Für die Anwendung von § 42 AO sprach im Streitfall insbesondere der Umstand, dass die Tilgung des Grundstückspreises bis zu einem Ze...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schulden

Rz. 165 [Autor/Stand] Der sehr weit gefasste Begriff der Schulden und Lasten wird gesetzgeberisch dadurch eingeschränkt, dass zwischen ihnen und dem erworbenen Vermögen ein enger[2] wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss. Rz. 166 [Autor/Stand] Dieser Zusammenhang besteht dann, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Vermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Sonstige Erblasserschulden

Rz. 80 Schulden aus schwebenden, noch von keiner Seite erfüllten Kaufverträgen bleiben i.d.R. außer Ansatz (s. Rz. 27). Die Verpflichtung des Erblassers ein ihm treuhänderisch übertragenes Wirtschaftsgut zurückzugeben, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Mietzinsschulden sind abzugsfähig, soweit sie auf die Zeit nach dem Erbfall entfallen, jedoch nur bis zum ersten Kü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Nutzungsrechte an einem Grundstück (Abs. 6 Satz 11)

Rz. 196 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 11 ErbStG soll verhindern, dass Nutzungsrechte an einem Grundstück, die bereits bei der Bewertung des Grundstücks berücksichtigt wurden, zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit oder Duldungslast abgezogen werden können. Der Abzug von Nutzungsrechten, insbesondere eines Wohnrechts, kann sich bereits bei der Bewertung eines Grundstücks dur...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / Leitsatz

1. Erwirbt die Schwiegermutter mit ihrem Schwiegersohn gemeinsam eine Immobilie und übernimmt die Zahlung des gesamten Kaufpreises, so liegt eine mittelbare Schenkung des Miteigentumsanteils an der Immobilie vor. 2. Die Übernahme der laufenden verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Kosten für das gesamte Objekt und zeitweilige Zahlung von monatlich 100 EUR durch den Schwieger...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 2 Anmerkung

Der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hatte mit der vorgenannten Entscheidung einen weiteren Fall einer sogenannten Schwiegerelternschenkung zu entscheiden. Die Beklagte wollte ihre Tochter und deren Familie unterstützen, welche nach einem Hochwasser ihr Heim verloren hatte. Man erwarb gemeinsam ein Hausgrundstück, wobei als Eigentümer je zur Hälfte die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Wirtschaftliches Eigentum: Bilanzierung beim Nießbraucher

Rz. 193 [Autor/Zitation] Ein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum des Nießbrauchers ist insbes. dann anzunehmen, wenn der Nießbraucher den Besteller für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gegenstands ausschließen kann oder wenn der Nießbraucher über die Substanz des Gegenstands des Nießbrauchs verfügen kann (BFH v. 12.11.1964 – IV 240/64, H...mehr

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FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 1 Der Fall

Vergleich über die Aufteilung der Wohnung Die Parteien streiten um die gemeinsame Nutzung des Bades im Erdgeschoss des Hauses … in … In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien in Anwesenheit des Schuldners – des damaligen Beklagten – einen Vergleich, dessen Ziffer 1 wie folgt lautet: Zitat 1. Das gemeinsame Wohnrecht der Parteien hinsichtlich des Anwesens … in … wird ...mehr

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FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Es ist eine schon fast abgedroschene Erkenntnis, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt. Bei der Antragstellung in einer Klage- oder Antragsschrift muss geprüft werden, ob der Antragsinhalt vollstreckungsfähig ist. Nichts anderes gilt bei der Formulierung eines Prozessvergleichs. Kann die Formulieru...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Rz. 1559 Bei der Frage, ob Verbindlichkeiten vom verfügbaren Einkommen der Eheleute abzuziehen sind, war früher zu unterscheiden, ob diese eheprägend waren oder nicht. Typisch eheliche Verbindlichkeiten warenmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Art der Leistung

Rz. 215 [Autor/Zitation] Unerheblich ist, ob laufende Pensionszahlungen oder eine Einmalzahlung zu leisten ist (Scheffler in Beck HdR, B 233 Rz. 140 [1/2021]; Grottel/Johannleweling in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 166, 169; Meyering/Gröne in HKMS3, § 249 HGB Rz. 138). Laufende Zahlungen werden regelmäßig lebenslang gezahlt; eine Pension kann aber auch befristet sein (Grotte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fruchtgenuss

Rz. 439 [Autor/Zitation] Das Fruchtgenussrecht ist eine Personaldienstbarkeit und in §§ 509 bis 520 öABGB geregelt. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein "Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen" (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 183). Jede fremde unverbrauchbare, unbewegliche oder bewegliche Sache kann Gegenstand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Übergang des Familienwohnheims im Erbfall

An Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) kann für den Fall des Todes das selbst genutzte Familienwohnheim steuerfrei zugewendet werden.[1] Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben bzw. muss an der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen verhindert gewesen sein (Pflegefall mit Pflegestufe III). Auf den Wert und die Größe der Immobilie kommt es dabei nicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.3.1 Zutrittsbefugnisse und Befragungsrechte (Abs. 2)

Rz. 8 Tagsüber haben die Prüfer gemäß Abs. 2 Satz 1 jederzeit die grundsätzliche Berechtigung, im Rahmen der teil- und vollstationären Pflege die benutzten Grundstücke und Räumlichkeiten des betroffenen Pflegeheims zu betreten, um dort für Zwecke der Qualitätssicherung entsprechende Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbbaurecht/Erbbauzinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Erbbaurecht ist in dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) geregelt (früher ErbbaurechtsVO). Es gibt dem Berechtigten das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (idR fremden) Grundstücks für eine bestimmte Zeitdauer ein Bauwerk zu haben. Verbreitet ist die Vereinbarung eines Erbbaurechts für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Arbeitslohn

Rz. 580 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Wohnräumen (wenn weniger als zwei Dritteln des ortsüblichen Mietwerts) durch den Arbeitgeber führt bei dem Arbeitnehmer zu einer Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit dem Dienstverhältnis besteht. Gehaltszulagen wegen erhöhten Wohnungsaufwandes infolge einer Versetzung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 4.5 Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Vereinbaren die Ehegatten durch notariellen Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft.[1] § 1368 BGB gilt entsprechend. § 1412 BGB ist nicht anzuwenden. Vergleichbar ist der seit 1.5.2013...mehr