Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fruchtgenuss

Rz. 439 [Autor/Zitation] Das Fruchtgenussrecht ist eine Personaldienstbarkeit und in §§ 509 bis 520 öABGB geregelt. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein "Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen" (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 183). Jede fremde unverbrauchbare, unbewegliche oder bewegliche Sache kann Gegenstand...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Übergang des Familienwohnheims im Erbfall

An Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) kann für den Fall des Todes das selbst genutzte Familienwohnheim steuerfrei zugewendet werden.[1] Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben bzw. muss an der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen verhindert gewesen sein (Pflegefall mit Pflegestufe III). Auf den Wert und die Größe der Immobilie kommt es dabei nicht...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.3.1 Zutrittsbefugnisse und Befragungsrechte (Abs. 2)

Rz. 8 Tagsüber haben die Prüfer gemäß Abs. 2 Satz 1 jederzeit die grundsätzliche Berechtigung, im Rahmen der teil- und vollstationären Pflege die benutzten Grundstücke und Räumlichkeiten des betroffenen Pflegeheims zu betreten, um dort für Zwecke der Qualitätssicherung entsprechende Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbbaurecht/Erbbauzinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Erbbaurecht ist in dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) geregelt (früher ErbbaurechtsVO). Es gibt dem Berechtigten das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (idR fremden) Grundstücks für eine bestimmte Zeitdauer ein Bauwerk zu haben. Verbreitet ist die Vereinbarung eines Erbbaurechts für ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Arbeitslohn

Rz. 580 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Wohnräumen (wenn weniger als zwei Dritteln des ortsüblichen Mietwerts) durch den Arbeitgeber führt bei dem Arbeitnehmer zu einer Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit dem Dienstverhältnis besteht. Gehaltszulagen wegen erhöhten Wohnungsaufwandes infolge einer Versetzung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.5 Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Vereinbaren die Ehegatten durch notariellen Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft.[1] § 1368 BGB gilt entsprechend. § 1412 BGB ist nicht anzuwenden. Vergleichbar ist der seit 1.5.2013...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Exkurs: Rückforderung wegen groben Undanks

Rz. 104 Es mag Fälle geben, in denen der Bevollmächtigte schon lange vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit vom Vollmachtgeber großzügige Schenkungen erhalten hat, so dass sich die Frage der "selbstsegnenden Schenkung" nicht stellt. Verhält sich ein Bevollmächtigter nach Eintritt des Vorsorgefalls unredlich, sei es in finanziellen oder aber in persönlichen Angelegenheiten, ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.3.2 Immobilie

Beim gemeinsam finanzierten Kauf einer Immobilie nur durch einen Partner ist eine Sicherung (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch) des anderen durch Eintragung im Grundbuch zu überlegen. Wenn z. B. ein Partner den Kaufpreis allein zahlt und der andere aber allein im Grundbuch eingetragen wird, so liegt darin eine Schenkung, die schenkungssteuerpflichtig ist. Wenn gemeinschaftlich ein I...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 9. Unentgeltliches Wohnrecht als Leihe

Rz. 222 Rein schuldrechtliches unentgeltliches Wohnrecht ist Leihe.[174] Hierzu das OLG Köln:[175] Zitat 1. Räumt eine Erblasserin ihrem langjährigen Lebensgefährten zu Lebzeiten ein lebenslanges unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht an einem von ihm schon (mit-)bewohnten Haus ein, dann handelt es sich um einen Leihvertrag (§ 598 BGB), der keiner besonderen Form bedarf. 2. Mac...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 167 Gemäß § 2325 Abs. 3 BGB sind nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt, da der in § 2325 Abs. 3 BGB genannte Zeitpunkt der "Leistungserbringung" ein durchaus dehnbarer Begriff ist. In Betracht kommen kann hier die bloße Leistungshandlung, aber auc...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Grundsätzliches

Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherwertige Leistung rea...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Rz. 209 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwe...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / m) Wohnungsrecht

Rz. 291 Der wesentliche Inhalt eines Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil allein und ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Hauptnutzung muss das Wohnen sein; weiterer Gegenstand, allerdings als Nebenzweck, können andere Nutzungen sein, so z.B. die Mitbenutzung der Garage, des Gartens, des Hofs, des Treppenhauses, der Waschküche, von F...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 141 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[122] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll einen Ausgleich für die zu Lebzeiten des Erblassers getätigten Schenkungen schaffen und so verhindern, dass der Erblasser durch lebzeitige Zuwendungen de...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Begriff der Schenkung

Rz. 167 Es gelten die §§ 516 ff. BGB, insbesondere ist die Einigung über die Unentgeltlichkeit erforderlich. Reine Schenkungen sind selten. In der Regel sind Gegenleistungen – und seien es nur Auflagen – mit der Schenkung verbunden. Rz. 168 Von gemischter Schenkung spricht man, wenn der Wert des geschenkten Gegenstands objektiv höher ist als der der Gegenleistung. Es liegt ei...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Bewertung eines Nießbrauchs

Rz. 23 Hat sich der Schenker – was in der Praxis häufig vorkommt – den Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehalten, so ist vom Wert des Gegenstands der dem Schenker eingeräumte kapitalisierte Nießbrauch abzuziehen.[45] Nur dieser Rest ist der Wert der Schenkung. Wie die Kapitalisierung des Nießbrauchs zu erfolgen hat, wird vom BGH nicht präzisiert. In Frage kommt ein...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Gemischte Schenkung und Auffassung der Parteien (Prinzip der subjektiven Äquivalenz)

Rz. 151 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt. Zweitens stellt sich ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Wohnungsrechtsvermächtnis als Verschaffungsvermächtnis

Rz. 219 Hierzu das OLG Bremen:[169] Zitat 1. Hat der Erblasser dem Vermächtnisnehmer einen Gegenstand zugewandt, der sich weder zur Zeit der Testamentserrichtung noch beim Erbfall im Nachlass befand, so handelt es sich nicht um ein – unwirksames – Stückvermächtnis nach § 2169 BGB, sondern um ein Verschaffungsvermächtnis nach § 2170 BGB, das wiederum als Wahlvermächtnis nach § ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / g) Fazit

Rz. 48 Es stellt sich die Frage, wie der Übergabevertrag im weitesten Sinne in die oben dargestellten Tatbestände einzuordnen ist. Hierüber besteht in Literatur und Rechtsprechung keine vollständige Einigkeit, vielmehr haben sich zwei "Lager" gebildet. So wird zum Teil vertreten, dass es sich bei einer Übergabe, die als "Gegenüber" im Vertrag eine Pflegeverpflichtung hat, um ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB)

Rz. 158 Anders als bei der gemischten Schenkung handelt es sich bei der mit einer Schenkung verbundenen Auflage um keine Gegenleistung, sondern um eine rechtlich selbstständige Leistungspflicht. Eine typische Auflage ist in der Praxis bspw. die Übernahme einer Pflegeverpflichtung.[160] Rz. 159 Wie Reiff [161] zutreffend bemerkt, ist die Abgrenzung zwischen gemischter Schenkung...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Entgeltlichkeit durch synallagmatische/konditionale/kausale Verknüpfung mit einer Gegenleistung

Rz. 33 Ist die Zuwendung mit einer Gegenleistung verknüpft, so liegt in Ermangelung des Tatbestandsmerkmals der Unentgeltlichkeit keine Schenkung gem. § 516 BGB vor. Diese Verknüpfung mit einer Gegenleistungspflicht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.[90] Die beiden Leistungen müssen nach dem Willen der Vertragsparteien in einem inneren rechtlichen Zusammenhang mit...mehr

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Vermögensoptimierung durch ... / IV. Aufteilung bei Erwerb eines Globalobjekts mit partieller Wohnrechtsbelastung

Der Eigentümer darf AfA auf ein entgeltlich erworbenes Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[15] In diesen Fällen ist die AfA-Bemessungsgrundlage nur für den unbelasteten Gebäudeteil zu ermitteln. Einräumung eines Wohnrechts: Die Einräumung eines Wohnrechts stellt hierbei kein Entgelt für die Übertragung des Grundstücks dar. Der Überne...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 begehrt die Einziehung eines Erbscheins, nachdem er im Hinblick auf seine Ausschlagung der Erbschaft die Anfechtung erklärt hat. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann haben am 17.3.2009 ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasst, welches die gemeinsamen drei Kinder, die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3, als Erben des Letztverste...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 3 Wohnrecht und Miete

Wichtig Wohnrecht ist kein Mietvertrag Die schuldrechtlichen Vereinbarungen der Parteien über die Entstehung und den Inhalt des Wohnrechts sind nicht als Mietvertrag zu bewerten. Durch einen auf die einmalige Bestellung des Wohnrechts gerichteten Vertrag wird kein Dauerschuldverhältnis begründet; das gilt auch dann, wenn als Entgelt für das Wohnrecht periodisch wiederkehrende...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.3 Obligatorisches (oder schuldrechtliches) Wohnrecht

Bei der Veräußerung eines Wohnhauses kann vereinbart werden, dass dem Veräußerer ein lebenslanges schuldrechtliches (obligatorisches) Wohnrecht an einer in dem Haus gelegenen Wohnung zustehen soll. Hinweis Dingliche Sicherung durch Reallast Dieses Recht kann durch eine Reallast dinglich gesichert werden. Wird ein lebenslanges Wohnrecht durch letztwillige Verfügung zugewendet, k...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 1 Bedeutung des Wohnrechts

Wohnrecht an einer Wohnung Bezieht sich das Wohnrecht nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf eine bestimmte Wohnung, so darf der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen – auch solche, die sich außerhalb des Gebäudes befinden[1] –, mitbenutzen.[2] Praxis-Beispiel Übertragung eines Grundstücks im Familienkreis In d...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 5 Beendigung des Wohnrechts

Eine Grunddienstbarkeit in Form eines dinglichen Wohnrechts setzt voraus, dass die Nutzung des Grundstücks für den Berechtigten einen Vorteil bietet.[1] Deshalb erlischt das Wohnrecht kraft Gesetzes, wenn es dem Berechtigten auf Dauer keinen Vorteil mehr bietet, etwa weil es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig Straftat hindert n...mehr

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Wohnrecht (Miete)

Zusammenfassung Überblick Das dingliche Wohnrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Sie gewährt dem Berechtigten das Recht, "ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen". Das dingliche Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das dingliche Wohnrec...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 2 Inhalt des Wohnrechts

2.1 Gesetzliche Regelung Umgestaltung der Wohnung Der Berechtigte darf die Wohnung nicht umgestalten.[1] Er muss die üblichen Wartungsarbeiten durchführen.[2] Schönheitsreparaturen und die Instandsetzungen obliegen dem Eigentümer[3]; der Berechtigte muss diese Maßnahmen dulden.[4] Modernisierungsmaßnahmen Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist der Eigentümer nicht ver...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6 Abgrenzungen

Vom dinglichen Wohnrecht sind die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die Reallast (Wohnungsreallast) und das lebenslange (obligatorische) Wohnrecht zu unterscheiden. 6.1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnrecht d...mehr

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Wohnrecht (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Das dingliche Wohnrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Sie gewährt dem Berechtigten das Recht, "ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen". Das dingliche Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das dingliche Wohnrecht ist in § 109...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7 Mieterdienstbarkeit

7.1 Grunddienstbarkeit Die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses können vereinbaren, dass die Nutzung des Grundstücks (als Lager, Verkaufsraum, Betriebsstätte etc.) durch den Mieter dinglich abgesichert wird. Zu diesem Zweck kann im Mietvertrag oder in einer besonderen Sicherungsabrede geregelt werden, dass sich der Vermieter verpflichtet, zugunsten des Mieters eine b...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 2.1 Gesetzliche Regelung

Umgestaltung der Wohnung Der Berechtigte darf die Wohnung nicht umgestalten.[1] Er muss die üblichen Wartungsarbeiten durchführen.[2] Schönheitsreparaturen und die Instandsetzungen obliegen dem Eigentümer[3]; der Berechtigte muss diese Maßnahmen dulden.[4] Modernisierungsmaßnahmen Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist der Eigentümer nicht verpflichtet. Umgekehrt mus...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.2 Reallast

Bei der Reallast hat der Berechtigte nicht nur die alleinige Nutzungsbefugnis; der Eigentümer ist vielmehr darüber hinaus verpflichtet, die Sache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere die Schönheitsreparaturen zu tragen.[1] Anders als die Dienstbarkeit gewährt die Reallast kein unmittelbares Nutzungsrecht. Vielmehr ist der Eigentümer weiterhin Besitzer ...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 2.2 Vertragliche Regelungen

Die Parteien können schuldrechtlich etwas Abweichendes vereinbaren. Häufig wird festgelegt, dass der Berechtigte ein bestimmtes monatliches Entgelt oder die auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu tragen hat. Eine ausdrückliche Regelung im Vertrag ist empfehlenswert. Mit einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung gelten für die Abrechnung über die Betriebskosten d...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnrecht darf die Wohnung im Fall einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Wichtig Keine Familienangehörigen oder dritte Personen Die Aufnahme von...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.1 Grunddienstbarkeit

Die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses können vereinbaren, dass die Nutzung des Grundstücks (als Lager, Verkaufsraum, Betriebsstätte etc.) durch den Mieter dinglich abgesichert wird. Zu diesem Zweck kann im Mietvertrag oder in einer besonderen Sicherungsabrede geregelt werden, dass sich der Vermieter verpflichtet, zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.3 Insolvenz

Ein vergleichbarer Schutz besteht im Fall der Insolvenz des Vermieters. Nach § 111 InsO hat ein Sonderkündigungsrecht derjenige, der vermietete Räume oder ein Grundstück vom Insolvenzverwalter erwirbt. Dieses Kündigungsrecht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Fraglich ist, ob sich der Vermieter verpflichten kann, zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche D...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.4 Dienstbarkeit unter auflösender Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB)

Hinweis Erlöschen der Dienstbarkeit Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass die Dienstbarkeit erlischt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Fraglich kann sein, ob die Insolvenz des Mieters als auflösende Bedingung für den Bestand der Dienstbarkeit vereinbart werden kann. Das Problem folgt aus § 112 InsO. Nach dieser Regelung ist die Kündigung des Mietverhältnisses durch d...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 4 Leistungsstörungen

Hinweis Kein Kündigungsrecht Überschreitet der Berechtigte den ihm zustehenden Gebrauch (z. B. durch Hausfriedensstörungen, unbefugte Drittüberlassung, Vermietung), so kann der Eigentümer nicht kündigen. Er ist vielmehr auf die Rechte aus § 1004 BGB, nämlich auf Beseitigung oder Unterlassung beschränkt. Im Fall einer unerlaubten Vermietung hat der Eigentümer keinen Anspruch au...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.2 Wirkung der Mieterdienstbarkeit

Die Mieterdienstbarkeit schützt den Mieter vor dem Verlust der Mietsache, wenn das Eigentum im Wege der Zwangsversteigerung auf einen Dritten übergeht. Zwar besteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 57a ZVG) mit der Folge, dass das Mietverhältnis endet, wenn der Erwerber von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Das Nutzungsrecht aufgrund der Dienstbarkeit besteht gleichwohl weiter....mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.2 Begriff der Zuwendung

Vermögenssubstanz Begrifflich setzt die Zuwendung voraus, dass eine Vermögenssubstanz übertragen wird (Sach- oder Geldtransfer).[1] In der Praxis spielen Immobilien eine bedeutende Rolle. Praxis-Beispiel Zuwendungen unter Ehegatten Das Familienwohnheim wird aus den Mitteln des einen Ehegatten errichtet, der dem anderen einen Miteigentumsanteil zuwendet. Während der Ehe überträgt...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.2 Grundstücksbelastungen

Grundstücksrechte Die Bewertung von Grundstücksrechten kann mitunter Schwierigkeiten bereiten, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden können. Von großer praktischer Bedeutung ist die Bewertung eines Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs. Sie wird dadurch erschwert, weil sich insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach geändert hat. Wohnrecht und Nießbrauch Der ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1.4 Vorsorgende Maßnahmen

Dies alles bringt erhebliche finanzielle Verluste mit sich, die aber durch geeignete Vorsorge vermieden werden können. So kann dem jeweils überlebenden Partner durch Vermächtnis zumindest ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht in dem gemeinsamen Haus eingeräumt werden.[1] Teilungsversteigerung Bei gemeinsamen Kindern kann zum Schutz des im Anwesen Verbleibenden und der Kin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Eingetragen... / 5.1 Trennung

Wer erhält die Wohnung? Leben die Partner getrennt, so gelten dem Eherecht ähnliche Regelungen. U. a. besteht ein Anspruch auf Wohnungsüberlassung. § 14 Abs. 1 Satz 1 LPartG lautet: "Leben die Lebenspartner getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung...mehr