Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufteilung der AfA

Rn. 149 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der BMF-Nießbrauchserlass enthält mE zutreffende Hinweise für den Fall, dass das Grundstück nur teilweise mit einem dinglichen Wohnrecht belastet ist und im Übrigen durch den Eigentümer vermietet wurde. AfA darf der Vermieter und Eigentümer des entgeltlich erworbenen Gebäudes nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohnungsrecht

Zahlt der Wohnrechtsverpflichtete dem Wohnrechtsberechtigten, der sein dingliches Wohnrecht nicht in Anspruch nimmt, Mietzinsen für eine Wohnung, die der Wohnrechtsberechtigte von einem Dritten angemietet hat, so kann der Wohnrechtsberechtigte diese Aufwendungen als WK bei seinen Einkünften aus Vermietung der mit dem dinglichen Wohnrecht belasteten Wohnung abziehen. Es ist e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dingliche bzw obligatorische Rechte

Rn. 141 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Im Fall der Wohnungsmiete tritt der Nießbraucher kraft Gesetzes in die Rolle des Vermieters (s § 567 BGB iVm § 566 BGB; BFH BFH/NV 2004, 1079). Der Übergang auf den Nießbraucher muss aber dem Mieter angezeigt werden. Die Zurechnung von Einkünften aus VuV setzt aber nicht unbedingt ein dingliches Nutzungsrecht voraus. Auch ein schuldrechtlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gestaltungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

Rn. 231 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wird ein von den Eltern selbst genutztes, bebautes Grundstück auf den Erben gegen Versorgungsleistungen übertragen und gleichzeitig eine Anmietung des Objekts durch die Eltern vereinbart (sog Stuttgarter Modell) so ist das Mietverhältnis grundsätzlich steuerlich anzuerkennen. Voraussetzung ist jedoch neben einem fremdvergleichbaren Mietver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ablösezahlung

Zahlt der StPfl zur Ablösung einer Verpflichtung zur Herstellung von Parkplätzen an eine öffentlich-rechtliche Institution Gelder, so handelt es sich nicht um WK, sondern um HK des Gebäudes (BFH BStBl II 2003, 710). Nimmt der StPfl ein Darlehen auf, um Grundpfandrechte, die als Sicherheit für fremde Schulden dienen, abzulösen, so sind die für dieses Darlehen aufgewendeten Zi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses und weitere Grundsätze

Rn. 106 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einkünfte aus VuV sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der dem Benutzenden die Sache oder das Recht zum Gebrauch überlassen hat. Das wird idR der Eigentümer der Sache (auch der wirtschaftliche Eigentümer) oder der Inhaber des Rechts sein. Es ist aber auch denkbar, dass zB durch die Vermietung von Wohnungen Nießbrauchsberechtigte, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Dingliche Belastung

Die Befreiung von einer dinglichen Belastung sind AK bzgl des Grundstücks, das erworben wurde (BFH BStBl II 1983, 410; 1993, 488). Dies gilt grds nicht nur für Grundschulden, sondern auch für Erbbaurechte, Wohnrechte oder andere Nutzungsrechte (Schallmoser in Brandis/Heuermann, § 21 EStG Rz 400 "dingliche Belastungen", November 2019). Jedoch sind diese Aufwendungen WK, wenn ...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Es wird in der Praxis sicherlich des Öfteren ein Konsens zwischen Schenker und Beschenktem bestehen, dass der Beschenkte den Schenkenden durch Besuche und gemeinsame Unternehmungen die Eintönigkeit eines Heimaufenthalts und/oder der allein bewohnten Wohnung unterbricht und die sozialen Kontakte des Schenkers pflegt bzw. einbezieht.[43] Entsprechend den Ausführungen des OLG K...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 3. GrEStG und ErbStG

Anders ist es bei Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer: Für die Grunderwerbsteuer gilt, dass das Übernahmevermächtnis zu feststehendem Preis nicht zu einem Grunderwerbsteuertatbestand bei Ausübung der Übernahme führt, dagegen wohl ein Übernahmevermächtnis, bei dem der Preis zwischen den Parteien des Übernahmeakts künftig noch festzulegen ist, und sei es auch nur durch Bezugn...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 5. Frankreich

Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers folglich in Frankreich, gilt für den gesamten Nachlass französisches Erbrecht.[26] Dies gilt auch dann, wenn der in Frankreich lebende Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit ausschließlich Vermögen in Deutschland besitzt: Das Vermögen in Deutschland wird nach französischem Erbrecht vererbt. Die deutschen Gerichte müssen fr...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 79 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[179] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 4.1 Auflösung des Wohnförderkontos

Rz. 40 Das Wohnförderkonto ist aufzulösen, wenn der Zulageberechtigte die geförderte Wohnung vor vollständiger Rückzahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags nicht nur vorübergehend nicht mehr für eigene Wohnzwecke nutzt (§ 92a Abs. 3 S. 1 EStG). Aus der zulässigen, nicht schädlichen Verwendung des geförderten Kapitals wird grundsätzlich – mit Ausnahme in § 92a Abs. 3 S. 9 ...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 2. Lebzeitige Übertragungen

Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungsteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil (§ 16 Ab...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.3.1 Fristberechnung

Bei der schenkungsweisen Übertragung von beweglichen Sachen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt des vollständigen Eigentumsübergangs. Bei Immobilien beginnt die Frist mit der Eintragung ins Grundbuch, also ebenfalls mit dem tatsächlichen Vollzug der Eigentumsübertragung (BGH, NJW 1988, BGH, ZEV 1996, S. 188). Sonderregel bei Schenkungen an den Ehegatten Für Ehegatten gibt es e...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Nießbrauch/Wohnungsrecht/Versorgungsrechte

Rz. 147 Zu den Nutzungsrechten, die in der Praxis häufiger zugewendet oder im Rahmen einer Zuwendung vorbehalten werden, gehören z.B. der Nießbrauch (§ 1059 BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 i.V.m. § 1092 BGB). Die Ausübung des Wohnungsrechtes durch den Bedürftigen selbst wirkt auf den sozialhilferechtlichen Leistungsanspruch wie folgt:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / IV. Der Zuwendungsverzicht (§ 2352 BGB)

Rz. 264 Fallbeispiel 100: Das Laientestament und der Verzicht auf ein Wohnungsrecht Die Eltern M und V haben zwei Kinder, davon eine Tochter mit Behinderung. Sie setzen sich auf den ersten Todesfall als alleinige Erben ein. Nach dem Tod des Letztverserbenden sollen beide Töchter erben. Für die behinderte Tochter B soll "ein Vermächtnis über ein Wohnrecht am Dachgeschoss gema...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. Regelfall: kein Leibgedinge

Rz. 196 Es ist anerkannt, dass auch städtische Grundstücke mit einem Leibgedinge belastet werden können.[443] Aber nicht jede Grundstücksübertragung mit Verpflichtung zu Versorgungsleistungen ist ein Leibgedinge/Altenteil. Der Regelfall dürfte heute der Fall sein, der kein Leibgedinge darstellt. Rz. 197 Fallbeispiel 110: Lebenslanges Wohnungsrecht/Pflege und Wart Mutter M aus...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. Kennzeichen des Leibgedinges/Altenteils

Rz. 188 "Vereinbarungen, in denen Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Betrieb oder ihren privaten Grundbesitz, mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen und dabei für sich einen ausreichenden Lebensunterhalt und für die außer dem Übernehmer noch vorhandenen weiteren Abkömmlinge Ausgleichszahlungen ausbedingen, werden im Zivilre...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (4) Vergrößerung des Wertes?

Rz. 119 Den Wert eines Wohnungsrechts/Nießbrauchs kann man mit einer Änderung der Berechnungsmethode vergrößern. Vereinzelt wird nämlich (zu Recht) argumentiert, dass das BewG nach § 1 eigentlich nur für öffentlich-rechtliche Abgaben anwendbar ist.[294] Andere stellen darauf ab, dass nach dem BewG mit einem Rechnungszins von 5;5 % gerechnet werde, der überhöht sei. Man müsse ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abwendung des Herausgabeanspruchs nach § 528 BGB (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit die Herausgabe gemäß § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB abgewendet worden ist (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser gesetzlich hervorgehobene Rückforderungsanspruch greift ein, wenn der Beschenkte eine Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Zahlung des f...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Unveräußerbare Rechte

Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, weil das Recht unveräußerbar bzw. unübertragbar ist. Typische Beispiele aus der Praxis für fehlende Verfügungsbefugnis an einem Recht sindmehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Schulden und Lasten

Rz. 119 Vermögen kann belastet sein, ein Grundstück z.B. durch eine Grundschuld oder Hypothek, die ein Darlehen besichert. Die Darlehensforderung ist dann eine berücksichtigungsfähige Schuld nach § 28 Abs. 3 BAföG, wenn sie nicht zuvor schon bei der Eingangsbewertung abgezogen wurde. Rz. 120 Sofern die auszubildende Person Eigentümer einer Immobilie ist, die mit einem Nießbra...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die zeitliche Komponente bei der Verwertbarkeitsprognose

Rz. 117 Ein Aspekt der Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit. Vermögen gilt als unverwertbar, wenn völlig ungewiss ist, wann ein tatsächliches – oder auch rechtliches – Verwertungshindernis wegfällt. So scheidet eine Anrechnung von Forderungen als Vermögen von vornherein aus, wenn sie nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können (sog. "Versilbern" von Vermögen).[...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 6. Wegfall bzw. Minderung der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)

Rz. 174 Der Beschenkte ist verpflichtet, die Herausgabe des Geschenkes an den Schenker – bzw. das Sozialamt – nach den Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts (§§ 818–822 BGB) zu leisten (vgl. § 528 Abs. 1 S. 1 BGB). Es ist also stets zu prüfen, ob der Beschenkte tatsächlich (noch) bereichert ist. Ist der Wert eines Geschenkes erschöpft, ist der Beschenkte nicht mehr bereichert...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Wohnungsrecht/persönliche Pflegeverpflichtungen

Rz. 425 Das klassisch ausgestaltete Wohnungsrecht oder höchstpersönliche Pflegeverpflichtungen können nicht übergeleitet werden.[711] Ist ein Wohnungsrecht so ausgestaltet, dass es Dritten überlassen werden kann, darf der Sozialhilfeträger diese Befugnis des Berechtigten auf sich überleiten und die Vermietung vornehmen.[712] Lassen sich Ansprüche begründen, die an die Stelle...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Unmöglich gewordene "Pflege und Wart" außerhalb von Leibgedinge/Altenteil

Rz. 226 Grundsätzlich gilt – wie beim Wohnungsrecht–, dass eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Pflege- und Versorgungsverpflichtung zum Altenteilsvertrag wird.[509] Was der Ausfall von Pflege und Wart außerhalb von Altenteilen bzw. Leibgedinge im Einzelfall bedeutet, ist daran zu messen, in welchem Umfang sich der Übernehmende zur Pflege des Übergebenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Rechte

Rz. 40 [Autor/Stand] Zwar gelten auch Rechte, die mit dem Eigentum am Grundstück verbunden sind als Bestandteil des Grundstücks (§ 96 BGB). Jedoch werden die Rechte, obwohl sie zum Grundvermögen gehören, nicht gesondert als Grundstück bewertet. Die Belastungen durch das Recht werden auch nicht bei der Bewertung des belasteten Grundstücks wertmindernd abgezogen. Hierbei hande...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (3) Die Korrektur durch subjektive Äquivalenzüberlegungen

Rz. 154 Die objektive Betrachtung der Leistungen der Beteiligten ist nach den allgemeinen Regeln des Schenkungsrechts um die subjektive Betrachtung zu ergänzen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz) bzw. zu korrigieren. Die objektive Betrachtungsweise ist die unterste Grenze. Die Korrektur erfolgt nach den Vorstellungen der Beteiligten (Grundsatz der subjektiven Äquivalenz). Fü...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Dingliches Wohnungsrecht

Rz. 203 Ähnliche Fragen stellen sich beim dinglichen Wohnungsrecht. Fraglich ist, ob und wie ein dingliches Wohnungsrecht endet und ob und mit welchen Rechtsfolgen dies für die Beteiligten verbunden ist. Ein Wohnungsrecht kann von Anfang an nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart sein. Das kommt in den hier interessierenden Fällen so gut wie nicht vor. Ebenso wenig inte...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (2) Nutzungsrechte und Wertermittlung

Rz. 112 "Die Einräumung solcher Rechte an einem unentgeltlich übertragenen Grundstück stellt grundsätzlich keine Leistung des Beschenkten dar. Sie führt nur dazu, dass der Wert des zugewendeten Gegenstands von vornherein geringer anzusetzen ist."[282] Damit sind Nießbrauch und Wohnungsrecht gemeint. Rz. 113 Falllösung Fallbeispiel 109 zum Wohnungsrecht: Selbst wenn die Bewertun...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (3) Verkleinerung des Wertes wegen befristeter Nutzung?

Rz. 116 Grundsätzlich muss man sich auch mit Gründen zur Verringerung des Wertes auseinandersetzen. Der "Fehler" in der vorstehenden Ausgangsbewertung des Wohnungsrechtes dürfte darin liegen, dass die Berechnung bei Zuwendung einer vereinbarten lebenslangen Nutzung des Wohnungsrechtes ausgeht, die aber bereits zwei Jahre später wegen eintretender Pflegbedürftigkeit nicht meh...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 5. Übergabe unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Rz. 108 Geht es dem Schenker nicht darum, sich die Erträge des übergehenden Vermögens vorzubehalten, sondern nur darum, ein zum zur Übergabe anstehenden Betriebsvermögen gehörendes bzw. von der übertragungsgegenständlichen Gesellschaft gehaltenes Wohnhaus auch weiterhin selbst nutzen zu können, kommt als Gestaltungsmittel – auch im Rahmen der Unternehmensübergabe – die Einrä...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / hh) Renten- und Wohnrechtsvermächtnis

Rz. 102 Im Rahmen der Zuwendung von Rentenvermächtnissen muss stets beachtet werden, ob die Zuwendung in Form einer dauernden Last (steuerlich günstig für den Rentenverpflichteten) oder in Form einer Leibrente (steuerlich günstig für den Rentenberechtigten) erfolgen soll. Im Rahmen der Anordnung eines Rentenvermächtnisses besteht zudem die Möglichkeit, die wiederkehrenden Le...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Inhalt des Nießbrauchsrechts

Rz. 76 Der Nießbraucher hat ein umfassendes Nutzziehungsrecht, d.h. er kann die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verpachten. Der Nießbraucher ist dabei der Vermieter bzw. Verpächter und damit selbst Partei eines etwaigen Miet- oder Pachtvertrags über die Immobilie. Er darf ohne die Zustimmung des Eigentümers das Grundstück jedoch nicht umgestalten oder wesentlich verä...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Ersatzberechtigter

Rz. 38 Zum Schadensersatz berechtigt ist der in seinem Recht nach § 114 BBergG Beeinträchtigte, also derjenige, dessen Körper oder Gesundheit verletzt bzw. dessen Sache beschädigt wurde. Bei einem Sachschaden ist das in erster Linie der dinglich Berechtigte, also etwa der Eigentümer oder der Inhaber dinglicher Rechte aus Nießbrauch, Dienstbarkeit oder dinglichem Wohnrecht. K...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei Altenteilsverträgen

Leitsatz 1. Es muss dem Abzug von Versorgungsleistungen nicht entgegenstehen, wenn eine vertraglich vereinbarte Erhöhung des bar zu zahlenden Teils der Altenteilsleistungen, die zum 65. Lebensjahr des Berechtigten vorgenommen werden soll, unterbleibt, weil sie schlicht vergessen wurde. Bei Versorgungsverträgen, deren Abänderbarkeit bereits aus der Rechtsnatur des Vertrags fo...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und dauernden Lasten bei teilweisem Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs

Leitsatz 1. Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind. 2. Eine Abänderbarkeit der Leistungen kann trotz eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme des pflegebedingten Mehrbedarfs gegeben sein. Es reicht aus, wenn sich der Vermögensübernehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.4 Mietverträge über Immobilien

Rz. 107 Die Vermietung von Wohnraum an ein unterhaltsberechtigtes Kind, das den Mietzins nur aus dem Barunterhalt der Eltern bestreiten kann, wurde früher als rechtsmissbräuchlich angesehen.[1] Diese Beurteilung hat der BFH inzwischen aufgegeben. Er sieht jetzt in der Leistung des Barunterhalts einerseits und dem Mietverhältnis andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirt...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hinterließ vier Kinder, die Beteiligten zu 1 und 2 sowie H. und S.; der Beteiligte zu 3 sowie Si. sind die Söhne von S. und Enkel des Erblassers. Alle vier Kinder und die beiden Enkel erklärten – zunächst – wie folgt die Ausschlagung der Erbschaft: Die Beteiligte zu 1, nicht eheliche Tochter des Erblassers, erklärte die Ausschlagung am 8. Dez. 2015 zu Protokol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nießbrauch ähnliches Recht

Rz. 25 [Autor/Stand] Zu den nießbrauchähnlichen Rechten gehören das Recht des überlebenden Ehegatten zur Verwaltung und Nutznießung z.B. nach der Höfeordnung.[2] Miete und Pacht begründen kein dingliches Recht am Grundstück und gehören nicht zu den nießbrauchähnlichen Rechten.[3] Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1093 BGB kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit auch das Rech...mehr

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FF 05/2021, Erneute Zeugenv... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien lebten von 2007 bis 2017 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Der Beklagte erwarb im Jahr 2011 zum Preis von 47.000 EUR ein Hausgrundstück zu Alleineigentum, das die Parteien nach Renovierung mit einem Kostenaufwand von rund 120.000 EUR gemeinsam bewohnten. Die Einkünfte der Klägerin aus einer Witwenrente, einer Erwerbsminderungsrente so...mehr

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ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder gem. §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO auf einer Rechtsverletzung, d.h. einer Nichtanwendung oder unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm, noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung. Das Landgericht hat richtig entsc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 2.2.1 Angemessene Alterssicherung (Abs. 1)

Rz. 8 Der Begriff "angemessene Alterssicherung" findet sich nicht nur hier, sondern auch in anderen Vorschriften des SGB XII (vgl. z. B. § 65 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 i.d. bis zum 31.12.2016 gültigen Fassung – dazu auch Rz. 14 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.4.2010, L 20 SO 44/08 – oder § 90 Abs. 3 Satz 2 sowie ähnlich § 82 Abs. 2 Nr. 3 – dazu auch Rz. 5 und Rz. ...mehr