Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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Wohnrecht (Miete) / 2.1 Gesetzliche Regelung

Umgestaltung der Wohnung Der Berechtigte darf die Wohnung nicht umgestalten.[1] Er muss die üblichen Wartungsarbeiten durchführen.[2] Schönheitsreparaturen und die Instandsetzungen obliegen dem Eigentümer[3]; der Berechtigte muss diese Maßnahmen dulden.[4] Modernisierungsmaßnahmen Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist der Eigentümer nicht verpflichtet. Umgekehrt mus...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.2 Reallast

Bei der Reallast hat der Berechtigte nicht nur die alleinige Nutzungsbefugnis; der Eigentümer ist vielmehr darüber hinaus verpflichtet, die Sache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere die Schönheitsreparaturen zu tragen.[1] Anders als die Dienstbarkeit gewährt die Reallast kein unmittelbares Nutzungsrecht. Vielmehr ist der Eigentümer weiterhin Besitzer ...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 2.2 Vertragliche Regelungen

Die Parteien können schuldrechtlich etwas Abweichendes vereinbaren. Häufig wird festgelegt, dass der Berechtigte ein bestimmtes monatliches Entgelt oder die auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu tragen hat. Eine ausdrückliche Regelung im Vertrag ist empfehlenswert. Mit einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung gelten für die Abrechnung über die Betriebskosten d...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnrecht darf die Wohnung im Fall einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Wichtig Keine Familienangehörigen oder dritte Personen Die Aufnahme von...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.2 Wirkung der Mieterdienstbarkeit

Die Mieterdienstbarkeit schützt den Mieter vor dem Verlust der Mietsache, wenn das Eigentum im Wege der Zwangsversteigerung auf einen Dritten übergeht. Zwar besteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 57a ZVG) mit der Folge, dass das Mietverhältnis endet, wenn der Erwerber von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Das Nutzungsrecht aufgrund der Dienstbarkeit besteht gleichwohl weiter....mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.1 Grunddienstbarkeit

Die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses können vereinbaren, dass die Nutzung des Grundstücks (als Lager, Verkaufsraum, Betriebsstätte etc.) durch den Mieter dinglich abgesichert wird. Zu diesem Zweck kann im Mietvertrag oder in einer besonderen Sicherungsabrede geregelt werden, dass sich der Vermieter verpflichtet, zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.3 Insolvenz

Ein vergleichbarer Schutz besteht im Fall der Insolvenz des Vermieters. Nach § 111 InsO hat ein Sonderkündigungsrecht derjenige, der vermietete Räume oder ein Grundstück vom Insolvenzverwalter erwirbt. Dieses Kündigungsrecht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Fraglich ist, ob sich der Vermieter verpflichten kann, zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche D...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 4 Leistungsstörungen

Hinweis Kein Kündigungsrecht Überschreitet der Berechtigte den ihm zustehenden Gebrauch (z. B. durch Hausfriedensstörungen, unbefugte Drittüberlassung, Vermietung), so kann der Eigentümer nicht kündigen. Er ist vielmehr auf die Rechte aus § 1004 BGB, nämlich auf Beseitigung oder Unterlassung beschränkt. Im Fall einer unerlaubten Vermietung hat der Eigentümer keinen Anspruch au...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.4 Dienstbarkeit unter auflösender Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB)

Hinweis Erlöschen der Dienstbarkeit Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass die Dienstbarkeit erlischt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Fraglich kann sein, ob die Insolvenz des Mieters als auflösende Bedingung für den Bestand der Dienstbarkeit vereinbart werden kann. Das Problem folgt aus § 112 InsO. Nach dieser Regelung ist die Kündigung des Mietverhältnisses durch d...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.2 Begriff der Zuwendung

Vermögenssubstanz Begrifflich setzt die Zuwendung voraus, dass eine Vermögenssubstanz übertragen wird (Sach- oder Geldtransfer).[1] In der Praxis spielen Immobilien eine bedeutende Rolle. Praxis-Beispiel Zuwendungen unter Ehegatten Das Familienwohnheim wird aus den Mitteln des einen Ehegatten errichtet, der dem anderen einen Miteigentumsanteil zuwendet. Während der Ehe überträgt...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.2 Grundstücksbelastungen

Grundstücksrechte Die Bewertung von Grundstücksrechten kann mitunter Schwierigkeiten bereiten, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden können. Von großer praktischer Bedeutung ist die Bewertung eines Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs. Sie wird dadurch erschwert, weil sich insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach geändert hat. Wohnrecht und Nießbrauch Der ...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 5.1 Trennung

Wer erhält die Wohnung? Leben die Partner getrennt, so gelten dem Eherecht ähnliche Regelungen. U. a. besteht ein Anspruch auf Wohnungsüberlassung. § 14 Abs. 1 Satz 1 LPartG lautet: "Leben die Lebenspartner getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1.4 Vorsorgende Maßnahmen

Dies alles bringt erhebliche finanzielle Verluste mit sich, die aber durch geeignete Vorsorge vermieden werden können. So kann dem jeweils überlebenden Partner durch Vermächtnis zumindest ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht in dem gemeinsamen Haus eingeräumt werden.[1] Teilungsversteigerung Bei gemeinsamen Kindern kann zum Schutz des im Anwesen Verbleibenden und der Kin...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.8 Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über mehr als 30 Jahre (§ 544 BGB)

Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, kann nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache jede Partei das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Hinweis Verträge von bestimmter Dauer Das Kündigungsrecht gilt nur bei Verträgen von bestimmter Dauer über 30 Jahre, nicht aber für Mietverhältnisse von unbestimmter D...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1.3 Weiternutzung der Wohnung

Schutz des Überlebenden Steht die Wohnung im Eigentum eines Lebensgefährten, wird der Partner in seiner Weiternutzung nach dem Tod des Eigentümers geschützt. Denn nicht nur dem überlebenden Ehegatten, sondern auch Familienangehörigen ist ein "30-Tage-Wohnrecht" gewährt (§ 1969 BGB). Beim Tod des Mieters treten Personen, die mit ihm einen auf Dauer angelegten Haushalt führten, ...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 3.1 Dienstbarkeit

Im Einzelfall oft schwierig Während die Reallast ein aktives Tun des Verpflichteten bewirken soll, kann Inhalt einer Dienstbarkeit nur ein Dulden oder Unterlassen sein (§ 1018 BGB). Praxis-Beispiel Absicherung eines Wärmecontracting-Vertrags Eine unmittelbare Abnahme- oder Bezugspflicht für die von dem Energieversorger bereitzustellende Nutzenergie (Wärme zur Raumheizung und Wa...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 2 Praktische Bedeutung

Übergabeverträge In früheren Jahren fand die Reallast ihre stärkste Verbreitung im ländlichen Bereich. Im Rahmen von Hofübergabe- und Altenteilsverträgen (Leibgedinge)[1] war sie (und ist sie oft auch heute noch) Teil der dinglichen Sicherung des Berechtigten.[2] Weitere Anwendungsfelder stellen die Absicherung von Leibrentenzahlungen i. S. v. § 759 BGB dar (z. B. beim Kaufve...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 5 Immobilienverrentung

Umgekehrte Hypothek Statt das schuldenfreie Haus den Erben zu hinterlassen, kann es auch zur Aufbesserung der eigenen Rente genutzt werden. Dies muss nicht unbedingt durch den – oft als schmerzlich empfundenen – Verkauf des Grundbesitzes (auf Rentenbasis) geschehen. Möglich ist auch eine "umgekehrte Hypothek", wie sie in den USA bereits seit vielen Jahren üblich ist. Der Nut...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.1 Voraussetzungen

Gesetzliche Grundlage Rechtsgrundlage Der die Ehewohnung verlassende Ehegatte kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.[1] Einen solchen Anspruch nimmt der BGH [2] – und ihm folgend die h. M.[3] – auch dann an, wenn der weichende Ehegatte die Wohnung freiwillig verlässt und dem verbleibenden Eheg...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.5 Welche Geschäfte sind zustimmungsbedürftig?

Nur Verfügungsgeschäfte Die Regelung in § 1365 BGB erfasst nur diejenigen Rechtsgeschäfte, durch die über den Grundbesitz verfügt wird. Dies sind solche Geschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern oder aufzuheben. Damit geht es darum, dass der Verfügende also ein Recht entweder auf einen Dritten überträgt, es mit ei...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.4 Wertermittlung

Gesamtvermögen Bei § 1365 Abs. 1 BGB ausschließlich um das Aktivvermögen geht. Verbindlichkeiten des Verfügenden bleiben außer Betracht.[1] Doch wie wird das Gesamtvermögen, mit dem der Wert des Geschäftsobjekts verglichen werden soll, überhaupt ermittelt? Welche Vermögenswerte sind zu berücksichtigen? Zählt beispielsweise das laufende Einkommen oder der für das veräußerte Gr...mehr

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Räumungsfrist / 1.1.1 Wohnraum

Wohnraum ist weit zu fassen: Es ist jeder Raum betroffen, der nicht zu beruflichen, sondern zum dauernden Aufenthalt, insbesondere zum Schlafen genutzt wird.[1] Wird der Wohnungsnutzer zur Räumung verurteilt, so kann das Gericht im Urteil auf Antrag oder von Amts wegen eine angemessene Räumungsfrist bewilligen.[2] Es ist nicht erforderlich, dass zwischen den Parteien des Rech...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.1 Schenkung oder Zuwendung?

Schenkung eher selten Auch und gerade nichteheliche Lebensgemeinschaften sind nicht vor einer Trennung und den damit zusammenhängenden Problemen gefeit, wie die große Zahl obergerichtlicher Entscheidungen zu dieser Thematik andeutet. Häufig haben sich die Partner während des Bestehens der Lebensgemeinschaft Vermögenswerte zugewandt. Hierbei kann es sich etwa um Aufwendungen z...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen?

Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbare Rechtsstellungen, die einen Ansp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.2 Familienheim

Lebzeitige Zuwendungen unter Ehegatten oder Lebenspartnern im Zusammenhang mit einem Familienheim sind von der Schenkungsteuer befreit.[1] Hierunter fallen insbesondere[2]: Die Schenkung eines eigengenutzten Hauses oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung zu Allein- oder Miteigentum, die Freistellung von eingegangenen Zahlungsverpflichtungen oder Grundstücksbelastungen aus d...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 5 Bereicherung aus einer gemischten Schenkung/Schenkung unter Auflage

Als Bereicherung wurde in Erwerbsfällen vor dem 1.1.2009 vom Steuerwert des Schenkungsgegenstands nur der Teil angesetzt, der dem unentgeltlichen Teil der Zuwendung entsprach.[1] Mit dem ErbStRG 2009 [2] hat der Gesetzgeber die früher bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Vermögensarten weitgehend egalisiert. Für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 4 Schenkung unter Auflage

Hat der Schenker den Beschenkten durch eine Auflage zu Leistungen verpflichtet, z. B. an den Schenker oder eine andere Person eine Rente oder Gleichstellungsgelder an Geschwister zu zahlen, handelt es sich um eine sog. Leistungsauflage.[1] Soweit dem Bedachten aufgrund einer Auflage des Schenkers die Nutzung oder Früchte des Zuwendungsgegenstands zeitlich befristet nicht zus...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.6 Dingliches Wohnrecht

Hier gelten die für die Ablösung von Nießbrauchsrechten geltenden Grundsätze entsprechend. Aufwendungen zur Ablösung eines vom Rechtsvorgänger eingeräumten dinglichen Wohnrechts entfallen, soweit sie nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers sind, in vollem Umfang auf das Gebäude.[1] Zahlt der Berechtigte eines mit einem dinglich gesicherten Wohnungsrecht be...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.2 Zuwendungswohnrecht

Wird an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen begründet, gelten die vorstehend beschriebenen Rechtsfolgen zum Zuwendungsnießbrauch entsprechend. Wird ein Grundstück gegen die Verpflichtung übertragen, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt dies keine ent...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.6 Vorbehaltswohnrecht

Wird ein Grundstück entgeltlich gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts übertragen, darf der neue Eigentümer AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Die Finanzverwaltung verfährt in diesen Fällen wie folgt[2]: Die Einräumung des Wohnrechts stellt kein Entgelt für die Übertragung des Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.2 Vorbehaltsnießbrauch

Der bisherige Eigentümer einer Sache (insbesondere eines Grundstücks) oder Inhaber eines Rechts überträgt das Eigentum bzw. das Recht auf einen anderen, behält sich aber gegenüber dem neuen Eigentümer oder Rechtsinhaber ein teilweises oder gesamtes Nutzungsrecht vor. Zivilrechtlich räumt damit der neue Eigentümer dem alten meist einen Nießbrauch (oder ein Wohnrecht) ein. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gest...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 1.1 Nutzung

Überlassung an andere Personen Werden Teile des Förderobjekts unentgeltlich an andere Personen zu Wohnzwecken überlassen, ist dies für die Inanspruchnahme der Förderung unschädlich (§ 35c Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine Überlassung an die Kinder ist auch möglich. Kinder Allerdings nur, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Kind i. S. d. § 32 Abs. 1 bis 5 EStG ist und die Überlassung ...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / 4. Praxishinweise

Aufgrund des Nachsteuertatbestandes sind zwingend die geltenden Grundsätze im Zusammenhang mit den ergangenen BFH-Urteilen zu betrachten. Stellt sich im Laufe des 10-Jahreszeitraumes heraus, dass der Erwerber gesundheitliche Probleme hat und erscheint dadurch das Führen des eigenen Haushalts im Familienheim nicht mehr möglich, sollte dieses bereits vor dem Auszug durch ein ä...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / c) Wegfall der Steuerbefreiung bei Nießbrauchsvorbehalt

Das FG Münster hat mit Urteil v. 28.9.2016 (FG Münster v. 28.9.2016 – 3 K 3757/15 Erb, EFG 2016, 2077 = ErbStB 2017, 3 [Kirschstein]) entschieden und sich somit der vorherigen Entscheidung des Hessischen FG (Hess. FG v. 15.2.2016 – 1 K 2275/15, EFG 2016, 734 = ErbStB 2016, 168 [Kirschstein]) angeschlossen, dass nach Sinn und Zweck der Norm und unter Berücksichtigung systemat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das erbschaftsteuerliche Fa... / b) BFH v. 11.7.2019 – II R 38/16

Der BFH hat sich im Rahmen der Entscheidung v. 11.7.2019 (BFH v. 11.7.2019 – II R 38/16, ECLI:DE:BFH:2019:U.110719.IIR38.16.0, BStBl. II 2020, 314 = ErbStB 2020, 33 [Heinrichshofen]) seinem Urteil v. 27.11.2017 (BFH v. 29.11.2017 – II R 14/16, BStBl. II 2018, 362 = ErbStB 2018, 133 [Marfels]) angeschlossen. Für die Gewährung der Steuerbefreiung des Familienheims sei es zwing...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden, die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind anteilig nicht abzugsfähig (soweit die Befreiung greift).[1] Im Regelfall kommt für die Schuld (bzw. Last) ein Abzug in Höhe von 90 % in Betracht.[2] Dabei liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögensgegenständen nur vor, wenn die Entstehung der Schuld ursäc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 3 Nutzungsrechte an ­Gebäuden

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch. Zu den Nutzungsrechten gehört auch das dingliche Wohnrecht.[1] Es stellt das im Grundbuch eingetragene Recht dar, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Nießbrauch und dingliches Wohnrecht sind von den obligatorischen Nutzungsrechten abzug...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstbarkeit (WEMoG) / 2 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Wesentlicher Unterschied zur Grunddienstbarkeit ist, dass der Berechtigte eine bestimmte Person und nicht der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks ist, § 1090 BGB. Ansonsten entspricht die beschränkte persönliche Dienstbarkeit der Grunddienstbarkeit. Nach § 1092 Abs. 1 BGB ist die beschränkte persönliche Dienstbarkeit nicht übertragbar. Nach § 1093 BGB kann als besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Ein Dauerwohnrecht berechtigt unter Ausschluss des Eigentümers dazu, eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Eine Erstreckung auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks ist möglich, sofern die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. Die Grundstücksbelastung ist ebenso an nicht zu Wohnzwecken dien...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 36 Deutscher Bundestag, Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/21797. Gühlstorf, Die verfestigte Lebensgemeinschft im Ehegattenunterhalt und die Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft nach dem SGB II, ZfF 2017 S. 180. ders., Wohnrecht und Sche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Testamentsanf... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschl. v. 30.8.2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt: Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des am TT.MM.2021 verstorbenen AA (Erblasser). Der Erblasser war verheiratet. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe ist die Beteiligte zu 1. hervorgegangen. Der Erblasser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält eine Steuerbefreiung in Form eines Bewertungsabschlags von 10 % auf den nach den §§ 157 ff. BewG zu ermittelnden Grundstückswert. Abweichend vom Wortlaut in § 13d Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG ("verminderter Wertansatz") handelt es sich um eine sachliche Befreiungs- und nicht um eine Bewertungsvorschrift.[2] Das ergibt sich aus § 10 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verweis auf §§ 9 bis 16 BewG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verweisung in § 12 Abs. 1 ErbStG auf § 9 BewG ist prima facie von großer materiell-rechtlicher Bedeutung, da sie den Grundsatz der Bewertung mit dem gemeinen Wert aufstellt. So ist etwa ein Eigentumsverschaffungsanspruch (zum Erwerb eines Grundstücks) nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG zu bewerten. Eine Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ...mehr