Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 2. Die Änderung der Rechtsprechung des BGH ab 2006

Der Familiensenat hatte mit Urteil vom 22.11.2006[4] seine einfache und sehr praxisfreundliche Rechtsprechung zur Bewertung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs aufgegeben und entschieden, dass die Grundstücksbelastung im Anfangs- und Endvermögen nicht mehr unberücksichtigt bleiben könne, sondern jeweils der aktuelle Wert ermittelt werden müsse. Zusätzlich müsse auch noch "der f...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1. Wertanstieg des Nießbrauchs vom Erwerb des Grundstücks bis zum Ehezeitende

In dem vom BGH am 6.5.2015[10] entschiedenen Fall ist der Wert des Nießbrauchs während der Ehezeit nicht – wie es dem "Regelfall" entspricht – aufgrund der abnehmenden Lebenserwartung der Mutter gesunken, sondern hat sich bis zum Stichtag des Endvermögens sogar deutlich erhöht (von 174.631 EUR auf 226.219 EUR). Zu diesem "Ausnahmefall" hat der BGH[11] ausgeführt: Zitat "Der ang...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / II. "Ausnahmefall": Erhöhung der Nießbrauchbelastung während der Ehe

Praxis-Beispiel Beispielsfall: [9] Im Scheidungsverfahren streiten die Eheleute M und F, die 1987 geheiratet hatten, über den Wert eines Hausgrundstücks und die Bewertung eines Nießbrauchs. Die Mutter der Ehefrau F hatte 1995 ihrer Tochter ein Hausanwesen übertragen und sich einen Nießbrauch vorbehalten. Der Scheidungsantrag wurde 2012 zugestellt. Den Verkehrswert dieses Anwese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung eines wohnrechtsbelasteten Grundstücks

Leitsatz Wird ein Grundstück unter Wohnrechtsvorbehalt übertragen und veräußert der neue Eigentümer das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des§ 23 EStG, entfällt die Veräußerungsgewinnbesteuerung nicht wegen vorheriger Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Sachverhalt Ein in 1998 entgeltlich erworbenes Grundstück wurde in 2004 unter Vorbehalt eines Wohnrechts a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.1 Überzuleitender Anspruch

Rz. 4 Nach § 93 können prinzipiell alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüche übergeleitet werden, soweit nicht speziellere Regelungen einschlägig sind: Für Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht enthält zunächst § 94 eine abschließende Sonderbestimmung, wonach diese Ansprüche kraft Gesetzes übergehen. Deswegen ist § 93 für Unterhaltsansprüche nach...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / d) Einer der Partner ist Alleineigentümer der gemeinsam genutzten Wohnung

Rz. 227 Möchte der Eigentümer einer Immobilie den anderen in seine Wohnung mit aufnehmen und ist die Wohnung in dem Zeitpunkt noch anderweitig vermietet, so begründet dieser Entschluss die Eigenbedarfskündigung im Sinne des § 563 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Denn ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm ist durch jeden ernsthaften und vernünftigen Eigenbedarf begründet, zu dem auch...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Begründetheit

Rz. 503 Die Drittwiderspruchsklage ist begründet, wenn der Dritte gem. § 771 Abs. 1 ZPO ein die Veräußerung hinderndes Recht besitzt. Gemeint sind damit solche Rechte, die dem Dritten im Falle einer Veräußerung berechtigen würden, den Schuldner rechtlich an einer solchen zu hindern – unter Ausschluss der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbes. Rz. 504 Als Interventionsrechte...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / (1) Die Immobilie

Rz. 488 Haben die Partner eine Immobilie gemeinsam gebaut oder erworben, so sind sie Miteigentümer und bilden eine Gemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Die Auseinandersetzung erfolgt dann nach Gemeinschaftsrecht. Rz. 489 Die Beteiligung an der Immobilie des anderen kann durch Geld- oder auch Arbeitsleistungen erfolgen. Hinsichtlich der Rückabwicklung ist sodann nach dem ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Tod des Zuwendenden

Rz. 575 Auch im Fall der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod desjenigen Partners, der dem anderen eine Zuwendung hat zukommen lassen, gilt, dass ein Ausgleich wegen solcher Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Zusammenlebens haben dienen sollen, nicht in Betracht kommt. Das gilt insbesondere für den laufenden Unterhalt,[433] für Dienstleistung...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / a) Nutzungs- und sonstige Rechte

Rz. 19 Zunächst betrachten wir Verträge über die Nutzung von online zur Verfügung gestellter Software, etwa an Textverarbeitungssoftware, Computerspielen, Apps, Widgets oder Ähnlichem. Hier geht es um Lizenz- oder Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG), die der Erblasser vom Anbieter erworben hat. Zwar dürfen sie gemäß § 34 UrhG nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Di...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Ist der Mieter berechtigt, den Partner oder die Partnerin mit in der Wohnung leben zu lassen?

Rz. 210 Nimmt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den anderen in die von ihm allein angemietete Wohnung auf, so wird dadurch, sofern nichts anderes vereinbart wird, noch kein Untermietverhältnis begründet. Es handelt sich dabei vielmehr um eine selbstständige Gebrauchsüberlassung im Sinne § 553 BGB.[180] Der Lebensgefährte ist Dritter im Sinne dieser Norm, da...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Klager ist das einzige Kind seines am ... 19... geborenen und am ... 20... verstorbenen Vaters I2. Die im Jahr 19... geborene Mutter des Klagers und Ehefrau des Erblassers, L I2, ist im Jahr 20... vorverstorben. Mit notarieller Urkunde vom 18.7.19... (UR-Nr..../19... des Notars C2 in F3) errichteten die Eltern des zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alten Klagers ein gemeinscha...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt und begrundet worden. Sie ist auch in vollem Umfang begrundet. Der Klager hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Herausgabe der streitgegenstandlichen Zuwendungen nach Maßgabe der Klageantrage zu Ziff. I. 1. – 8. aus § 2287 Abs.1 BGB iVm § 818 ff BGB. 1. Der Anwendungsbereich des §...mehr

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zerb 12/2017, Praxisrelevan... / II. Besondere Vermächtnisse

Fall 9 (Nießbrauchsvermächtnis): E hat V einen Nießbrauch an seinem "Mietshaus" vermacht. Das betreffende Grundstück ist grundpfandrechtlich belastet. Rechtslage? Mit dem Erbfall hat V gegen den Erben einen Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs an dem Grundstück erworben. Der Nießbrauch ist ein unvererbliches, unübertragbares dingliches Recht mit dem Inhalt, eine Sache in ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat nun 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegang...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 303 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge, § 731 Abs. 1 ABGB. In zweiter Ordnung erben die Eltern, ersatzweise ihre Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers etc.) nach den Grundsätzen der Erbfolge nach Stämmen. In dritter Ordnung folgen die Großeltern und deren Abkömmlinge. Gesetzliche Erben vierter – und letzter – Ordnung sind die Urgroßeltern; eine Repräsentation fi...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / bb) Das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[94] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Rechte des Ehegatten

Rz. 81 Der Pflichtteil des Ehegatten – wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt – beträgt gem. Art. 914–1 c.c. ein Viertel. In jedem Fall erhält er das einjährige Wohnrecht gem. Art. 763 c.c., welches als unmittelbare Ehewirkung mit "ordre public-Qualität" bezeichnet wird, so dass es einer testamentarischen Disposition entzogen ist. Rz. 82 Der "bedürftige" Ehegatte ha...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / a) Allgemeines

Rz. 115 Soweit der gemeine Wert durch Schätzung zu ermitteln ist, kommen hierfür verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. unterscheidet insoweit verschiedene Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[360] Dies entspricht auch der derzeit in der Literatur favorisierten[361] Vorgehensweise nach der Immobilienw...mehr

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§ 19 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 357 Der Pflichtteil ist gem. Art. 2156 CC der den Noterben vorbehaltene Teil des Vermögens, über den der Erblasser nicht verfügen kann. Insoweit handelt es sich nicht um einen wertmäßigen Anspruch, sondern um eine zwingende unmittelbare Beteiligung der Noterben am Nachlass.[395] Der Erblasser kann den Pflichtteil auch als Vermächtnis zuwenden, Art. 2165 CC. Bei Belastung...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsquoten

Rz. 218 Die Summe der Pflichtteilsquoten ist nicht, wie im deutschen Recht, auf einen bestimmten Teil des Nachlasses begrenzt. Vielmehr variiert sie je nach Anzahl und verwandtschaftlicher Nähe der Pflichtteilsberechtigten. Auch die Quote des Ehegatten richtet sich danach, mit welchem Grad und welcher Anzahl von Verwandten er zusammentrifft. Rz. 219 Der überlebende Ehegatte u...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 59 Der überlebende Ehegatte – und das gilt in gleicher Weise auch auf den Partner einer seit dem Frühjahr 2013 in Frankreich möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe – erhält neben Abkömmlingen des Erblassers einen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder nach seiner Wahl ein Viertel der Erbschaft zu Eigentum, Art. 757 c.c.[62] Unterlässt er die Wahl, gilt dies als Option für de...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 55 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 124 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[180] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / c) Fristbeginn beim Vorbehalt von Wohnungsrechten

Rz. 198 Häufig wird anstelle eines Nießbrauchs- ein Wohnungsrecht für den Übergeber vereinbart. Dieses steht grundsätzlich dem Nießbrauchvorbehalt gleich, so dass ein umfassendes Wohnungsrecht den Fristbeginn nach verbreiteter Ansicht verhindert.[386] Fraglich ist jedoch, wie ein Wohnungsrecht zu behandeln ist, das sich nur auf einzelne Teile des Zuwendungsobjekts bezieht.[3...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Grundsätze

Rz. 46 Wie bereits oben angesprochen, haben Rechtspositionen, die nichtvermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[152] sind, auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie bleiben daher außer Ansatz. Das gilt insbesondere für Rechtspositionen, die mit dem Tod des Erblassers automatisch – entweder von Gesetzes wegen oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung – erlös...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 7. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 194 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint tenancy unter im Güterstand der Errungenschaft lebenden Ehegatten nac...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 233 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EUErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EUErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Die teilentgeltliche Übertragung

Tz. 74 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch den Beschl des GrS des BFH (s Beschl des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847) hat die frühere Unterscheidung zwischen Schenkung unter Auflage (hM: voll unentgeltlicher Erwerb) und gemischter Schenkung (Aufspaltung in einen voll entgeltlichen und in einen voll unentgeltlichen Teil) an Bedeutung verloren. Die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 05....mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens, soweit der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen worden ist, unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (§ 74 Abs. 6 S. 2 Alt. 1 FamFG). 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ZEV 2017, 143) ausgeführt, die Beteili...mehr

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zerb 10/2017, Die vorweggenommene Erbfolge, FamRZ-Buch 43

Herausgegeben von Dr. Tobias Kappler, Notar, und Dr. Susanne Kappler, Notarin Gieseking, 1. Auflage 2017, XXXII, 368 Seiten, Softcover, 59 EUR ISBN 978-3-7694-1174-4 Das Bayrische Notar-Ehepaar, Dr. Susanne Kappler, Notarin in Arnstorf, und Dr. Tobias Kappler, Notar in Osterhofen, haben in der Reihe FamRZ-Bücher ein Praktikerbuch zur vorweggenommenen Erbfolge verfasst. Der sozi...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungss... / Leitsatz

Ein VN kann die ihm durch Stornierung einer Buchung im Rahmen eines Teilzeit-Wohnrechte-Vertrags entstehenden finanziellen Nachteile als bedingungsgemäß gedeckte Stornokosten einer einzeln gebuchten urlaubsbedingten Mietleistung betrachten. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Urt. v. 14.6.2017 – IV ZR 161/16mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

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zerb 10/2017, Zustimmung de... / Sachverhalt

I. (...) Der Erblasser I.G. betrieb eine Spedition mit zwei Niederlassungen und war in erster Ehe mit seiner Frau L verheiratet. Die Ehegatten errichteten in den Jahren 1962, 1968 und 1971 notarielle Erbverträge, wobei der jüngere den älteren jeweils ersetzte. In diesen Erbverträgen (Anlagen K 1 bis K 3) erklärten sie, dass der gemeinsame Sohn, der Beklagte, Alleinerbe nach d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Unbewegliches Anlagevermögen

Rn 46 Grundstücke und Wohnungseigentum (hier ist § 11 Abs. 2 WEG zu beachten) gehören einschließlich ihres Zubehörs, § 97 BGB, d. h. die der Hypothek gemäß § 865 ZPO mithaftenden Gegenstände (z. B. Baumaschinen eines Bauunternehmens, Bestände einer Baumschule[111]), zur Insolvenzmasse,[112] auch wenn sie wertausschöpfend mit Grundpfandrechten belastet sind.[113] Dass der Schu...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen:mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten über die Verteilung des hinterlegten Erlöses aus der Teilungsversteigerung eines ihnen vormals zu gleichen Teilen gehörenden Anwesens. [2] Die Beteiligten schlossen 1991 die Ehe, lebten seit April 2009 getrennt und sind seit dem 19.7.2011 rechtskräftig geschieden. Sie waren je zur Hälfte Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Familienheims. Nach...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besonderheiten

Rz. 54 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Überlässt der ArbG dem ArbN lebenslänglich die unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses und vereinbaren sie später die Übertragung dieses Grundstücks an den ArbN zu einem wegen des Wohnrechts geminderten Kaufpreis, so gilt: Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapitalwert des obligatorischen (schuldrechtlichen) Wohnrechts fließt dem ArbN...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nießbrauch

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Räumt der ArbG dem ArbN auf Grund des Dienstverhältnisses unentgeltlich den Nießbrauch an einer Wohnung ein, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu, der als > Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs dem LSt-Abzug unterliegt (BFH 171, 290 = BStBl 1993 II, 686). Entsprechendes gilt, wenn zugunsten des ArbN als beschränkt persönliche Dienstbarkeit das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Wohnungen ohne Preisbindung

Rz. 18 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Für die nicht preisgebundenen Wohnungen ist die sog Vergleichsmiete iSd > R 8.1 Abs 6 Satz 1 LStR zu ermitteln. Das ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-VO umlagefähigen Kosten (BFH 254, 31 = BStBl 2016 I, 835). Sind in einem Haus mit mehreren Wohnungen einige auch an betriebsfremde Personen vermietet, wird die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Überlässt ein ArbG einem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei einem Geschäftsführer, ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Bedarfsdeckender Einsatz von verfügbarem Vermögen durch das volljährige, im Studium befindliche Kind

Ein volljähriges Kind, das sich im Studium befindet, muss jegliches zu seiner freien Verfügung stehendes Vermögen zur Deckung seines Lebensbedarfs einsetzen. Dies hat sukzessive bis zu dessen vollständigen Verbrauch zu geschehen. Erst danach kommt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zum Tragen. Die Obliegenheit ist unabhängig davon, woher das Vermögen kommt und welche Vor...mehr

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zerb 4/2017, Verfügungsbefu... / Sachverhalt

Der im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz eingetragene W. D. ist am XXX verstorben. Zu notarieller Urkunde vom 1.6.2016 übertrug C. T. als durch Zeugnis vom 21.5.2015 ausgewiesene Testamentsvollstreckerin über dessen Nachlass, die Beteiligte zu 1, das Eigentum an dem als Gebäude- und Freifläche von X,XXX ha beschriebenen unbelasteten Grundstück auf die Beteiligte zu 2, ...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / a) Schnittstelle Sozialversicherungsrecht/Erbfall und Zuwendungsverträge

Alle Sozialversicherungsleistungen (SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI) beruhen auf Beitragszahlungen. Das in der Sozialhilfe geltende Subsidiaritätsprinzip gilt hier nicht.[5] Der Zufluss aus einer Erbschaft führt nicht zu einem Wegfall der eigenen Rente. Allenfalls lösen noch nicht erfüllte Sozialversicherungsansprüche Fragen der Rechtsnachfolge (§ 59 SGB I) aus. Erträ...mehr

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zerb 2/2017, Die Beteiligun... / Sachverhalt

Das Nachlassgericht hat über die Erbfolge nach dem Erblasser ... zu befinden. Maßgeblich für diese Erbfolge ist möglicherweise das Testament des Erblassers vom 5.9.2009. In diesem Testament heißt es auszugsweise: Zitat "Ferner ist mein Wille, dass Herr ... Wohnung nach Wahl von 4 erhält, die das ,lebenslange‘ Wohnrecht gewährleistet." Gestützt auf diese Verfügung beantragte der...mehr

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zerb 2/2017, Die Beteiligun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde erweist sich in der Sache als begründet. Zu Unrecht hat das Nachlassgericht davon abgesehen, den Beschwerdeführer am Verfahren zu beteiligen. 1. Am Nachlassverfahren sind gemäß den §§ 7, 345 FamFG diejenigen Personen zu beteiligen, die entweder einen Antrag gestellt haben (§§ 7 Abs. 1, 345 Abs. 1 S. 1 FamFG), deren Recht durch das Verfahren unmittelba...mehr

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FF 2/2017, Ehewohnung währe... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung hat der BGH Rechtsprechung zur Hausratsverordnung in das Verfahren in Ehewohnungssachen nach den §§ 200 ff. FamFG transferiert und weitere Vorgaben für die Anwendung des § 1361b BGB gemacht. 1. Aus Gründen des Schutzes des räumlich gegenständlichen Bereichs der Ehe, der für Ehewohnungen materiell-rechtlich durch § 1361b BGB und verfahrensrechtlich durch d...mehr

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FF 2/2017, Ehewohnung währe... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind seit 1991 miteinander verheiratet. Im Jahr 1999 erwarb der Antragsteller (Ehemann) ein Hausanwesen zum Alleineigentum, welches er fortan gemeinsam mit der Antragsgegnerin (Ehefrau) und den drei Kindern als Familienheim nutzte. Nach der Trennung Anfang 2006 verließ der Ehemann das Familienheim und zog zunächst in ein der Ehefrau gehörendes und spät...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / kk) Auslegungsprobleme bei Wohnungsrechten

Rz. 141 Auslegungsprobleme ergeben sich auch immer dann, wenn der Erblasser nicht hinreichend klar verfügte. Wurde, z.B. ohne weitere Anordnung, ein Wohnungsrecht durch Vermächtnis eingeräumt, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Wohnungsrecht gem. der §§ 1090, 1093 BGB oder ein schuldrechtliches Wohnungsrecht gewollt ist. Da das schuldrechtliche Wohnrecht als Leihe z...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 7. Klage auf Erfüllung eines Gattungsvermächtnisses

Rz. 179 Der Beschwerte hat bei einem Gattungsvermächtnis entgegen § 243 BGB nicht eine Sache mittlerer Art und Güte zu leisten, sondern eine den Verhältnissen des bedachten Vermächtnisnehmers entsprechende Sache. Liegt keine anderweitige Anordnung des Erblassers vor, obliegt das Bestimmungsrecht dem Beschwerten. Bietet dieser keine den Verhältnissen des Bedachten entsprechen...mehr