Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Gleichstellung des Dauerwohnrechts (§ 92a Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Auch diese Regelung vergrößert den Gestaltungsspielraum des StPfl. Einer eigenen Wohnung wird ein eigentumsähnliches und lebenslanges Dauerwohnrecht gleichgestellt. Rn. 56 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Ein Dauerwohnrecht entsteht, indem nach § 31 Abs 1 WEG ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.6 Mietverhältnis trotz Nießbrauch bzw. Wohnrecht

Sicherungsnießbrauch Die gleichzeitige oder auch nachträgliche Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags steht der steuerlichen Anerkennung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich zur Sicherung des Mietverhältnisses vereinbart und nicht tatsächlich durchgeführt wird.[1] Mietvertrag nach Grundstücksübertragung...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.2 Verzicht auf entgeltliches Wohnungsrecht o.  Ä. und Abschluss eines Mietvertrags

Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Auch Angehörigen steht es danach frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander möglichst günstig zu gestalten. Insbesondere können Angehörige frei darüber entscheiden, ob sie ihre Leistungen auf familiärer oder vertraglicher Basis erbringen. Es stellt daher keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.3 Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge

Rz. 172 Nicht steuerbar i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungen eines Wirtschaftsguts oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, wenn das Entgelt dafür gezahlt wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird.[1] Veräußerungen im privaten Bereich sind nur steuerbar, wenn die Voraussetzungen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG erfüllt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.2 Dingliches Wohnrecht

Rz. 82 Ein zugewendetes dingliches Wohnrecht ist entsprechend den Grundsätzen zum Zuwendungsnießbrauch zu behandeln (Rz. 63ff.). Wie ein entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch ist der Sachverhalt zu behandeln, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks verpflichtet, dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen und dem Veräußerer an einer Wohnung ein dingliches Wohnrecht zu bestellen. Der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.4 Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 105 Sind die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen erfüllt (Rz. 96ff.), kann die Gestaltung gleichwohl missbräuchlich sein, sodass sie gem. § 42 AO nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Rechtsmissbrauch liegt bisher nach st. Rspr. vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Zie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.3 Fälle des Fremdvergleichs

Rz. 98 Der Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags bedarf keiner Form, sodass auch ein mündlicher Miet- oder Pachtvertrag zivilrechtlich wirksam ist. Es ist aber allein aus Beweisgründen für die tatsächliche Durchführung angezeigt, bei Vermietung zwischen nahen Angehörigen in jedem Fall einen schriftlichen Miet- oder Pachtvertrag abzuschließen. Rz. 99 Bei Vermietung oder Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.3 Ablösung von Nutzungsrechten

Rz. 90 Löst der Eigentümer den unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch ab, weil er z. B. über das unbelastete Grundstück verfügen will, liegen nach Verwaltungsauffassung Unterhaltszahlungen nach § 12 Nr. 2 EStG vor. Die Unentgeltlichkeit der Nießbrauchbestellung soll bei ihrer Umkehrung ebenfalls steuerlich unbeachtlich sein. Das gilt unabhängig davon, wie lange der Nießbrauch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1 Dingliche Nutzungsrechte

Rz. 55 Dingliche Nutzungsrechte sind insbesondere der Nießbrauch sowie das dingliche Wohnrecht. Rz. 56 Nießbrauch ist das Recht, aus der belasteten Sache die Nutzungen zu ziehen (§ 1030 BGB). Dies ist bei der Belastung eines Mietwohngrundstücks mit einem Nießbrauch regelmäßig das Recht, den Mietzins als Rechtsfrucht des Grundstücks zu erhalten. Als weitere dingliche Nutzungsr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Übernommene Schulden

Nicht abzugsfähig sind übernommene Verbindlichkeiten, Gegenleistungen, Leistungsauflagen, Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die mit dem begünstigten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Zusammenhang einer übernommenen Verbindlichkeit mit einem Vermögensgegenstand ist, dass die En...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / c) Interessen auf Seiten des "Vermieters"

Rz. 168 In die Abwägung nach § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555d Abs. 2 BGB sollen die Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude einzubeziehen sein. Die Verweisung auf § 555d Abs. 2 BGB ist besonders unverständlich, da sie schon im ursprünglichen Zusammenhang zumindest unvollständig war, blieben doch die Interessen sonstiger Bewohner, insbesondere anderer Wohnungs...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / Leitsatz

1. Pflichtteilsrecht "schlägt" Vermächtnis (bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs, wenn testamentarisch angeordnete Vermächtnisse vorliegen). 2. Setzt die Erblasserin – unter Ausschluss ihres Abkömmlings (hier: testamentarisch jeweils hälftige Einsetzung, wobei der Abkömmling die Erbschaft im Hinblick auf den Nachlass "aushöhlende" Vermächtnisanordnungen ausge...mehr

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ZErb 11/2020, Zum Umfang vo... / 2 Gründe:

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere liegt die Beschwer der Beklagten bei mehr als 500 EUR, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. (…) 2. Die Berufung erweist sich auch als zum Teil begründet. Die Kläger haben allerdings nur im nachfolgend skizzierten Umfang Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung als Pflichtteilsberechtigte, § 2314 Abs. 1 S...mehr

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Tschechische Republik / 2. Ehewohnung

Rz. 71 Können sich die Ehegatten über die Nutzung der Ehewohnung nicht einigen, entscheidet das Gericht auf Antrag eines Ehegatten darüber, welcher Partner die Wohnung als alleiniger Mieter nach der Scheidung nutzen kann. Es hat bei seiner Entscheidung insbesondere die Interessen der minderjährigen Kinder und das Vorbringen des Vermieters zu berücksichtigen. In der Regel erh...mehr

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Dänemark / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 151 Was das Recht auf Ehegattenrente nach einer Scheidung anbelangt, gelten die entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen (vgl. das Gesetz über Ehegattenrente, siehe Rdn 91). Rz. 152 Das Wohnrecht an der gemeinsamen Wohnung ist in § 55 ÆL sowie § 77 des Mietgesetzes[105] geregelt. Hatte das Ehepaar eine gemeinsame Mietwohnung, muss bei der Scheidung entschieden werden...mehr

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Portugal / c) Wohnungszuweisung im Fall der Trennung

Rz. 106 Für Fragen der Wohnungszuweisung im Fall der Trennung findet sich im portugiesischen Recht eine Berücksichtigung von Lebenspartnerschaften. Diese werden nach der Rspr. des Verfassungsgerichtshofs[104] Ehegatten gleichgestellt, indem das Lebenspartnerschaftsgesetz auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgedehnt wird. Unterschieden wird nach Miet- oder Eigentumswo...mehr

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Frankreich / III. Rechtsfolgen

Rz. 252 Die Partner eines PACS sind nicht generell Ehepartnern gleichgestellt. Die Partner schulden sich jedoch, vergleichbar der Regelung in Art. 214 CC, auch in finanzieller Hinsicht nach Art. 515–4 Abs. 1 CC gegenseitig Hilfe und Unterstützung. Die Einzelheiten werden im Partnerschaftsvertrag geregelt. Beide Partner haften gem. Art. 515–4 Abs. 2 CC gesamtschuldnerisch geg...mehr

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Schweiz / c) Auflösung des Güterstandes

Rz. 25 Die güterrechtliche Auseinandersetzung richtet sich grundsätzlich unabhängig vom Grund, der zur Auflösung des Güterstandes geführt hat,[38] nach denselben Regeln, weshalb auf die Ausführungen in Rdn 106 ff. verwiesen werden kann. Der Zeitpunkt der Auflösung, welcher maßgebend ist für die Bestimmung des Werts der Errungenschaft, wird aber je nach Auflösungsgrund unters...mehr

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Dänemark / I. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 98 Nach § 29 ÆL haben die Ehegatten im Falle des Einvernehmens gemeinsam und nach § 30 ÆL hat ein Ehegatte auch allein immer ein Recht auf Getrenntleben (separation), wodurch die meisten Rechtswirkungen der Ehe unterbrochen werden. Die Gütergemeinschaft, die eheliche Unterhaltspflicht sowie das Erbrecht entfallen.[60] Wünschen die Ehegatten einvernehmlich die Scheidung, ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / cc) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 124 Das Recht des Ehegatten, über sein Vermögen, das gleichzeitig auch Giftorätts-Vermögen ist, zu verfügen, unterliegt bestimmten Einschränkungen. Diese Beschränkungen betreffen vor allem Dinge, die für das gemeinsame Heim und für den anderen Ehegatten von Bedeutung sind (rådighetsinskränkningar).[87] Insofern kann sich dies auch auf das enskild egendom (Sondereigentum)...mehr

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Österreich / 2. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 28 Das österreichische Gesetz gewährt einem Ehegatten mit dringendem Wohnbedürfnis einen besonderen Schutz: Ist der andere Gatte über die entsprechende Wohnung verfügungsberechtigt, so hat der wohnbedürftige Gatte einen Wohnungserhaltungsanspruch: Der verfügungsberechtigte Gatte hat alles zu unterlassen und vorzukehren, damit der auf die Wohnung angewiesene Gatte diese n...mehr

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Schweiz / II. Im Rahmen der Gütergemeinschaft

Rz. 110 Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung von unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten sind die Eigengüter und das Gesamtgut auszuscheiden; dabei wird auf den Zeitpunkt der Anhängigmachung des Scheidungsbegehrens bzw. der Scheidungsklage abgestellt (Art. 236 ZGB). Maßgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung ...mehr

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Schweiz / VII. Familienwohnung

Rz. 132 Angesichts der sozialen Bedeutung der Familienwohnung (Art. 169 ZGB) sieht das ZGB für den Fall der Scheidung in verschiedenen Bestimmungen Behelfe vor, die es einem Ehegatten – insbesondere mit Blick auf die Kinder – ermöglichen, in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Grundlegend ist Art. 121 Abs. 1 ZGB, wonach einem Ehegatten die Rechte und Pflichten aus dem Mietver...mehr

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Portugal / 4. Wahlgüterstände und güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 40 Als voreheliche Vereinbarung erfordert der Ehegütervertrag zu seiner Gültigkeit die öffentliche Beurkundung (d.h. mittels "escritura pública"), oder er wird zu Protokoll des Standesbeamten genommen, d.h. er wird mit registerlicher Eintragung geschlossen (Art. 1710 CC). Während bestehender Ehe kann ein Ehevertrag nicht mehr geschlossen oder abgeändert werden (Art. 1714...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

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Nießbrauch (WEMoG) / 2 Unterschied zu anderen Dienstbarkeiten

Außer dem Nießbrauch ist im Bereich der Dienstbarkeiten zwischen der Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB zu unterscheiden. Bei der Grunddienstbarkeit wird ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet. Dieser Grundstückseigentümer darf also das dienende Grundstück in einer...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / dd) Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.1998

Rz. 21 In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.12.1998[21] hatte die Erblasserin ihr mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück unentgeltlich auf ihre Tochter übertragen. Als Gegenleistung wurde eine Pflegeverpflichtung vereinbart. Des Weiteren behielt sich die Erblasserin ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an den von ihr bewohnten Räumen im Erdgeschoss ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

Rz. 65 Einer der häufigsten Einwände des Bedachten gegen den Anspruch aus § 2287 BGB ist, dass die Verfügung des Erblassers, der gegen die Bindungswirkung einer letztwilligen Verfügung verstoßen hat, gerechtfertigt sei, da der Erblasser erwartet habe, der Beschenkte werde sich angesichts der Schenkung um die Versorgung des Erblassers kümmern und ihn gegebenenfalls bei Alter ...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / aa) Urteil des BGH vom 29.6.2016

Rz. 15 Der BGH hat in seinem mit Spannung erwarteten ersten Urteil zum Fristanlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechtes vom 29.6.2016[17] für den konkret zu entscheidenden Fall den Anlauf der Frist angenommen, geht aber davon aus, dass auch bei lebzeitiger Zuwendung von Grundbesitz unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts an diesem oder Teilen hieran ausnahmsweise der Anlauf der ...mehr

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ZErb 08/2020, Antragsbindun... / 1 Gründe

Die gemäß §§ 352 e, 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. I. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin U., verstorben in 2018. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin. Mit notariellem, gemeinschaftlichem Testament vom 20.10.1982 setzten die Erblasserin und ihr 1984 verst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.5.3 Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten

Rz. 22 Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten[1], z. B. das Wohnrecht nach § 1093 BGB, sind nicht übertragbar.[2] Soweit allerdings nach § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB vereinbart ist, dass die Überlassung an einen Dritten zulässig ist, kann die Ausübungsbefugnis gepfändet werden.[3] Zudem ist § 321 Abs. 4 AO zu beachten, der eine Sonderregelung für die Pfändung unveräußerlicher Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.1 Allgemeines

Rz. 63 Durch die Zwangsverwaltung soll der Gläubiger aus den Erträgen des Vollstreckungsgegenstands befriedigt werden. Diese Vollstreckungsform ist also für den Vollstreckungsschuldner weniger einschneidend, da der Vollstreckungsgegenstand in seinem Vermögen verbleibt. Auf die Zwangsverwaltung finden nach § 146 ZVG die Vorschriften über die Anordnung der Zwangsversteigerung ...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.4.2 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung [2] ausgeschlossen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4 und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerungsgrundlagen fest[2]: die Summ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.3 Bewertung

Der Pflichtteilsergänzung unterliegt der Wert der unentgeltlichen Zuwendung. Bei gemischten Schenkungen, d. h. wenn der Wert der Leistung dem Wert der Gegenleistung nur zum Teil entspricht, kommt es ausschließlich auf den unentgeltlichen Teil der Zuwendung an[35]. Damit einhergehende Beweisprobleme werden in der Praxis dadurch gelöst, dass nach der Rechtsprechung des BGH bei...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.4 Zehnjahresfrist und Abschmelzung gemäß § 2325 Abs. 3 BGB

Die Schenkung muss grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgt sein, um einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen zu können (§ 2325 Abs. 3 BGB). Problematisch ist häufig die Beantwortung der Frage, wann diese Frist beginnt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistung (§ 2325 Abs. 3 BGB). Grundsätzlich wird dabei auf den tatsächlichen Eigentumserwerb abges...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / Leitsatz

1. Steht dem überlebenden Ehegatten ein vom Erblasser eingeräumtes schuldrechtliches Wohnrecht zu, kann der Erbe (zumal bei umstrittener Erbenstellung) nicht im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung den unbeschränkten Zugang zur früheren Ehewohnung verlangen, ohne hierfür einen Verfügungsgrund glaubhaft zu machen. 2. Ein Verfügungsgrund ist auch...mehr

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ZErb 05/2020, Ausgleichsfor... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darum, ob dem Beklagten zu 1) Forderungen in Höhe von 40.000 EUR (Pflegekosten) und – zuletzt – 324 EUR (Friedhofsunterhaltungsgebühren) gegen den Nachlass ihrer am … 2016 verstorbenen Mutter A (nachfolgend "Erblasserin") zustehen, deren Erben zu je ¼ sie sind. Der Beklagte zu 1) pflegte die Erblasserin vom 1.1.2006 bis zu ihrem Tod, zunächst in ihrer ...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.1 Schenkungsrückforderungen

Hat der Elternteil in der Vergangenheit etwas verschenkt, zählt das Verschenkte zwar nicht mehr zu seinem verwertbaren Vermögen. Gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jedoch jeder Schenker von dem Beschenkten die Schenkung zurückfordern, soweit der Schenker nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grunde kann ...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.2 Wohnungsrechte

Häufig wird in Übertragungsverträgen ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB zugunsten des Übergebers vereinbart. Wenn der Wohnungsberechtigte dann in ein Pflegeheim zieht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob aus dem Wohnungsrecht ein Zahlungsanspruch hergeleitet werden kann. Praxis-Beispiel Die Mutter M hat ihrer Tochter T vor 12 Jahren ihre Immobilie übertragen und sich an der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Betriebswohnungen

Rz. 98 [Autor/Stand] Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfordert zumindest ab einer bestimmten Größe auch Arbeitskräfte. Deshalb gehören auch Gebäude oder Gebäudeteile, die Arbeitnehmern des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und deren Familienangehörigen zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 160 Abs. 8 BewG...mehr