Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einkommensteuerliche Rechts... / a) Teilung ohne Abfindungszahlungen

Die Teilung ohne Abfindungszahlungen löst weder die Entstehung von Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse aus. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugeteilt wird (z.B. Wohnrecht an einem Gebäude). Dieses Nutz... mehr

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ZErb 09/2024, Prüfungskompe... / 1 Gründe

I. Als Eigentümer des im Beschlusskopf bezeichneten Grundstücks ist im Grundbuch der am 15.9.1960 geborene Beteiligte zu 1) eingetragen. Mit Vertrag vom 10.5.2023 (UVZ-Nr. 759/2023 des verfahrensbevollmächtigten Notars, Bl. 10 ff. in Grundakte Bl. 5699) übertrug der Beteiligte zu 1) den Grundbesitz an die Beteiligte zu 2), seine Tochter, wobei als Gegenleistung ein Ausgleichsb... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Private Altersvo... / 7. Selbstnutzung (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken)

Rz. 278 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Wohnung wird nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie tatsächlich bewohnt wird. Der Zulageberechtigte muss nicht Alleinnutzer der Wohnung sein. Ein Ehegatte/Lebenspartner nutzt eine ihm gehörende Wohnung, die er zusammen mit dem anderen Ehegatten/Lebenspartner bewohnt, auch dann zu eigenen Wohnzwecken, wenn der andere Ehegatte/Lebe... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Private Altersvo... / 8. Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Rz. 284 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grundstück im Privatvermögen / 3 Nutzungsrechte an Grundstücken

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch. Der Nießbrauch verleiht dem Berechtigten gegenüber jedermann die Befugnis, das Grundstück in Besitz zu nehmen, es zu verwalten und zu bewirtschaften und die Nutzungen daraus zu ziehen. Zu den Nutzungsrechten gehört auch das dingliche Wohnrecht.[1] Es stellt das im Grundbuch eingetragene Recht dar, e... mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Leitsatz Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, ist die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpr... mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegangen w... mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 291 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge, § 731 Abs. 1 ABGB. In zweiter Ordnung erben die Eltern, ersatzweise ihre Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers etc.) nach den Grundsätzen der Erbfolge nach Stämmen. In dritter Ordnung folgen die Großeltern und deren Abkömmlinge. Gesetzliche Erben vierter – und letzter – Ordnung sind die Urgroßeltern; eine Repräsentation fi... mehr

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ZErb 08/2024, Beschränkung ... / Leitsatz

Beruft der Erblasser seinen einzigen Abkömmling zum nicht befreiten Vorerben und seine einzige Enkelin zur Nacherbin, so ist im Allgemeinen die Vererblichkeit der Nacherbenstellung in Anwendung von § 2108 Abs. 2 BGB auf Familienangehörige des Erblassers beschränkt. Das gilt umso mehr, wenn der einzigen Urenkelin überdies ein lebenslanges Wohnrecht vermacht ist. OLG Düsseldorf... mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsquoten

Rz. 209 Die Summe der Pflichtteilsquoten ist nicht, wie im deutschen Recht, auf einen bestimmten Teil des Nachlasses begrenzt. Vielmehr variiert sie je nach Anzahl und verwandtschaftlicher Nähe der Pflichtteilsberechtigten. Auch die Quote des Ehegatten richtet sich danach, mit welchem Grad und welcher Anzahl von Verwandten er zusammentrifft. Rz. 210 Der überlebende Ehegatte u... mehr

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ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol... mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Rechte des Ehegatten

Rz. 74 Der Pflichtteil des Ehegatten – wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt – beträgt gem. Art. 914–1 c.c. ein Viertel. In jedem Fall erhält er das einjährige Wohnrecht gem. Art. 763 c.c., welches als unmittelbare Ehewirkung mit "ordre public-Qualität" bezeichnet wird, so dass es einer testamentarischen Disposition entzogen ist. Rz. 75 Der "bedürftige" Ehegatte ha... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / bb) Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[97] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w... mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 52 Der überlebende Ehegatte – und das gilt in gleicher Weise auch für den Partner einer seit dem Frühjahr 2013 in Frankreich möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe – erhält neben Abkömmlingen des Erblassers einen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder nach seiner Wahl ein Viertel der Erbschaft zu Eigentum, Art. 757 c.c.[53] Unterlässt er die Wahl, gilt dies als Option für de... mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 348 Der Pflichtteil ist gem. Art. 2156 CC der den Noterben vorbehaltene Teil des Vermögens, über den der Erblasser nicht verfügen kann. Insoweit handelt es sich nicht um einen wertmäßigen Anspruch, sondern um eine zwingende unmittelbare Beteiligung der Noterben am Nachlass.[399] Der Erblasser kann den Pflichtteil auch als Vermächtnis zuwenden, Art. 2165 CC. Bei Belastung... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Allgemeines

Rz. 122 Soweit der gemeine Wert durch Schätzung zu ermitteln ist, kommen hierfür verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. unterscheidet insoweit verschiedene Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[435] Dies entspricht auch der (schon seit langem in der Literatur favorisierten)[436] Vorgehensweise nach der... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 62 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen: mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei... mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Fristbeginn beim Vorbehalt von Wohnungsrechten

Rz. 198 Häufig wird anstelle eines Nießbrauchs- ein Wohnungsrecht für den Übergeber vereinbart. Dieses steht grundsätzlich dem Nießbrauchvorbehalt gleich, so dass ein umfassendes Wohnungsrecht den Fristbeginn nach verbreiteter Ansicht verhindert.[373] Anders ist dies jedoch, wenn sich das Wohnungsrecht auf einzelne Teile des Zuwendungsobjekts bezieht:[374] Rz. 199 Nach der Rs... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsätze

Rz. 52 Wie bereits oben angesprochen, haben Rechtspositionen, die nichtvermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[212] sind, auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie bleiben daher außer Ansatz. Das gilt insbesondere für Rechtspositionen, die mit dem Tod des Erblassers automatisch – entweder von Gesetzes wegen oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung – erlös... mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 206 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht in allen anderen Konstellationen entgeltliche Verfügungen und damit "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint t... mehr

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ZErb 08/2024, Keine Anfecht... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darüber, ob der Insolvenzverwalter des Erben Verfügungen der Erblasserin nach § 134 InsO anfechten kann. Der Kl. ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners. Über das Vermögen des Insolvenzschuldners hat das aufgrund der Anträge vom 4.8.2021 und 7.9.2021 mit Beschl. v. 23.6.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzschuld... mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 246 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EuErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EuErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates... mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.4.1 Überblick

Nicht abzugsfähig sind übernommene Verbindlichkeiten, Gegenleistungen, Leistungsauflagen, Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die mit dem begünstigten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Zusammenhang einer übernommenen Verbindlichkeit mit einem Vermögensgegenstand ist, dass die En... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Markt-, Verkehrs- und Beleihungswert einer Immobilie

Rz. 26 Der "Marktwert" einer Immobilie ist gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, U... mehr

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ZErb 07/2024, Kein Selbstkontrahieren eines Testamentsvollstreckers bzgl. eines ihm eingeräumten Grundstückvermächtnisses ohne Bewilligung eines am Grundstück vermachten Wohnrechts für einen anderen

Leitsatz 1. Ein Testamentsvollstrecker, der hinsichtlich des ihm als Vermächtnis zugewandten Grundstücks seine Eintragung im Grundbuch bewilligt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass das einem anderen Vermächtnisnehmer zugewandte, nach dem Testament auch "möglichst erstrangig" einzutragende Wohnrecht an der gesamten Grundstücksfläche zuvor eingetragen wurde, verstößt gegen das Ge... mehr

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ZErb 07/2024, Kein Selbstko... / 1 Gründe

I. Gegenstand der vorliegenden Grundbuchbeschwerde sind Beanstandungen hinsichtlich eines am 11.9.2023 eingereichten Antrags der Beteiligten zu 1) und 2), mit dem diese unter Bezugnahme auf einen "Vermächtniserfüllungsvertrag" vom 20.7.2023 (UR Nr. … des Notars V., Saarbrücken = Bl. 58’ff. d.A.) ihre Eintragung als Eigentümer zu je ½ der im Grundbuch von R. Blatt … verzeichne... mehr

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ZErb 07/2024, Kein Selbstko... / Leitsatz

1. Ein Testamentsvollstrecker, der hinsichtlich des ihm als Vermächtnis zugewandten Grundstücks seine Eintragung im Grundbuch bewilligt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass das einem anderen Vermächtnisnehmer zugewandte, nach dem Testament auch "möglichst erstrangig" einzutragende Wohnrecht an der gesamten Grundstücksfläche zuvor eingetragen wurde, verstößt gegen das Gebot ordn... mehr

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FoVo 07/2024, (Un-)Zulässig... / 1 Der Fall zusammengefasst

Zusatzfragen bei Abnahme der Vermögensauskunft … Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Sie beantragte die Abnahme einer Vermögensauskunft des Schuldners und formulierte im Antrag folgende vier Zusatzfragen an den Schuldner: 1. Die Mutter des Schuldners ist mittlerweile 80 Jahre alt. Gab oder gibt es einen vorzeitigen Erbausglei... mehr

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Sonderfälle steuerpflichtig... / 1. Unentgeltlicher Erwerb

Hat der Steuerpflichtige das zur Einkünfteerzielung dienende Objekt unentgeltlich erworben, ist als Anschaffungszeitpunkt – und damit Beginn der Zehnjahresfrist - nicht der Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbs, sondern die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger maßgebend (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG). Wird daher ein unentgeltlich erworbenes Grundstück veräußert, ist zur Berechnung der... mehr

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Nießbrauch / 2 Unterschied zu anderen Dienstbarkeiten

Außer dem Nießbrauch ist im Bereich der Dienstbarkeiten zwischen der Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB zu unterscheiden. Bei der Grunddienstbarkeit wird ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet. Dieser Grundstückseigentümer darf also das dienende Grundstück in einer... mehr

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Dienstbarkeit (WEG) / 2 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Wesentlicher Unterschied zur Grunddienstbarkeit ist, dass der Berechtigte eine bestimmte Person und nicht der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks ist, § 1090 BGB. Ansonsten entspricht die beschränkte persönliche Dienstbarkeit der Grunddienstbarkeit. Nach § 1092 Abs. 1 BGB ist die beschränkte persönliche Dienstbarkeit nicht übertragbar. Nach § 1093 BGB kann als besc... mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot nach § 1804 BGB a.F. Der Betreuer unterliegt diesem grundsätzlichen Schenkungsverbot nach § 1854 Nr. 8 BGB nicht mehr, da die neu eingeführte Norm aus dem Verbot ein Genehmigungserfordernis statuiert, um eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Das "Schenkungsverbot" ist durch die Einfü... mehr

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FF 06/2024, Verteilung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf einer Immobilie. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2013 die Ehe. Im Oktober 2014 übertrug der Antragsteller der Antragsgegnerin ein ihm gehörendes und mit kreditsichernden Grundschulden zugunsten der G. Bank belastetes Hausgrundstück, das den Beteiligte... mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Besonderheiten

Rz. 86 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt der ArbG dem ArbN lebenslänglich die unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses und vereinbaren sie später die Übertragung dieses Grundstücks an den ArbN zu einem wegen des Wohnrechts geminderten Kaufpreis, so gilt: Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapitalwert des obligatorischen (schuldrechtlichen) Wohnrechts fließt dem ArbN... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Wohnungen ohne Preisbindung

Rz. 18 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die nicht preisgebundenen Wohnungen ist die sog Vergleichsmiete iSd > R 8.1 Abs 6 Satz 1 LStR zu ermitteln. Das ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-VO umlagefähigen Kosten (BFH 254, 31 = BStBl 2016 I, 835). Sind in einem Haus mit mehreren Wohnungen einige auch an betriebsfremde Personen vermietet, wird die... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum > Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei ei... mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.6 Selbstnutzung

Die Selbstnutzung des Wohneigentums ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass die steuerliche Förderung für das als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag entnommene Kapital erhalten bleibt. Die Wohnung muss daher zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Wohnung wird nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie auch tatsächlich bewohnt wird. Der Zulageberechtigte muss nicht Allei... mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.7 Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung des Auflösungsbetrags, soweit der St... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.2 Dingliches Wohnrecht

Rz. 82 Ein zugewendetes dingliches Wohnrecht ist entsprechend den Grundsätzen zum Zuwendungsnießbrauch zu behandeln (Rz. 63ff.). Wie ein entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch ist der Sachverhalt zu behandeln, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks verpflichtet, dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen und dem Veräußerer an einer Wohnung ein dingliches Wohnrecht zu bestellen. Der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.4 Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 105 Sind die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen erfüllt (Rz. 96ff.), kann die Gestaltung gleichwohl missbräuchlich sein, sodass sie gem. § 42 AO nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Rechtsmissbrauch liegt bisher nach st. Rspr. vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Zie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.3 Fälle des Fremdvergleichs

Rz. 98 Der Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags bedarf keiner Form, sodass auch ein mündlicher Miet- oder Pachtvertrag zivilrechtlich wirksam ist. Es ist aber allein aus Beweisgründen für die tatsächliche Durchführung angezeigt, bei Vermietung zwischen nahen Angehörigen in jedem Fall einen schriftlichen Miet- oder Pachtvertrag abzuschließen. Rz. 99 Bei Vermietung oder Ver... mehr

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ABC der Werbungskosten / Dingliche Belastung

Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen werden auf die Substanz gemacht und sind daher keine Werbungskosten. Soweit die dingliche Belastung das Gebäude betrifft, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, die nur als Abschreibungen verrechnet werden können.[1] Durch diese Aufwendungen wird der Vermögensgegenstand erst in die Lage ver... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.3 Ablösung von Nutzungsrechten

Rz. 90 Löst der Eigentümer den unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch ab, weil er z. B. über das unbelastete Grundstück verfügen will, liegen nach Verwaltungsauffassung Unterhaltszahlungen nach § 12 Nr. 2 EStG vor. Die Unentgeltlichkeit der Nießbrauchbestellung soll bei ihrer Umkehrung ebenfalls steuerlich unbeachtlich sein. Das gilt unabhängig davon, wie lange der Nießbrauch ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1 Dingliche Nutzungsrechte

Rz. 55 Dingliche Nutzungsrechte sind insbesondere der Nießbrauch sowie das dingliche Wohnrecht. Rz. 56 Nießbrauch ist das Recht, aus der belasteten Sache die Nutzungen zu ziehen (§ 1030 BGB). Dies ist bei der Belastung eines Mietwohngrundstücks mit einem Nießbrauch regelmäßig das Recht, den Mietzins als Rechtsfrucht des Grundstücks zu erhalten. Als weitere dingliche Nutzungsr... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od... mehr