Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Hecke

Eine Hecke sowie deren Früchte sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fertiggarage (konstruktive Bauteile)

Fertiggaragen sind aufgrund ihres Eigengewichts zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks zu zählen. Die konstruktiven Teile der Garage zählen daher zum Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Balkonentwässerung

Die Entwässerung des Grundstücks und des Gebäudes als Einrichtungen des gemeinschaftlichen Gebrauchs sind Bestandteile des Gemeinschaftseigentums, sogar wenn sie durch Bereiche des Sondereigentums verlaufen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 5 Tabellarische Übersicht

Die nachfolgende Tabelle enthält nur Angaben zu wesentlichen Gebäudeteilen und nur zu der Frage, was von Gesetzes wegen nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WEG gilt, wenn die wesentlichen Gebäudeteile zu einem Raum gehören, der zum Gegenstand des Sondereigentums bestimmt ist. Ob ein Raum im gemeinschaftlichen Eigentum oder im Sondereigentum steht, ordnet die Teilungserklärung/der Teil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Die unangekündigte Kassen-Nachschau

Mit der unangekündigten Kassen-Nachschau steht den Finanzbehörden mittlerweile ein Mittel gegen den Betrug im Bargeldbereich zur Verfügung. Zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben kann ein Amtsträger ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume d...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.3 Verkaufswert

Steuerliche Besonderheiten ergeben sich auch bei der verlustfreien Bewertung. Zur Ableitung des Teilwerts ist das in Tab. 2 dargestellte Schema wie folgt zu modifizieren: Steuerlich nicht als Abzugsposten anerkannt sind künftige Zinskosten bzw. ein aus der Kapitalbindung resultierender Zinsverlust. Diese Aufwendungen (Mindereinnahmen) gehören nach Ansicht des BFH zu den allge...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / II. Steuerliche Rechtsfolgen bei nachfolgender Nutzung des entnommenen Grundstücks durch den Steuerpflichtigen

1. Nutzung zu privaten Zwecken Nutzt der Steuerpflichtige das Grundstück nach der Entnahme zu privaten Zwecken, z.B. indem er ein dem BV entnommenes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder es unentgeltlich einem Angehörigen zur Nutzung überlässt, hat dies keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Folgen, da mit dem Grundstück keine Einkünfte erzielt werden. In diesen Fällen...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 1. Nutzung zu privaten Zwecken

Nutzt der Steuerpflichtige das Grundstück nach der Entnahme zu privaten Zwecken, z.B. indem er ein dem BV entnommenes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder es unentgeltlich einem Angehörigen zur Nutzung überlässt, hat dies keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Folgen, da mit dem Grundstück keine Einkünfte erzielt werden. In diesen Fällen kommt ein steuermindernder Ko...mehr

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Entnahme von Grundstücken des Betriebsvermögens (estb 2025, Heft 12, S. 467)

Wann die Aufdeckung stiller Reserven droht und wie dies ggf. verhindert werden kann Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann di...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 2. Bebauung/Nutzungsüberlassung/Schenkung

In der Besteuerungspraxis häufig anzutreffen ist der Fall, dass ein zum BV gehörendes unbebautes Grundstück bebaut wird. Hier droht eine – die stillen Reserven aufdeckende – Entnahme immer dann, wenn die Bebauung in keinem Bezug zum Betrieb steht – z.B. durch Bebauung mit einem sodann selbstgenutzten Wohnhaus. Entsprechendes gilt, wenn das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstü...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann die Entnahme eines Grundstücks auch ohne ausdrückliche Entnahmehandlung – z.B. durch e...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 4. Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Die Übertragung eines zum BV gehörenden Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs führt zur Entnahme des Grundstücks und damit zur Realisierung der stillen Reserven. Der Vorbehaltsnießbraucher, der das Grundstück aufgrund seines Nießbrauchsrechts weiterhin betrieblich nutzt, ist zwar nicht zur Einlage eines Nießbrauchsrechts, wohl aber zur weiteren gewinnmindernden Geltendma...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 1. Betriebsaufgabe

Der "klassische" Fall des Ausscheidens eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (BV) ist die Aufgabe des Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) mit daraus folgender Aufdeckung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts des Grundstücks zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Mögliche Ermäßigungen: In derartigen Fällen muss die Aufdeckung der stillen Reserven nicht unbedingt zur "V...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / I. Entnahmetatbestände

1. Betriebsaufgabe Der "klassische" Fall des Ausscheidens eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (BV) ist die Aufgabe des Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) mit daraus folgender Aufdeckung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts des Grundstücks zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Mögliche Ermäßigungen: In derartigen Fällen muss die Aufdeckung der stillen Reserven nich...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 2. Nutzung zu Vermietungszwecken

Anders ist dies jedoch, wenn das Grundstück nachfolgend vermietet wird und nunmehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung des Gebäudes auf der Basis des Teilwerts als Entnahmewert, mit dem das Grundstück bei der Überführung in das PV steuerlich erfasst worden ist (R 7.3 Abs. 6 S. 1 EStR). Entnahmewert falsch (zu niedri...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 6. Wegfall der gewerblichen Infizierung/Prägung

Vorsicht ist angebracht, wenn eine Personengesellschaft sowohl vermögensverwaltend als auch gewerblich tätig wird – und damit unter die Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG fällt. Entfällt hier der gewerbliche Teil der Tätigkeit, löst dies eine Zwangsbetriebsaufgabe nach § 6 Abs. 3 EStG aus. Beispiel Die A-B-GbR ist Eigentümerin eines insgesamt zum BV gehörenden vermiete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / a) BFH = kein § 6 Abs. 3 EStG bei verpachtetem Betrieb

Der BFH hat dies zunächst bei einem verpachteten Betrieb abgelehnt. Denn die Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn das Betriebsgrundstück als funktional wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 5. Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG? Bei kleineren und mittleren gewerblichen oder freiberuflichen Betrieben ist das Betriebsgrundstück häufig die einzige funktional wesentliche Betriebsgrundlage, so dass sich hier die Frage stellt, ob bei Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt eventuell eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG in Betracht kommen könnte. a) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 3. Arbeitszimmer

Bei einem zu betrieblichen Zwecken genutzten häuslichen Arbeitszimmer kann die Aufgabe der Tätigkeit oder die räumliche Veränderung durch Verkauf des Grundstücks und Neuerrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers im neu erworbenen Objekt zur "Steuerfalle" werden. Beispiel A ist als Werbetexter und Werbeberater gewerblich tätig. Seine Tätigkeit übt er so gut wie ausschließlich von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / c) Reaktion der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 28.10.2025

Übergangsregelung: Die Finanzverwaltung hat hierauf mit BMF-Schreiben v. 28.10.2025 [13] reagiert und zur Anwendung des BFH-Urteils v. 29.1.2025 – X R 35/19 folgende Übergangsregelung getroffen: Übertragungen ab dem 17.4.2025: Die Urteilsgrundsätze der Entscheidung X R 35/19[14] sind für alle Übertragungen ab 17.4.2025 (Tag der Veröffentlichung des Urteils durch den BFH) anzuw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / III. Fazit

Die im vorstehenden Beitrag aufgeführten Beispiele machen deutlich, dass es auch ohne bewusst vorgenommene Entnahmehandlung zum gewinnrealisierenden Ausscheiden aus dem BV kommen kann. Der Rechtsanwender sollte dies in jedem Fall insbesondere bei anstehenden betrieblichen Veränderungen beachten, um ggf. Maßnahmen ergreifen zu können, mit denen eine Aufdeckung der stillen Res...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / d) Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

Anders ist die Rechtslage dagegen bei Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt. Dort hat die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen: nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / b) BFH = Anwendung dieser Rechtsprechung auch auf aktiv betriebenen Gewerbebetrieb

Der BFH hat mit Urteil v. 29.1.2025 [12] die vorstehend – für verpachtete Betriebe – geltenden Rechtsfolgen ebenfalls bei aktiv betriebenen Gewerbebetrieben angewandt. Auch in diesem Fall liegt keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs i.S.d. § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 EStG vor. Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrieb. Die unter Vorbehalt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.4 Erläuterung zur Anlage Grundstück

Aus den Angaben in der Anlage Grundstück ermittelt das Finanzamt den Bedarfswert für das jeweilige Grundstück. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude bzw. Gebäudeteile, dann sind entsprechende zusätzliche Einlageblätter einzureichen. Hinsichtlich des Grundvermögens wird unterschieden zwischen: unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke Sonderfälle (z. B. Erbbaurecht, Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.1 Lage des Grundstücks (Zeilen 1 bis 8)

Hinweis Formular Die Angaben zur Lage des Grundstücks sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht. Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die Straße des jeweiligen Grundstücks. In Zeil...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Benutzbar ist ein Gebäude erst, wenn es bezugsfertig ist und somit von den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume des gesamten Gebäudes zu benutzen. Dagegen ist ein Gebäude nicht mehr benutzbar, wenn info...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 107 bis 109 bzw. Zeilen 138 bis 141)

Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde. Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand der Bebauung. Es sei denn, dass das Gebäude in Bauabschnitten errichtet wird. Zur Bewertung eines Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (für Stichtage ab dem 1.1.2016)

Zusammenfassung Überblick Das Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgenden Erläuterungen dienen als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung nach der Rechtslage...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.2 Feststellungsverfahren

Für Grundstücke sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen. Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Hierbei kann das Finanzamt von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen. Handelt es sich um einen Erbbaurechtsfall, dann kann das Finanzamt die Abgabe e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3 Angaben zur Grundstücksart (Zeilen 16 bis 20)

Hinweis Formulare Die Angaben zur Grundstücksart sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 16 bis 20 sind Angaben zur Grundstücksart zu machen. Hiervon hängt es ab, ob die Bewertung für ein unbebautes Grundstück oder für ein bebautes Grundstück erfolgt und welche Bewertungsmethode anzuwenden ist. Bei der Bestimmung der Grundstücksart ist stets die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 112 bis 114 bzw. Zeilen 145 bis 147)

In Zeile 113 bzw Zeile 146 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.5 Angaben zum Betriebsgrundstück (Zeilen 29 bis 32)

Hinweis Formulare Die Angaben zum Betriebsgrundstück sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei einem Zusammenhang des zu bewertenden Grundstücks zu einem Betriebsvermögen des Voreigentümers (in der Zeile 30 ist ja oder nein anzukreuzen) ist in den Zeilen 31 und 32 der Name oder die Firma dieses Betriebs (bzw. der Gesellschaft) einzutragen. Mit dieser Angabe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.2 Angaben zum Grund und Boden (Zeilen 9 bis 15

Hinweis Formulare Die Angaben zum Grund und Boden sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 9 bis 12 sind die Fläche des Grundstücks, der Bodenrichtwert und die zulässige Geschossflächenzahl für das Grundstück anzugeben. Kommen für ein bebautes Grundstück unterschiedliche Bodenrichtwerte oder Geschossflächenzahlen in Betracht, sind jeweils gesonde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.1 Allgemeines

Für jedes Grundstück ist eine ‹Anlage Grundstück› auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Hierbei sind folgende Formulare heranzuziehen: nach dem 31.12.2015: BBW 2/16 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung. ab dem 1.1.2023: BBW 2/23 – abzurufen u. a. auf d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / Zusammenfassung

Überblick Das Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgenden Erläuterungen dienen als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung nach der Rechtslage ab dem 1.1.201...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.1 Rechtslage bis 2022

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 101 bis 106 bzw. Zeilen 131 bis 137)

2.8.1 Rechtslage bis 2022 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Lage des Grundstücks (Zeilen 1 bis 8) Hinweis Formular Die Angaben zur Lage des Grundstücks sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht. Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6 Bewertungsverfahren

Je nach Grundstücksart kommt eines der nachfolgenden Bewertungsverfahren in Betracht. 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35) Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7 Angaben zum Erbbaurecht/Erbbaugrundstück (Zeilen 93 bis 100 bzw. Zeilen 120 bis 130)

2.7.1 Rechtslage bis 2022 Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1 Vorbemerkungen

1.1 Allgemeines Für jedes Grundstück ist eine ‹Anlage Grundstück› auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Hierbei sind folgende Formulare heranzuziehen: nach dem 31.12.2015: BBW 2/16 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung. ab dem 1.1.2023: BBW 2/23 – abzuru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.10 Angaben zu Gebäude und Gebäudeteilen für den Zivilschutz (Zeilen 110 bis 111 bzw. Zeilen 142 bis 144)

In der Zeile 111 bzw. Zeile 143 sind Angaben zu Gebäuden und Gebäudeteilen für den Zivilschutz zu machen. Dienen Gebäude und Gebäudeteile dem Zivilschutz und werden diese im Frieden nicht oder nur gelegentlich bzw. geringfügig für andere Zwecke genutzt, so bleiben diese bei der Grundstücksbewertung außer Betracht. Diese liegt beispielsweise vor, wenn in einem für die begünsti...mehr