Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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Österreich / 2. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 28 Das österreichische Gesetz gewährt einem Ehegatten mit dringendem Wohnbedürfnis einen besonderen Schutz: Ist der andere Gatte über die entsprechende Wohnung verfügungsberechtigt, so hat der wohnbedürftige Gatte einen Wohnungserhaltungsanspruch: Der verfügungsberechtigte Gatte hat alles zu unterlassen und vorzukehren, damit der auf die Wohnung angewiesene Gatte diese n...mehr

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Schweiz / II. Im Rahmen der Gütergemeinschaft

Rz. 110 Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung von unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten sind die Eigengüter und das Gesamtgut auszuscheiden; dabei wird auf den Zeitpunkt der Anhängigmachung des Scheidungsbegehrens bzw. der Scheidungsklage abgestellt (Art. 236 ZGB). Maßgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung ...mehr

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Schweiz / VII. Familienwohnung

Rz. 132 Angesichts der sozialen Bedeutung der Familienwohnung (Art. 169 ZGB) sieht das ZGB für den Fall der Scheidung in verschiedenen Bestimmungen Behelfe vor, die es einem Ehegatten – insbesondere mit Blick auf die Kinder – ermöglichen, in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Grundlegend ist Art. 121 Abs. 1 ZGB, wonach einem Ehegatten die Rechte und Pflichten aus dem Mietver...mehr

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Portugal / 4. Wahlgüterstände und güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 40 Als voreheliche Vereinbarung erfordert der Ehegütervertrag zu seiner Gültigkeit die öffentliche Beurkundung (d.h. mittels "escritura pública"), oder er wird zu Protokoll des Standesbeamten genommen, d.h. er wird mit registerlicher Eintragung geschlossen (Art. 1710 CC). Während bestehender Ehe kann ein Ehevertrag nicht mehr geschlossen oder abgeändert werden (Art. 1714...mehr

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ZErb 08/2020, Antragsbindun... / 1 Gründe

Die gemäß §§ 352 e, 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. I. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin U., verstorben in 2018. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin. Mit notariellem, gemeinschaftlichem Testament vom 20.10.1982 setzten die Erblasserin und ihr 1984 verst...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.3 Bewertung

Der Pflichtteilsergänzung unterliegt der Wert der unentgeltlichen Zuwendung. Bei gemischten Schenkungen, d. h. wenn der Wert der Leistung dem Wert der Gegenleistung nur zum Teil entspricht, kommt es ausschließlich auf den unentgeltlichen Teil der Zuwendung an[35]. Damit einhergehende Beweisprobleme werden in der Praxis dadurch gelöst, dass nach der Rechtsprechung des BGH bei...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.4 Zehnjahresfrist und Abschmelzung gemäß § 2325 Abs. 3 BGB

Die Schenkung muss grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgt sein, um einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen zu können (§ 2325 Abs. 3 BGB). Problematisch ist häufig die Beantwortung der Frage, wann diese Frist beginnt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistung (§ 2325 Abs. 3 BGB). Grundsätzlich wird dabei auf den tatsächlichen Eigentumserwerb abges...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / Leitsatz

1. Steht dem überlebenden Ehegatten ein vom Erblasser eingeräumtes schuldrechtliches Wohnrecht zu, kann der Erbe (zumal bei umstrittener Erbenstellung) nicht im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung den unbeschränkten Zugang zur früheren Ehewohnung verlangen, ohne hierfür einen Verfügungsgrund glaubhaft zu machen. 2. Ein Verfügungsgrund ist auch...mehr

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ZErb 05/2020, Ausgleichsfor... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darum, ob dem Beklagten zu 1) Forderungen in Höhe von 40.000 EUR (Pflegekosten) und – zuletzt – 324 EUR (Friedhofsunterhaltungsgebühren) gegen den Nachlass ihrer am … 2016 verstorbenen Mutter A (nachfolgend "Erblasserin") zustehen, deren Erben zu je ¼ sie sind. Der Beklagte zu 1) pflegte die Erblasserin vom 1.1.2006 bis zu ihrem Tod, zunächst in ihrer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hintergrund der Änderungen durch das JStG 2008

Rn. 457 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die bis VZ 2007 (mehr oder weniger konturierte) gesetzliche Regelung, auf der die Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen beruhte, stellte seit langem unter Legalitätsgesichtspunkten keine ausreichend klare und verlässliche steuerliche Rechtsnorm mehr dar (vgl Bauschatz, KÖSDI 2005, 14 596; Risthaus, DB 2007, 240). Die Rspr des BFH und de...mehr

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ZErb 01/2020, Grundstückssc... / 1 Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine freigebige Zuwendung der Großmutter an die Klägerin vorliegt oder eine Zuwendung durch die Mutter (M). I. Die Mutter (M) der Klägerin erhielt von ihrer Mutter (O) mit notariell beurkundetem Vertrag vom 8.12.2006 (UR-Nr. ursprünglich X-1, neu: X-2) das 1.435 m² große Grundstück, X-Straße, Y-Weg, Flurstück Z. Dabei behielt sich O f...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1. Pflichtteilsergänzungsrecht

Gerade ein jahrelanges, mietfreies Wohnen, wie hier im Fall vor dem LG Kaiserslautern durch den Beklagten, erscheint ein intensiv gezogener Vorteil zu sein. Diesem die Pflichtteilsergänzungsrelevanz abzusprechen, erscheint nicht hinnehmbar. Wenn in diesem Fall einem Abkömmling unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dürfte klar sein, dass der Erblasser insowe...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 5. Hinweise zur Relevanz der kostenfreien Wohnraumüberlassung in ausgewählten Entscheidungen

Entscheidungen des BGH, in denen die Frage der Pflichtteilsrelevanz des mietfreien Wohnens in Form der Erhöhung des Pflichtteils im Rahmen der Pflichtteilsergänzung des § 2325 BGB explizit abgelehnt wird, sucht man vergeblich. Die Kommentierungen, die das mietfreie Wohnen aus dem Anwendungsbereich des § 2325 BGB verdrängen wollen, verweisen hierzu nur sehr kurz auf einige Ent...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 4 D

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wohnrecht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Räumt der ArbG dem ArbN ein obligatorisches Wohnrecht an einer Wohnung ein, so fließt der sich aus der kostenlosen Nutzung ergebende geldwerte Vorteil (> Sachbezüge Rz 3, > Dienstwohnung Rz 26) dem ArbN fortlaufend und nicht einmalig im Zeitpunkt der Bestellung zu (BFH 207, 230 = BStBl 2004 II, 1076 mwN). Wird das Wohnrecht erst im Zusammenha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wohnung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Wohnung (Miete usw) sind grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1), auch wenn der Stpfl wegen des Berufs eine besonders teure Wohnung anmietet (BFH 92, 8 = BStBl 1968 II, 435). Das gilt ebenso für die Wohnungseinrichtung, selbst nach einem beruflich veranlassten Umzug (zu Einzelheiten iZm >...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers

Leitsatz 1. Ein unentgeltlicher Erwerb i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Übergeber ein (dingliches) Wohnrecht eingeräumt wird und die durch Grundschulden auf dem Grundstück abgesicherte Darlehen des Rechtsvorgängers nicht übernommen werden. 2. Nachträgliche Anschaffungskosten ...mehr

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ZErb 08/2019, Ergänzende Auslegung eines Kaufvertrags über ein Grundstück mit Vereinbarung eines Wohnrechts und Übernahme einer Pflegeverpflichtung

Leitsatz Stirbt der Veräußerer eines Grundstücks kurz nach dem Abschluss des Kaufvertrags, in welchem der Erwerber dem Veräußerer ein Wohnrecht einräumt und eine Pflegeverpflichtung übernimmt, so ist der Tod des Veräußerers für sich genommen weder Grund für eine ergänzende Auslegung des Vertrags noch für eine Anpassung des Vertrags aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage dur...mehr

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ZErb 08/2019, Ergänzende Au... / Sachverhalt

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Antragstellerin) ist neben ihren Geschwistern (...), und (...), zu 1/3 Erbin ihres am XX.XX.2014 in Stadt 1 verstorbenen Bruders (...). Die Antragsgegnerin ist die Nichte des Erblassers. Dieser schloss als Verkäufer unter dem 14. März 2014 mit der Antragsgegnerin einen notariellen Kaufvertrag über seinen im Grundbu...mehr

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ZErb 08/2019, Ergänzende Au... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 1. An die Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (s. nur BVerfG, Beschluss vom 2.2....mehr

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ZErb 08/2019, Ergänzende Au... / Leitsatz

Stirbt der Veräußerer eines Grundstücks kurz nach dem Abschluss des Kaufvertrags, in welchem der Erwerber dem Veräußerer ein Wohnrecht einräumt und eine Pflegeverpflichtung übernimmt, so ist der Tod des Veräußerers für sich genommen weder Grund für eine ergänzende Auslegung des Vertrags noch für eine Anpassung des Vertrags aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch Gewäh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Frage, was zu der wirtschaftlichen Einheit des bebauten Grundstücks gehört, wird nicht in § 146 BewG beantwortet, sondern in § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG. Dort wird Bezug genommen auf § 70 BewG. Danach ist jedes Grundstück eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Der Begriff des Grundstücks bestimmt sich nicht nach dem Zivilrec...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.8.5 Renten und andere wiederkehrende Nutzungen (Zeilen 74 bis 82)

In die Zeilen 74 bis 82 gehören zugewendete Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen. Dies können z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, aber auch Zinsvorteile aus unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehen sein. In die Zeile 75 sind die Art des Anspruchs (z. B. Leibrente), der Name des Schuldners und der Jahreswert einzutragen. In Zeile 76 ist der Zei...mehr

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ZErb 06/2019, Grundbuchberi... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 ff GBO zulassige Beschwerde der Beteiligten ist unbegrundet. Das Grundbuchamt hat die unter Loschung des Nacherbenvermerks vorzunehmenden Eintragungen zu Recht davon abhangig gemacht, dass samtliche Nacherben der in dem notariellen Vertrag vom 23. Mai 2018 (UR.-Nr. .../2018 des Rechtsanwalts T als Vertreter des Notars I) erklarten Ubertragung des Eigentums auf...mehr

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FF 05/2019, Betreuungsausgl... / IV. Höhe des Betreuungsausgleichs

Die Höhe des Vorsorgeunterhalts unter geschiedenen Ehegatten wird in der Rechtsprechung bemessen, indem von dem nach dem Halbteilungsprinzip errechneten Unterhalt ein Betrag gemäß dem jeweiligen Prozentsatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, d.h. bis zu 20 %, zu zahlen ist. Die Regeln des Versorgungsausgleichs können für den Betreuungsausgleich nicht einfach übernommen ...mehr

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§ 33 Anhang / 9.6.2 Aktiva

Rz. 427 A. Anlagevermögen Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind als Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (zur Diskussion der zeitlichen und funktionalen Dimension bezüglich der Dauerhaftigkeit vgl. z. B. Wehrheim, BB 2003, S. 2508 f. m. w. N.). Diese Definition ist gleichzeitig die Negativabgrenzung für einen Aus...mehr

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ZErb 04/2019, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet mit E... D..., geb. F..., die am 8.3.2015 vorverstorben ist. Aus der ersten Ehe des Erblassers stammen der Beteiligte zu 2. und dessen Schwester, Frau R... K... Aus der ersten Ehe der vorverstorbenen Ehefrau des Erblassers entstammen die Beteiligten zu 1. und 3. Mit gemeinschaftlichem handschriftlichen Testament vom 30. Dezember 1...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 793, 888, 891, 567 ZPO zulässig. Sie ist nicht begründet. Die Schuldnerin hat ihre im Teil-Anerkenntnisurteil vom 3.5.2017 titulierte Verpflichtung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 erfüllt. 1. Das Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 verpflichtet die Schuldnerin, allgemein Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach C... L... ...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; dasselbe gilt hinsichtlich der Anschlussberufung. In der Sache hat die Berufung aus den nachfolgenden, bereits im Wesentlichen im Verhandlungstermin des Senats dargelegten Gründen keinen, die Anschlussberufung hingegen in vollem Umfang Erfolg. 1. Der Kläger kann aus keinem Rechtsgru...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Bruder, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge – er ist Alleinerbe der am 13. Dezember 2015 verstorbenen Mutter der Parteien, H... B... (im Folgenden: Erblasserin) – unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes, der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sowie Geschäftsführung ohne Auftrag auf Erstattung de...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Leitsatz

Die in einem Übergabevertrag neben einem umfassenden Wohnrecht zugunsten des Übergebers enthaltene Regelung zum Altenteilsrecht der Übergeber, in welcher sich der Übernehmer zur "Pflege und Versorgung im Krankheitsfall oder bei sonstiger Hilfebedürftigkeit" verpflichtet, kann für sich allein keinen Anhaltspunkt dafür geben, dass auch die Kosten einer Heimunterbringung von de...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / b) Öffentlichkeitsgrundsatz

In der Schweiz gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit des Grundbuchs, Art. 970 ZGB. Nach Art. 970 Abs. 2 ZGB, Art. 26 GBV[67] kann jede Person und zwar anders als in Deutschland ohne Interessennachweis, Auskunft oder einen Auszug über die öffentlich zugänglichen Daten eines Grundstücks verlangen. Öffentlich zugänglich ist der Namen des Grundstückseigentümers, die Eigentumsfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundstückswerts ist vom Bewertungsgegenstand abhängig. Nach § 70 Abs. 1 BewG, der auch für die Bedarfsbewertung anzuwenden ist (vgl. § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG), ist Bewertungsgegenstand das Grundstück i.S. des Bewertungsgesetzes . Bei der Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehört, kommt es nicht auf das Zivilrecht, sonder...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Schenkungen

Zu den fiktiven Nachlassaktiva gehören Schenkungen des Erblassers, über die Auskunft zu erteilen ist. Die Auskunft muss sich dabei auch auf nicht ergänzungspflichtige Pflicht- und Anstandsschenkungen iSd § 2330 BGB erstrecken, da der Erbe durch seine rechtliche Würdigung den Auskunftsanspruch nicht entwerten darf.[44] Dabei setzt eine Schenkung nach § 516 Abs. 1 BGB voraus, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

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Schenkungsteuererklärung (v... / 1.3 Besteuerung von Auflagen

Auch bei Schenkungen unter Auflagen ist nach den neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 (sowie Erbschaftsteuerhinweise 2011) wie folgt vorzugehen.[1] Die schenkungsteuerliche Bereicherung wird auch hier ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die vom Beschenkten übernommenen Leistungs- Nutzungs- und Duldungsauflagen mit i...mehr

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Schenkungsteuererklärung (v... / 1.5.4 Nutzungs- und Duldungsauflagen

Bei Nutzungs- und Duldungsauflagen (Nießbrauch, Wohnrecht), die erst mit dem Erwerb begründet werden, ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem oder den Vermögensgegenständen begründet, auf die sich die Verpflichtung bezieht.mehr

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Schenkungsteuererklärung (v... / 2.4 Nutzungs- oder Duldungsauflagen (Zeilen 35 bis 52)

Hinweis Nutzungs- und Duldungsauflagen nur in Geld ansetzbar Können Nutzungs- oder Duldungsauflagen nicht in Geld veranschlagt werden oder kommen die Auflagen dem Empfänger der Zuwendung selbst zugute, dann bleiben diese außer Betracht. In der Zeile 35 ist anzugeben, ob der Erwerber Nutzungs- oder Duldungsauflagen zu erfüllen hat (beispielsweise Nießbrauchslasten oder Wohnrech...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerwert einer gemischten Schenkung

Leitsatz Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der – ggf. kapitalisierten – Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 5 Abs. 2, § 6, § 14 Abs. 2 BewG, § 69...mehr

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zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG nicht gegeben sind. 1. Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b Satz 1 ErbStG der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

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zerb 6/2018, Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung des Vorerben bei vorbehaltenem Wohnrecht

Leitsatz Der befreite Vorerbe ist zur Vornahme entgeltlicher Verfügungen über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück berechtigt. Es ist von der Entgeltlichkeit der Verfügung auszugehen, wenn der Vorerbe seine Gründe für die Veräußerung nachvollziehbar angibt und keine begründeten Zweifel hinsichtlich der Pflichtmäßigkeit der Verfügung bestehen. Dieser Nachweis kann auch auf G...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht als Grundstücksbelastungen

Die Bewertungen des BGH im Regel- und im Ausnahmefall 1 Es gibt keinen "zusätzlichen gleitenden Vermögenserwerb". Nießbrauch und Wohnrecht können wieder im Anfangs- und Endvermögen unberücksichtigt bleiben. So hat der BGH[1] entschieden und ist damit erfreulicherweise zu seiner früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Aber die Erleichterung für die Praxis, keine Gutachten mehr...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1

Es gibt keinen "zusätzlichen gleitenden Vermögenserwerb". Nießbrauch und Wohnrecht können wieder im Anfangs- und Endvermögen unberücksichtigt bleiben. So hat der BGH[1] entschieden und ist damit erfreulicherweise zu seiner früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Aber die Erleichterung für die Praxis, keine Gutachten mehr über die Höhe der Grundstücksbelastungen einholen zu mü...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / I. "Regelfall": Minderung der Grundstücksbelastung während der Ehe

Praxis-Beispiel Beispielsfall: Die 60 Jahre alte Mutter übertrug 1997 ihrem verheirateten Sohn ein Hausgrundstück, wobei sie sich ein Wohnrecht vorbehielt. Im Jahre 2017 beantragten die Eheleute die Scheidung. Die Mutter lebte bei Zustellung des Scheidungsantrags noch. Das Grundstück hatte nach den eingeholten Gutachten im Jahr 1996 einen Wert von 300.000 EUR (bereits indexier...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1. Die frühere Rechtsprechung von 1990 bis 2006

Der Wert des übertragenen Grundstücks – und damit auch das Endvermögen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten – steigt dadurch, dass die Wohnrechts- oder Nießbrauchbelastung infolge der abnehmenden Lebenserwartung des Wohnberechtigten absinkt. Dieser Vermögenszuwachs wurde von den Eheleuten nicht gemeinsam "erwirtschaftet". Der Ehepartner hat hierzu nichts beigetragen. Die W...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 4. Berechnung des Zugewinns im Beispielsfall

Nachdem der Wert des Wohnrechts im Anfangs- und Endvermögen unberücksichtigt bleiben kann, ist im Anfangsvermögen das Grundstück mit einem (indexierten) Wert von 300.000 EUR und im Endvermögen mit 360.000 EUR anzusetzen. Der Zugewinn besteht nur im Anstieg des Veräußerungswertes im Endvermögen in Höhe von 60.000 EUR.mehr