Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Tax Solutions für mehr Effi... / 5 Partner-Software GrundsteuerDigital

Mit unserer Partner-Software GrundsteuerDigital können Sie einfach und sicher Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer bearbeiten. Das intuitive Tool ermöglicht den kompletten Prozess der Feststellungserklärungen von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis zur Neubewertung, Deklaration & Bescheidprüfung. GrundsteuerDigital führt Sie zielgerichtet durch alle ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2026, Jahressteuergesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Businessplan: So überzeugen... / 1.4 Basistabelle "Investitionsbedarf"

Innerhalb dieser Basistabelle wird der Fremdmittelbedarf errechnet, der sich aus dem Investitionsbedarf bei Gründung des Unternehmens bzw. beim Start des Projektes ergibt. Es gilt, die 3 wesentlichen Positionen bei der Neugründung zu berücksichtigen: Anlagevermögen (Investitionen vor Gründung) Das Anlagevermögen lässt sich in 2 größere Blöcke teilen. Zunächst in den Block Grun... mehr

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Fördermittel-Radar für Unte... / 1 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuer Förderbedingungen seit 21.7.2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Klimaschutz zu stärken. Das Programm unterscheidet zwei Förderwege: die Sanierung zum Effizienzgebäude und die Sanierung durch Einzelmaßnahmen. Neu seit dem 21.7.2026: Mit der BEG-Reform gelten n... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / IV. Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann u.a. auch dergestalt beendet werden, dass das Besitzunternehmen die von ihm bislang an das Betriebsunternehmen überlassene wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. den Grundbesitz) zu Buchwerten gegen Gewährung neuer Anteile nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 UmwStG in die GmbH überführt. Sofern dies ohne Entstehung von GrESt geschehen soll, ist der Weg üb... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / 2. Die steuerlichen Folgen

Ertragsteuerlich handelt es sich bei einem solchen Verkauf unter Wert um einen teilentgeltlichen Vorgang, der, soweit Entgeltlichkeit vorliegt, als Verkauf, im Übrigen als (verdeckte) Einlage zu qualifizieren ist. Das übergehende Grundstück kann insoweit mit dem Teilwert aktiviert werden, wobei – nach allerdings streitiger Ansicht – bei der Berechnung der Absetzung für Abnut... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten (Abs. 5)

Rz. 26 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. zu Buchwerten nach § 6 Abs. 5 S. 1 bis 3 EStG führt unter den Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG zu einer Nachversteuerung, d. h., die Überführung ist eine Entnahme zu Buchwerten und beim aufnehmenden Betrieb eine Einlage, erhöht beim abgebenden Betrieb den Nachversteuerungsbetra... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 2. Zielsetzung der Kapitalansammlungsrichtlinie und Identifikation indirekter Steuern

Die Harmonisierung der Erhebung indirekter Steuern auf Kapitalansammlungen hat es zum Zweck, die Faktoren, welche die Wettbewerbsbedingungen verfälschen oder den freien Kapitalverkehr behindern, weitestgehend zu eliminieren. Denn nur so kann ein reibungsloser Binnenmarktmechanismus gewährleistet werden.[20] Erklärtes Ziel der Richtlinienanwendung ist es demzufolge, die durch ... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / IV. Rückschlüsse auf eine Unionsrechtswidrigkeit nationaler Ergänzungstatbestände

Analogieschluss auf nationales Recht scheint geboten: Eine unmittelbare Übertragung der Entscheidungsbegründung auf die nationale Regelung des § 1 Abs. 3 GrEStG scheint vorliegend geboten[26], da sich der portugiesische Vereinigungstatbestand lediglich in der maßgeblichen Beteiligungshöhe zu unterscheiden vermag.[27] Die Beteiligungshöhe dürfte dabei aber bei näherer Betrach... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / II. Grunderwerbsteuerliche Ergänzungstatbestände

In Deutschland unterliegen nicht nur unmittelbare Übertragungen von Grundbesitz einer Grunderwerbsbesteuerung, sondern auch wirtschaftlich vergleichbare Vorgänge. Mithin wird durch die unmittelbare und mittelbare Übertragung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang ausgelöst, sofern bestimmte Anteilsgrenzen überschritten sind (z.B. ... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 3. Vom Anwendungsbereich erfasste Vorgänge

Die Gründung einer AG nach portugiesischem Recht fällt grundsätzlich unter Art. 3 Buchst. a RL 2008/7/EG. Eine Umstrukturierung i.S.d. Art. 4 RL 2008/7/EG ist jedoch stets als lex specialis anzusehen. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b RL 2008/7/EG sei im vorliegenden Fall einschlägig, da auf Ebene der neu gegründeten AG nach portugiesischem Recht ein Erwerb von Anteilen stattfindet, w... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 1. Der Bewegungstatbestand gem. § 1 Abs. 2b GrEStG

Kommt es bei einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft innerhalb von 10 Jahren zu einer Änderung im Gesellschafterbestand, so dass von einem Übergang von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft[14] auf neue Gesellschafter auszugehen ist, sind die Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 1 Abs. 2b GrEStG erfüllt. Beachten Sie: Ob es sich dabei um einen einzigen Übertragung... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 1. Sachverhalt

Der Entscheidungssachverhalt gestaltet sich denkbar einfach. Die Klägerin (Nova Iberomoldes) ist eine AG nach portugiesischem Recht, die im Jahr 2019 gegründet wurde. Ihr Gesellschaftskapital wurde vollständig durch Sacheinlage mittels Einbringung von Anteilen erbracht, die ihre Alleinaktionärin an verschiedenen Gesellschaften hielt. Die eingebrachten Anteile umfassten teilwe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.2 Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rz. 86 Mangels einer gesetzlichen Vorgabe zur Abgrenzung zwischen Bewertungsobjekten im Handelsrecht obliegt dem Kfm. dabei die Verantwortung zur – im Zweifelsfall einzelfallbezogenen – sachgerechten Trennung dieser.[1] Die Abgrenzung zwischen einzelnen VG und Schulden beschränkt sich auf die Klärung wirtschaftlicher Aspekte.[2] Allerdings kommt den rechtlichen Abgrenzungskr... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.2 Verkaufsgeschäfte

Rz. 112 Im Rahmen von Verkaufsgeschäften ist von einer Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung und damit einer Gewinn-/Ertragsrealisation auszugehen, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung[1] bzw. die Chancen und Risiken[2] auf den Käufer übergehen. Dies erfolgt gem. § 446 Satz 1 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache (dazu ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 2. Grundbesitzbewertung unbebauter Grundstücke

Der Grundbesitzwert unbebauter Grundstücke bestimmt sich nach § 179 Satz 1 BewG regelmäßig nach der Grundstücksfläche und den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 BauGB. Die Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte nach dem BauGB und teilen sie den FA mit (§ 179 Satz 2 BewG). Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / III. Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und die Grundbesitzbewertung unbebauter Grundstücke (§ 179 BewG)

1. Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung Auf Grund der Kaufpreissammlung sind nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut ... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / a) Keine allgemeine Steuerbefreiung

Im Grunderwerbsteuerrechts gibt es keine allgemeine Befreiung für Erwerbe durch steuerbegünstigte in- oder ausländische (natürliche oder juristische) Personen, Institutionen etc. (vgl. Hess. FG 10.7.2023 – 5 K 228/22, EFG 2023, 1568 = ErbStB 2024, 36 [Halaczinsky]: keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Grundbesitz einer unselbstständigen örtlichen Stiftung dur... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / a) § 195 Abs. 2 BauGB n.F.

Nach § 195 Abs. 2 Satz 1 BauGB n.F. sind zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung diejenigen, die einen Vertrag i.S.v. § 195 Abs. 1 Satz 1 BauGB schließen oder ein Angebot oder eine Annahme i.S.v. § 195 Abs. 1 Satz 2 BauGB erklären, verpflichtet, dem Gutachterausschuss auf dessen Aufforderung hin die erforderlichen Daten über das betroffene Grundstück mitzuteilen. Ber... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / b) GrESt-Befreiung bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen

Allgemein befreit ist der Erwerb durch gemeinnützige Personen (aber unabhängig von der Eigenschaft "gemeinnützig") bei Erwerb durch Testament, Vermächtnis, Auflagen u. dgl. und durch Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Muss der zum Erben eingesetzte Verein Pflichtteilsansprüche erfüllen und überträgt er dem Pflichtteilsberechtigten statt Geld ein Grundstück, gilt auch hierfür di... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 1. Aufgaben und Befugnisse des Gutachterausschusses sowie Bedeutung der Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 5 Satz 1 BauGB). Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören nach § 193 Abs. 5 Satz 2 BauGB insb. mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 4. Grundsteuer

Grundbesitz, der von einer inländischen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Körperschaft für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird, ist steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG; A 3.7 AEGrStG 2025). Für die Befreiung genügt es, dass der Grundbesitz für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke tatsächlich und unmittelbar genutzt wird. Grundbesitz, der von einer Relig... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 1. Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung

Auf Grund der Kaufpreissammlung sind nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / c) Sachliche GrESt-Befreiungen

Bagatellfälle bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Erwerbe für bestimmte Zwecke (Aufzählung in § 4 GrEStG) sind sachlich befreit. Insbesondere kommen hier Erwerbe von Grundstücken aus Anlass des Übergangs von Aufgaben in Betracht (§ 4 Nr. 1 GrEStG: dazu etwa Bruschke, Der Übergang von Grundstücken juristischer Personen des öffentlichen Rechts – Steuerfreiheit nach § 4 Nr. ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 5. Eignung der Gesetzesänderungen zu § 196 BauGB und § 179 BewG zur Erreichung der in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebenen Ziele

a) Ausgangspunkt und gesetzgeberische Instrumente Ausgangspunkt der Prüfung ist das in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebene Ziel, die für die Grundbesitzbewertung und andere steuerliche Wertermittlungsanlässe zentralen Bodenrichtwerte standardisiert und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, um (voll-)automationsgestützte Bewertungsverfahren zu ermöglichen.... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 4. Umsetzung: Gesetzesänderungen zu § 196 BauGB und § 179 BewG

Mit dem Gesetz werden § 196 Abs. 2 BauGB und § 179 Satz 2 BewG geändert. a) § 196 Abs. 2 BauGB n.F. § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird zum 1.10.2026 wie folgt geändert: mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / c) Konsistenz der Daten zwischen LANGUSTE und "BORIS"

Hinzu tritt das Problem der Datenkonsistenz zwischen verwaltungsinternen und öffentlichen Systemen. LANGUSTE ist ein rein verwaltungsinternes Tool; Steuerpflichtige greifen weiterhin über Bodenrichtwert-Informationssysteme (BORIS) und Grundstücksmarktberichte auf die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen D... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / e) Gesamtbewertung

Im Ergebnis sind die Gesetzesänderungen zu § 196 BauGB und § 179 BewG formell und systematisch geeignet, die in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebenen Ziele eines standardisierten, elektronisch gestützten Bewertungsverfahrens zu tragen. Sie schaffen den normativen Rahmen für eine bundeseinheitliche, digitale Bereitstellung der Bodenrichtwerte und knüpfen konsequent an § ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 3. Problem, Handlungsbedarf und Ziele nach den Gesetzgebungsmaterialien

Die BT-Drucks. 21/3735 beschreibt den Hintergrund des Gesetzes und den damit verbundenen Handlungsbedarf wie folgt: Mit der KONSENS Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank (LANGUSTE) werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Bodenrichtwerte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zentral über eine amtlich zu bestimmende Schnittstelle elektronisch an die Finanz... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / a) § 196 Abs. 2 BauGB n.F.

§ 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird zum 1.10.2026 wie folgt geändert: mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / b) Fehlende technische Infrastruktur

Die formale Normsetzung ist jedoch nur die eine Seite; ihre praktische Eignung hängt vollständig an der technischen Infrastruktur. Nach den Materialien soll die KONSENS-Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank LANGUSTE erst die Voraussetzungen schaffen, um Bodenrichtwerte im vorgeschriebenen Datensatz über die "amtlich bestimmte Schnittstelle" elektronisch an die Finanzbehörd... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / d) Fragmentierung der bewertungsrelevanten Daten

Für die Grundbesitzbewertung und ertragsteuerliche Wertermittlungsanlässe (etwa Kaufpreisaufteilungen) werden neben Bodenrichtwerten auch Liegenschaftszinssätze, Vergleichs- und Sachwertfaktoren sowie weitere von den Gutachterausschüssen ermittelte Daten benötigt. Diese werden über BORIS und Grundstücksmarktberichte bereitgestellt. Solange LANGUSTE im Kern nur Bodenrichtwert... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / I. Einführung

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 192) sind u.a. das BauGB und das BewG geändert worden. Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) und die Bodenrichtwerte (§ ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / c) Bedeutungsgehalt der Daten

§ 195 Abs. 3 Satz 1 BauGB n.F. verpflichtet den Gutachterausschuss, den Mitteilungsverpflichteten "Informationen zum Bedeutungsgehalt der angeforderten Daten" zugänglich zu machen. Diese Pflicht ist als eigenständiges Steuerungsinstrument konzipiert und soll die Mitteilungsbereitschaft der Beteiligten erhöhen. Auf den ersten Blick erscheint dies als sinnvolle Ergänzung zur g... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt[*] Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 192) sind u.a. das BauGB und das BewG geändert worden. Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kaufpreissammlung (§ 19... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / b) § 179 Satz 2 BewG n.F.

§ 179 Satz 2 BewG wird zum 1.10.2026 wie folgt geändert: mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / a) Ausgangspunkt und gesetzgeberische Instrumente

Ausgangspunkt der Prüfung ist das in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebene Ziel, die für die Grundbesitzbewertung und andere steuerliche Wertermittlungsanlässe zentralen Bodenrichtwerte standardisiert und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, um (voll-)automationsgestützte Bewertungsverfahren zu ermöglichen. Die Neuregelung setzt hierfür im Wesentlichen an... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 2. Problem, Handlungsbedarf und Ziele nach den Gesetzgebungsmaterialien

Die BT-Drucks. 21/3735 stellt den Hintergrund des Gesetzes und den damit verbundenen Handlungsbedarf wie folgt dar: In der Praxis zeigt sich, dass die Beteiligten eines Immobilienvertrags oft nicht, zu spät oder nur teilweise die erforderlichen Daten an die Gutachterausschüsse übermitteln (BT-Drucks. 21/3735, 2). Dies beeinträchtigt die Qualität der Datenerhebung erheblich (B... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / d) Persönliche GrESt-Befreiungen

Letztlich können unabhängig von der Gemeinnützigkeit ggf. persönliche Befreiungen infrage kommen, z.B. Erwerb von einem Verwandten in gerader Linie. Dies kann u.U. bei nichtrechtsfähigen Vereinen infrage kommen. Diese ist eine Gesamthandsgemeinschaft i.S.d. §§ 5, 6 GrEStG (so D. Fischer, jurisPR-SteuerR 17/2007 Anm. 4 zu FG Münster v. 18.1.2007 – 3 K 2592/05 Erb, EFG 2007, 1... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 6 Vorweggenommene Aufwendungen

Werbungskosten können bereits vor oder mit Beginn der auf die Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass Einnahmen bereits zufließen oder gar zugeflossen sind. Deshalb sind auch vorab entstandene (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten objektiv fes... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 8 Einschränkungen

Die Aufwendungen müssen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen gemacht werden. Es darf sich grundsätzlich nicht um Aufwendungen auf das Vermögen handeln. Aus dieser Sicht sind z. B. die durch den Abbruch eines Gebäudes verursachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Gebäude abgebrochen wurde, um das Grundstück besser veräußern zu können. D... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 13 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften

Rz. 129 Indem § 18 Abs. 4 S. 1 EStG auf § 13 Abs. 5 EStG verweist, können Grundstücke, die sich bereits im Vz 1986 in einem der selbstständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen befanden, steuerfrei entnommen werden, um auf ihnen die Wohnung des Stpfl. oder eine Altenteilerwohnung zu errichten. Soweit § 18 Abs. 4 S. 2 EStG auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 2 und 3 EStG verw... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 2 Veranlassungsprinzip

Der Begriff "Werbungskosten" ist deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG.[1] Werbungskosten sind deshalb alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Veranlassung i. d. S. liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendun... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einkunftsarten / 8 Abgrenzung zur Liebhaberei

Im Bereich der steuerrechtlichen Liebhaberei gibt es ­immer wieder Streitigkeiten, wann von einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen – und damit der steuerrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit der Werbungskostenüberschüsse – ausgegangen werden kann. Im Bereich der nichtselbstständigen Tätigkeit zur steuerrechtlich unbeachtlichen Liebhaberei zu gelangen, ist nah... mehr

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Hilfeleistung in Steuersachen / 3.2 Notare und Patentanwälte

Bei Notaren ist zu unterscheiden zwischen Notaren und Anwaltsnotaren, d. h. Notaren, die zugleich Rechtsanwälte sind. Letztere sind ohnehin nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, sodass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung allein die "Nur-Notare" betrifft.[1] Das Aufgabenfeld der Notare umfasst auch die Betreuung und damit d... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Optionsrecht

Wird dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses das Recht auf den späteren Erwerb von Gegenständen (z. B. Aktien, Grundstücke) zu einem feststehenden Preis eingeräumt, liegt darin zunächst nur die Verschaffung einer Chance. Ein geldwerter Vorteil fließt dem Berechtigten grundsätzlich erst mit der Ausübung des Optionsrechts zu.[1] Dies gilt bei Einräumung eines nicht ... mehr