Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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Mieteinnahmen-ABC / Abstandszahlung

Die Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags ist als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beurteilen und gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.[1] Dies gilt auch bei Entlassung aus einem Vormietvertrag.[2] Der entgeltliche Verzicht auf ein ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nießbrauch

Das Entgelt[1] für die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines dinglichen Wohnrechts an einem Grundstück führt beim Eigentümer grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Das gilt unabhängig davon, ob beim Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Bei Vorausleistung des Entgelts durch den Nießbraucher für mehr als...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.4 Zugewendetes dingliches Wohnrecht

Ist das Grundstück in der Weise belastet, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen begründet worden ist, sind die für einen Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden. Die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliche...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 7.5 Dingliches Wohnrecht

Für die Behandlung von Ablösungszahlungen des Eigentümers an den dinglich Wohnberechtigten sind die für die Ablösung von Nießbrauchsrechten geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Aufwendungen zur Ablösung eines vom Rechtsvorgänger eingeräumten dinglichen Wohnrechts entfallen, soweit sie nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers sind, in vollem Umfang...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.5 Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht

Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfallen.[1] In diesen Fällen ist die AfA-Bemessungsgrundlage nur für den...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1 Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des Zuwendungsnießbrauchs überträgt der Eigentümer dem Berechtigten das Nutzungsrecht und behält das Eigentum. Beim zugewendeten dinglichen Wohnrecht wird an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen begründet. Die schuldrechtlich (obligatorisch) zugewendeten Nutzungsrechte sind steuerrechtlich wie der dingliche Nießbrauch zu beha...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 1 Abschreibungsberechtigung

Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat oder dem sie zumindest steuerlich zuzurechnen sind.[1] Das wird regelmäßig der bürgerlich-rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer sein....mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.7 Bemessungsgrundlage und AfA

Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks ist zur Berechnung der AfA der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Soweit beim Steuerpflichtigen nach den vorstehenden Ausführungen Anschaffungskosten für abnutzbare Gebäude entstehen, die er zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, kann er für diese Ansc...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4 Erbauseinandersetzung

Der Erbfall und die Erbauseinandersetzung sind zivilrechtlich und steuerrechtlich zu trennende Vorgänge.[1] Die Einkunftserzielung durch die Erbengemeinschaft und damit die Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet ihr Ende, soweit sich die Miterben hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens auseinandersetzen. Die Erbauseinandersetzung kann sowohl als unentgeltli...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 1.1 Zivilrechtlicher Rahmen

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch.[1] Der Nießbrauch stellt grundsätzlich ein umfassendes dingliches Nutzungsrecht dar und entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerrechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich g...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.4 Nutzungsrechte am übertragenen Vermögen

Behält sich der Übergeber ein Nutzungsrecht (z. B. Nießbrauch oder dingliches Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögen vor, oder verpflichtet sich der Übernehmer, ein solches Recht dem Übergeber oder einer anderen Person einzuräumen, erwirbt der Übernehmer bereits belastetes Vermögen.[1] Anschaffungskosten bzw. ein Veräußerungserlös entstehen in diesen Fällen nicht. Der Wert ...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.1 Gesamtrechtsnachfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Nachlass ist Gesamthandsvermögen der Erben.[1] Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung[2] steuerlich bei den Überschusseinkünften, mithin auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wie ei...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung[2] ausgeschlossen ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Welche Aufwendungen als "größer" anzusehen sind, wird in § 82b EStDV nicht näher definiert. Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.2 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die steuerpflichtige Person kann nur die Aufwendungen für energetische Maßnahmen geltend machen, die ab dem Tag der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstanden sind. Der Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ist nicht in jedem Fall mit tatsächlichem Bewohnen gleichzusetzen. Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist grundsätzlich der Tag des Einzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Gewährung eines lebenslangen Altenteils

Leitsatz Überträgt der Ehemann dem Sohn in einem Hofübergabevertrag seinen landwirtschaftlichen Betrieb, wobei dem Ehemann und seiner Ehefrau ein lebenslanges Altenteil gewährt werden, liegt hierin keine schenkungsteuerbare Zuwendung des Ehemanns an die Ehefrau. Sachverhalt Mit notariellem Vertrag übertrug der Ehemann der Klägerin dem gemeinsamen Sohn seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Übernehmer verpflichtete sich im Gegenzug, dem Vater und der klagenden Mutter als Gesamtberechtigten ein l...§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögenserhalt durch l... / dd) Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.1998

Rz. 27 In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.12.1998[23] hatte die Erblasserin ihr mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück unentgeltlich auf ihre Tochter übertragen. Als Gegenleistung wurde eine Pflegeverpflichtung vereinbart. Des Weiteren behielt sich die Erblasserin ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an den von ihr bewohnten Räumen im Erdgeschoss ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

Rz. 69 Einer der häufigsten Einwände des Bedachten gegen den Anspruch aus § 2287 BGB ist, dass die Verfügung des Erblassers, der gegen die Bindungswirkung einer letztwilligen Verfügung verstoßen hat, gerechtfertigt sei, da der Erblasser erwartet habe, der Beschenkte werde sich angesichts der Schenkung um die Versorgung des Erblassers kümmern und ihn gegebenenfalls bei Alter ...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / aa) Urteil des BGH vom 29.6.2016

Rz. 21 Der BGH hat in seinem mit Spannung erwarteten ersten Urteil zum Fristanlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechtes vom 29.6.2016[19] für den konkret zu entscheidenden Fall den Anlauf der Frist angenommen, geht aber davon aus, dass auch bei lebzeitiger Zuwendung von Grundbesitz unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts an diesem oder Teilen hieran ausnahmsweise der Anlauf der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 78 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1 Gegenleistung (§ 9 GrEStG)

Gegenleistung im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes ist jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Keine Gegenleistung Keine Gegenleistung sind: Schadensersatz Verzugszinsen Vertragsstrafen dauernde Lasten[1] Wichtig Maßgebender Grundstückszustand Der Wert der G...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 1.3 Grundstücksschenkung

Schenkung Was als Schenkung unter Lebenden gilt, ergibt sich aus § 7 ErbStG. Dazu gehört die freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Zu unterscheiden sind: Die reine Grundstücksschenkung, d. h. eine freigebige Zuwendung ohne jede Gegenleistung oder Auflage. Sie ist in vollem Umfang grunderwerbsteuerfrei. Die gemischte frei...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / a) Umfang der Versorgungsleistungen

Zur Bestimmung des Umfangs von auf Lebenszeit zu erbringenden Versorgungsleistungen ist auf die im Vermögensübergabevertrag vereinbarten Leistungen abzustellen, die wiederkehrend in Geld oder Geldeswert erbracht werden. Hierzu gehören insb. Geldleistungen oder die Übernahme von Aufwendungen und Sachleistungen. Bei Sachleistungen sind mit Ausnahme persönlicher Dienstleistunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / b) Unschädliche Verhaltensweise

Unschädlich ist dagegen wenn Versorgungsleistungen verspätet erbracht werden. Denn die Art und Weise der Zahlung der Versorgungsleistungen ist nur eines von mehreren Kriterien. Sie kann daher nicht für sich allein betrachtet den Ausschlag für oder gegen die Anerkennung des Versorgungsvertrags geben. Allerdings kann sie in einer Gesamtschau mit weiteren Indizien in die Abwägun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.3 Werbungskostenabzug

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Aufwendungen verlieren auch dann nicht den Charakter als Werbungskosten, wenn vor­übergehend keine Einnahmen erzielt werden. Der Vermieter kann Werbungskosten hinsichtlich eines vermieteten Gebäudes oder einer vermiet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leistungseinkünfte / 2.2 Keine Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften[1], bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Abfindungen an den Mieter einer Wohnung, soweit er sie für vermögenswerte Einschränkungen seiner Mietposition erhält.[3] Zahlungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kausalgeschäft.

Rn 10 Von dem Rechtsgeschäft, welches das Teilzeit-Wohnrecht begründet (§ 481 Rn 5), ist das zugrunde liegende Kausalgeschäft zu unterscheiden. Die Pflicht zur Verschaffung eines Teilzeit-Wohnrechtes wird zumeist von dienst- und werkvertraglichen Komponenten begleitet (Abreden über Versorgungs-, Reinigungs- und Müllentsorgungsdienste; Wartungsleistungen, insb von Schwimmbäde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelfälle.

Rn 27 Verlangt bei Zugewinngemeinschaft der überlebende Ehegatte neben dem Pflichtteil den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 II, III), werden Schenkungen des Erblassers zwar bereits bei § 1375 II Nr 1 berücksichtigt, aber auch in voller Höhe bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eingesetzt (MüKo/Lange Rz 11). Bei gemischten Schenkungen (Rn 10) und solch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gemischte Schenkung.

Rn 26 Der Parteiwille entscheidet auch darüber, ob eine Gegenleistung der objektiv geringeren Zuwendung gleichwertig sein oder ob ihr Mehrwert unentgeltlich zugewendet werden soll (BGH NJW 72, 1709 [BGH 21.06.1972 - IV ZR 221/69]; 92, 2566 [BGH 17.06.1992 - XII ZR 145/91]). Dieser Befugnis sind Grenzen gesetzt, soweit die Interessen Dritter betroffen sind. Die Rspr hilft mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bewerbung/Verkauf (§ 482 III).

Rn 12 § 482 III setzt Art 3 IV Timesharing-RL um. Mit dem Verbot, ein Teilzeit-Wohnrecht oder ein langfristiges Urlaubsprodukt als Geldanlage zu bewerben oder zu verkaufen, soll verhindert werden, dass Verbraucher die oftmals hohen Beträge für solche Produkte in der irrigen Erwartung aufwenden, Gewinne aus dem gezahlten Betrag zu ziehen (BTDrs 17/2764, 17).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Der Wiederkauf dient sehr verschiedenen Zwecken. Er kann pfandähnliche Funktion haben, ein Rücktrittsrecht ersetzen, ein lebenslanges Wohnrecht absichern (BGH NZM 19, 210, 211 [BGH 14.11.2018 - VIII ZR 109/18]) oder va bei Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand Nutzungs- und Veräußerungsbeschränkungen sichern (zB BGH WM 78, 192; NJW 94, 3299 [BGH 22.09.1994 - IX ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Veräußerung und Überlassung.

Rn 9 Veräußerung iSv § 577a I meint grds einen Eigentümerwechsel. Sie muss nicht entgeltlich erfolgen. Möglich ist zB eine Schenkung oder der Erwerb in Erfüllung eines Vermächtnisses (BayObLG NZM 01, 747, 748). Auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung genügt (BGH NJW 99, 2044, 2046; aA Bruns ZMR 12, 933, 935). Erfasst sind zudem Übertragungen, mit denen sich der vermietend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnen als Hauptzweck.

Rn 4 Eine andersartige Nutzung kann nur Nebenzweck sein (LM Nr 3). Der Eigentümer muss von der Benutzung des Gebäudes oder Gebäudeteils ausgeschlossen sein. Ist dies nicht der Fall, so liegt eine gewöhnliche beschränkt-persönliche Dienstbarkeit vor (Kobl NZM 01, 1095 [OLG Koblenz 08.03.2000 - 3 U 1295/99]). Eine Mitbenutzung des Eigentümers ist aber zulässig an nicht bebaute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine unbillige Härte kann auch dann gegeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dingliche Gesamtberechtigung.

Rn 6 Bei beschränkten dinglichen Rechten ist eine dingliche Gesamtberechtigung iSv § 428 möglich: Erbbaurecht (LG Bielefeld Rpfleger 85, 248; abl Staud/Looschelders § 428 Rz 114), Grunddienstbarkeit (BayObLG NJW 66, 56; Rpfleger 02, 619), Grundschuld (BGH NJW 75, 445; WM 10, 1475), Hypothek (BGHZ 29, 363, 364 ff), Nießbrauch (BGH NJW 81, 176; BFH NJW 86, 1634), Reallast (KG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und die Grundstücksmiete (§§ 549, 578) sowie für Pachtverhältnisse (§ 581 II). § 567a ergänzt den Mieterschutz der §§ 566 f, die beide voraussetzen, dass die Mietsache dem Mieter im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw Entstehung des dinglichen Rechts bereits überlassen war. Normzweck des § 567a ist es, diese Rechtschutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt, eines Vermittlungsvertrags oder eines Tauschsystemvertrags vorvertragliche Informationen nach Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform zur V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Einzelfälle.

Rn 11 (1) Forderungen. (a) Vertrag zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragspartner des Handels ist kein Forderungskauf, sondern Schuldversprechen (§ 780; zur aF BGHZ 150, 286, 290 ff; BGH NJW-RR 04, 481f). (b) Rechtsmängel sind alle Einwendungen, Einreden und Gegenrechte, die Dritte gg Realisierung und Höhe der Forderung endgültig oder zeitweise geltend machen können, z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 63. Time-Sharing-Verträge (Art 46b Abs 3 EGBGB).

Rn 61 Für Time-Sharing-Verträge, die ein zeitweiliges Nutzungs- bzw Wohnrecht an einer Immobilie einräumen, sieht die Time-Sharing-RL 94/47/EG v 26.10.94 (ABl 1994 L 280/83) einen EU-weiten Schutzstandard vor. Die Wirkungen einer Rechtswahl sind begrenzt, wenn das Objekt des Time-Sharing im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR liegt und der Vertrag dem Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschränkte dingliche Rechte.

Rn 3 Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt, § 1036 I. Gleiches gilt über die Verweisung in § 1093 I beim dinglichen Wohnrecht. Beim Mobiliarpfandrecht ergibt sich das Recht zum Besitz gem §§ 1205, 1253 I (Peters JZ 95, 390) und beim Erbbaurecht aus der Verweisung auf die Eigentumsvorschriften in § 11 I ErbbauVO (BGH Urt v 10.7.20 – V ZR 226/19). § 31 I WEG gib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 2 Ein Mietvertrag ist anzunehmen, wenn sich jemand verpflichtet, den Gebrauch einer nicht notwendig beweglichen Sache (§ 90) gg Entrichtung eines Entgeltes zu gewähren (BGH ZMR 18, 21 Rz 17; NZM 10, 898; ZMR 98, 141, 142); dies gilt auch dann, wenn das vereinbarte Entgelt sehr niedrig ist: die Miete braucht dem Mietwert der Sache nicht zu entsprechen (BGH ZMR 18, 21 Rz 17...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die dingliche Rechtsposition an der Ehewohnung.

Rn 16 Diese ist nach I 3 besonders zu berücksichtigen. Als solche kommen in Betracht: Alleineigentum eines Ehegatten, Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht (Zweibr FamRZ 13, 1980). Der jeweils alleinigen Berechtigung eines Ehegatten steht die mit einem Dritten gleich. Die besondere Berücksichtigung der dinglichen Rechtsposition ...mehr