Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.9 Nutzungsrechte an Inlandsvermögen (§ 121 Nr. 9)

Rz. 77 Während § 121 Nr. 1 bis 8 BewG explizit aufzählt, unter welchen Tatbestandsmerkmalen steuerpflichtiges Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen vorliegt, stellt § 121 Nr. 9 BewG einen Auffangtatbestand dar. Demnach erfasst § 121 Nr. 9 BewG Nutzungsrechte (ausschließlich) am zuvor definierten Inlandsvermögen. Dabei spielt es keine Rolle, von welcher (zivil-)r... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.5 Art des Erwerbs

Rz. 81 Der Regelfall der Steuerbefreiung der Nr. 4a ist die Übertragung von Eigentum (ganz oder teilweise) an einer begünstigten Wohnung innerhalb des begünstigten Personenkreises zu Lebzeiten (nicht von Todes wegen). Der Erwerb eines Nutzungsrechts (z. B. Wohnrecht) ist nicht begünstigungsfähig (s. BFH vom 03.06.2014, BStBl II 2014, 806 bzgl. einer von Todes wegen erfolgten... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.2.1 Historische Entwicklung

Rz. 392 Freigebige Zuwendungen unter Auflage sind, soweit es sich um Schenkungen unter Auflage handelt, zivilrechtlich in den §§ 525ff. BGB geregelt und stellen eine Vollschenkung bzw. steuerrechtlich zunächst eine reine freigebige Zuwendung dar. Die Auflage kann darin bestehen, dass der Bedachte in der Verfügungsmöglichkeit über den Zuwendungsgegenstand beschränkt ist (z. B... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Ertragsteuerliche Behandlung von Nießbrauchsrechten

Rz. 95 Beim Zuwendungsnießbrauch als Fall des § 23 ErbStG sind neben den erbschaftsteuerlichen auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Relevanz. Auf diese soll an dieser Stelle näher eingegangen werden. Rz. 96 Das BMF hat in seinem Schreiben vom 30.09.2013 (BStBl I 2013, 1184) zur Behandlung von Nutzungsrechten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genom... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.2 Sonstige Nutzungsüberlassungen und dingliche Nutzungsrechte

Rz. 90 Bei sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassungen wird man in Anlehnung an Gebel (in T/G/J/G, § 7 Rn. 28; zustimmend Geck in K/E, § 7 Rn. 11.2; a. A. Weinmann in M/W, § 7 Rn. 17) danach zu unterscheiden haben, ob die Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung zu einer Entreicherung des Überlassenden führt. So wird bei einer kurzfristigen Wohnungsüberlassung oder Mitbenutzu... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.2 Bereicherung des Bedachten

Rz. 251 Die Vermögensmehrung (Bereicherung) stellt im gewissen Sinne ein Spiegelbild zur Entreicherung dar. Zwar muss keine wertmäßige oder gegenständliche Identität gegeben sein, erforderlich ist allerdings, dass ebenso, wie es beim Zuwendenden zu einem Vermögensabfluss kommt, beim Bedachten eine Vermögensmehrung entsteht, die – im Regelfall – im Zugang des zugewendeten Geg... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Steuererklärungsinhalt (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 9 Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. au... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Grundbesitzwerte

Rz. 8 Wird Grundvermögen oder ein teilweise zu betrieblichen Zwecken genutztes Grundstück erworben, ist gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG der jeweilige Grundbesitzwert gesondert festzustellen. Das Grundvermögen umfasst nach § 176 Abs. 1 BewG neben dem Grund und Boden, den Gebäuden und sonstigen Bestandteilen sowie Zubehör auch Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentum,... mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dingliches Wohnrecht

Die entgeltliche Bestellung eines zeitlich begrenzten dinglichen Wohnrechts führt beim Eigentümer zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Die Übertragung eines Grundstücks[2] gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt keine entgeltliche Überlassung des Wohnrechts,... mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Zahlung zum Verzicht auf Wohnrecht

Zahlungen an den bisherigen Nutzungsberechtigten zur Ablösung seines Wohnungsrechts sind als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Nutzungsverhältnisses dienen. Die Grundstücksnutzung nach der Ablösung des Rechts begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Ablöseaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung... mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Wohnrechtsbestellung

Beim Eigentümer ist das für die Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts gezahlte Entgelt im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt entgegen der frühe... mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk... mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Abstandszahlung

Die Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags ist als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beurteilen und gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.[1] Dies gilt auch bei Entlassung aus einem Vormietvertrag.[2] Der entgeltliche Verzicht auf ein ... mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nießbrauch

Das Entgelt[1] für die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines dinglichen Wohnrechts an einem Grundstück führt beim Eigentümer grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Das gilt unabhängig davon, ob beim Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Bei Vorausleistung des Entgelts durch den Nießbraucher für mehr als... mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.4 Zugewendetes dingliches Wohnrecht

Ist das Grundstück in der Weise belastet, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen begründet worden ist, sind die für einen Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden. Die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliche... mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 7.5 Dingliches Wohnrecht

Für die Behandlung von Ablösungszahlungen des Eigentümers an den dinglich Wohnberechtigten sind die für die Ablösung von Nießbrauchsrechten geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Aufwendungen zur Ablösung eines vom Rechtsvorgänger eingeräumten dinglichen Wohnrechts entfallen, soweit sie nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers sind, in vollem Umfang... mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.5 Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht

Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfallen.[1] In diesen Fällen ist die AfA-Bemessungsgrundlage nur für den... mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1 Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des Zuwendungsnießbrauchs überträgt der Eigentümer dem Berechtigten das Nutzungsrecht und behält das Eigentum. Beim zugewendeten dinglichen Wohnrecht wird an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen begründet. Die schuldrechtlich (obligatorisch) zugewendeten Nutzungsrechte sind steuerrechtlich wie der dingliche Nießbrauch zu beha... mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 1 Abschreibungsberechtigung

Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat oder dem sie zumindest steuerlich zuzurechnen sind.[1] Das wird regelmäßig der bürgerlich-rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer sein.... mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.7 Bemessungsgrundlage und AfA

Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks ist zur Berechnung der AfA der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Soweit beim Steuerpflichtigen nach den vorstehenden Ausführungen Anschaffungskosten für abnutzbare Gebäude entstehen, die er zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, kann er für diese Ansc... mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4 Erbauseinandersetzung

Der Erbfall und die Erbauseinandersetzung sind zivilrechtlich und steuerrechtlich zu trennende Vorgänge.[1] Die Einkunftserzielung durch die Erbengemeinschaft und damit die Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet ihr Ende, soweit sich die Miterben hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens auseinandersetzen. Die Erbauseinandersetzung kann sowohl als unentgeltli... mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 1.1 Zivilrechtlicher Rahmen

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch.[1] Der Nießbrauch stellt grundsätzlich ein umfassendes dingliches Nutzungsrecht dar und entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerrechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich g... mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.4 Nutzungsrechte am übertragenen Vermögen

Behält sich der Übergeber ein Nutzungsrecht (z. B. Nießbrauch oder dingliches Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögen vor, oder verpflichtet sich der Übernehmer, ein solches Recht dem Übergeber oder einer anderen Person einzuräumen, erwirbt der Übernehmer bereits belastetes Vermögen.[1] Anschaffungskosten bzw. ein Veräußerungserlös entstehen in diesen Fällen nicht. Der Wert ... mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung[2] ausgeschlossen ... mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.1 Gesamtrechtsnachfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Nachlass ist Gesamthandsvermögen der Erben.[1] Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung[2] steuerlich bei den Überschusseinkünften, mithin auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wie ei... mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.3.2 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die steuerpflichtige Person kann nur die Aufwendungen für energetische Maßnahmen geltend machen, die ab dem Tag der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstanden sind. Der Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ist nicht in jedem Fall mit tatsächlichem Bewohnen gleichzusetzen. Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist grundsätzlich der Tag des Einzu... mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Welche Aufwendungen als "größer" anzusehen sind, wird in § 82b EStDV nicht näher definiert. Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche... mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
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Gewährung eines lebenslangen Altenteils

Leitsatz Überträgt der Ehemann dem Sohn in einem Hofübergabevertrag seinen landwirtschaftlichen Betrieb, wobei dem Ehemann und seiner Ehefrau ein lebenslanges Altenteil gewährt werden, liegt hierin keine schenkungsteuerbare Zuwendung des Ehemanns an die Ehefrau. Sachverhalt Mit notariellem Vertrag übertrug der Ehemann der Klägerin dem gemeinsamen Sohn seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Übernehmer verpflichtete sich im Gegenzug, dem Vater und der klagenden Mutter als Gesamtberechtigten ein l...§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / dd) Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.1998

Rz. 27 In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.12.1998[23] hatte die Erblasserin ihr mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück unentgeltlich auf ihre Tochter übertragen. Als Gegenleistung wurde eine Pflegeverpflichtung vereinbart. Des Weiteren behielt sich die Erblasserin ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an den von ihr bewohnten Räumen im Erdgeschoss ... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

Rz. 69 Einer der häufigsten Einwände des Bedachten gegen den Anspruch aus § 2287 BGB ist, dass die Verfügung des Erblassers, der gegen die Bindungswirkung einer letztwilligen Verfügung verstoßen hat, gerechtfertigt sei, da der Erblasser erwartet habe, der Beschenkte werde sich angesichts der Schenkung um die Versorgung des Erblassers kümmern und ihn gegebenenfalls bei Alter ... mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / aa) Urteil des BGH vom 29.6.2016

Rz. 21 Der BGH hat in seinem mit Spannung erwarteten ersten Urteil zum Fristanlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechtes vom 29.6.2016[19] für den konkret zu entscheidenden Fall den Anlauf der Frist angenommen, geht aber davon aus, dass auch bei lebzeitiger Zuwendung von Grundbesitz unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts an diesem oder Teilen hieran ausnahmsweise der Anlauf der ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 78 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus... mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1 Gegenleistung (§ 9 GrEStG)

Gegenleistung im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes ist jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Keine Gegenleistung Keine Gegenleistung sind: Schadensersatz Verzugszinsen Vertragsstrafen dauernde Lasten[1] Wichtig Maßgebender Grundstückszustand Der Wert der G... mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 1.3 Grundstücksschenkung

Schenkung Was als Schenkung unter Lebenden gilt, ergibt sich aus § 7 ErbStG. Dazu gehört die freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Zu unterscheiden sind: Die reine Grundstücksschenkung, d. h. eine freigebige Zuwendung ohne jede Gegenleistung oder Auflage. Sie ist in vollem Umfang grunderwerbsteuerfrei. Die gemischte frei... mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Übertragung von Betrieben, ... / a) Umfang der Versorgungsleistungen

Zur Bestimmung des Umfangs von auf Lebenszeit zu erbringenden Versorgungsleistungen ist auf die im Vermögensübergabevertrag vereinbarten Leistungen abzustellen, die wiederkehrend in Geld oder Geldeswert erbracht werden. Hierzu gehören insb. Geldleistungen oder die Übernahme von Aufwendungen und Sachleistungen. Bei Sachleistungen sind mit Ausnahme persönlicher Dienstleistunge... mehr

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Übertragung von Betrieben, ... / b) Unschädliche Verhaltensweise

Unschädlich ist dagegen wenn Versorgungsleistungen verspätet erbracht werden. Denn die Art und Weise der Zahlung der Versorgungsleistungen ist nur eines von mehreren Kriterien. Sie kann daher nicht für sich allein betrachtet den Ausschlag für oder gegen die Anerkennung des Versorgungsvertrags geben. Allerdings kann sie in einer Gesamtschau mit weiteren Indizien in die Abwägun... mehr

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Leistungseinkünfte / 2.2 Keine Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften[1], bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Abfindungen an den Mieter einer Wohnung, soweit er sie für vermögenswerte Einschränkungen seiner Mietposition erhält.[3] Zahlungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbra... mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.3 Werbungskostenabzug

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Aufwendungen verlieren auch dann nicht den Charakter als Werbungskosten, wenn vor­übergehend keine Einnahmen erzielt werden. Der Vermieter kann Werbungskosten hinsichtlich eines vermieteten Gebäudes oder einer vermiet... mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kausalgeschäft.

Rn 10 Von dem Rechtsgeschäft, welches das Teilzeit-Wohnrecht begründet (§ 481 Rn 5), ist das zugrunde liegende Kausalgeschäft zu unterscheiden. Die Pflicht zur Verschaffung eines Teilzeit-Wohnrechtes wird zumeist von dienst- und werkvertraglichen Komponenten begleitet (Abreden über Versorgungs-, Reinigungs- und Müllentsorgungsdienste; Wartungsleistungen, insb von Schwimmbäde... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelfälle.

Rn 27 Verlangt bei Zugewinngemeinschaft der überlebende Ehegatte neben dem Pflichtteil den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 II, III), werden Schenkungen des Erblassers zwar bereits bei § 1375 II Nr 1 berücksichtigt, aber auch in voller Höhe bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eingesetzt (MüKo/Lange Rz 11). Bei gemischten Schenkungen (Rn 10) und solch... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gemischte Schenkung.

Rn 26 Der Parteiwille entscheidet auch darüber, ob eine Gegenleistung der objektiv geringeren Zuwendung gleichwertig sein oder ob ihr Mehrwert unentgeltlich zugewendet werden soll (BGH NJW 72, 1709 [BGH 21.06.1972 - IV ZR 221/69]; 92, 2566 [BGH 17.06.1992 - XII ZR 145/91]). Dieser Befugnis sind Grenzen gesetzt, soweit die Interessen Dritter betroffen sind. Die Rspr hilft mit... mehr