Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rz. 430 Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Form einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführt, ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen einheitlich zu ermitteln. Durch § 158 Abs. 2 S. 2 BewG werden in diese wirtschaftliche Einheit auch diejenigen Wirtschaftsgüter einbezogen, die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters oder Gemeinschafte... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Allgemeiner Bewertungsgrundsatz (§ 31 Abs. 1 S. 1 BewG)

Rz. 623 Wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens, die sich nur auf das Ausland erstrecken, sind nach § 31 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 9 BewG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Für die Bestimmung des gemeinen Werts gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 Abs. 2 und 3 BewG. Maßgeblich ist danach der Mark... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.2 Betriebsvermögen

Rz. 625 Der Wert des Betriebsvermögens ist nicht durch Addition der Einzelwerte der zugehörigen Wirtschaftsgüter zu ermitteln, sondern wird durch den Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung des Betriebs im Ganzen zu erzielen wäre.[1] Für die Ermittlung dieses Werts können die Grundsätze herangezogen werden, die auch für die Bewertung entsprechenden inländischen Vermögens g... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.4 In die Ermittlung einzubeziehende Schulden

Rz. 304 Der Kreis der in die Ermittlung des Substanzwerts einzubeziehenden Schulden und sonstigen Abzüge bestimmt sich nach § 103 BewG. Danach sind alle Passivposten zu berücksichtigen, die mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in Zusammenhang stehen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist auch ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.3 In die Ermittlung einzubeziehende aktive Wirtschaftsgüter

Rz. 302 In die Ermittlung des Substanzwerts sind auf der Aktivseite alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören (vgl. dazu Rz. 252–257). Wirtschaftsgüter sind neben körperlichen Gegenständen und Forderungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Steuerbilanz macht § 5 Abs. 2 EStG den Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter des A... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.4 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 627 Erheblich größere Probleme als bei den übrigen Vermögensarten wirft die Ermittlung des gemeinen Werts bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auf. Bei der Bewertung entsprechenden inländischen Vermögens hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den gemeinen Wert grundsätzlich nicht als Veräußerungs-, sondern als Fortführungswert zu ermitteln. Soll die Gleichbe... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.4 Einzelbewertung neu eingelegter Wirtschaftsgüter

Rz. 333 Nach § 200 Abs. 4 BewG werden alle innerhalb von 2 Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegten Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Abs. 2 und 3 fallen, und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden neben dem Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert angesetzt. Dafür bleiben die mit den gesondert zu bewertenden Wirtschaftsg... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflichten gegenüber Absonderungsberechtigten

Rn 37 Die Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber den Absonderungsberechtigten sind gesetzlich in §§ 165 ff. präformiert.[1] Gemäß § 170 ist der Insolvenzverwalter Absonderungsberechtigten gegenüber zur Verwertung sowie nach Verwertung zur Erlösauskehr verpflichtet.[2] Da das Absonderungsgut der Verwaltung des Insolvenzverwalters unterfällt, bestehen für ihn insoweit Sor... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / a) Umkehrung der Vorrangregelung

Bisher hatten die Vorschriften § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG Vorrang vor § 1 Abs. 3 bzw. 3a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG hatte wiederum Vorrang vor § 1 Abs. 3a GrEStG. Die Vorschriften § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG galten als gleichrangig. Der Gesetzgeber hat die bisherige Vorrangregelung durch Wegnahme des Subsidiaritätshinweises im jeweiligen Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 G... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / c) Erweiterung der Steuerschuldnerschaft

Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 3a GrEStG in der Gesetzessystematik neu einsortiert und bei dieser Gelegenheit um die grundbesitzende Gesellschaft erweitert. Da der Erwerb der bereits vereinigten (d.h. zu mindestens 90 % gebündelten) Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft den direkten Erwerb der im Vermögen d... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / b) Durchbrechung des Stichtagsprinzips

Im Normalfall ist der Zeitpunkt, an dem der nach § 1 GrEStG unterliegende Erwerbsvorgang i.S.d. § 23 GrEStG verwirklicht wird, für die Bewertung maßgebend (Nienhaus in Behrens/Wachter, GrEStG2, § 8 Rz. 33). Das Stichtagsprinzip wird regelmäßig bei sog. einheitlichen Vertragswerken durchbrochen, bei denen nicht das bei Verwirklichung des Tatbestands unbebaute Grundstück, sond... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / e) Verlängerung der Anzeigefrist

Das Grunderwerbsteuerrecht kennt Anzeigepflichten für Gerichte, Behörden und Notare (§ 18 GrEStG). Diese bleiben, auch was die Frist betrifft, unverändert. Die Frist beträgt (nur) zwei Wochen und beginnt mit dem Tag der Beurkundung etc., auch, wenn der Erwerbsvorgang noch gar nicht rechtswirksam sein sollte. Es ist sehr bedauerlich, dass der Gesetzgeber sich nicht dazu durch... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / d) Deutliche Abkehr von der Signing-Closing-Theorie

Neben der Umkehrung der Vorrangregelung (vgl. Abschn. 3 a)) hat der Gesetzgeber die erst durch das JStG 2022 (BGBl. I 2022, 2294) neu geschaffene Regelung des § 16 Abs. 4a und Abs. 5 Satz 2 GrEStG wieder aus dem Gesetz entfernt. Gerade diese Regelung hatte der BFH, zuletzt in seinem Beschluss v. 27.10.2025 (BFH v. 27.10.2025 – II B 47/25 (AdV), BStBl. II 2026, 85 = GmbH-StB ... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Saecker[*] Das Grunderwerbsteuerrecht erfährt bereits seit vielen Jahren immer wieder neue Impulse, die den Anwender jeweils mehr oder weniger vor hohe Herausforderungen stellen. Problematisch daran ist auch, dass eingeschlagene Kurse wieder schnell verlassen werden, der zurückgelegte Weg wiederholt eher einer Schlangenlinie denn einem klar abgestec... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung vo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Nutzungsvergütungen

Rz. 118 Eine Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke liegt nur vor, wenn sich ein öffentlich-rechtlicher Funktionsträger das Grundstück unter Einsatz oder Androhung hoheitlichen Drucks beschafft.[1] Die Überlassung muss mithin nicht hoheitlich erzwungen sein, insbesondere bedarf es keines förmlichen Enteignungsverfahrens. Weil die öffentliche Hand gesetzlich ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Zinsen auf Nutzungsvergütungen

Rz. 121 Zinsen auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 3); die Zinsen unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn die Entschädigung selbst nicht besteuert wird[1]. Durch § 24 Nr. 3 EStG werden ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.5 Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. v. § 24 Nr. 3 (§ 34 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 44 Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen für solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit einer solchen Inanspruchnahme von Grundstücken zusammenhängen, gehören nach § 24 Nr. 3 EStG i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu den außerordentlichen Einkünften, soweit diese für einen Zeitraum von mehr als 3 ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.3 Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 123 Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für Nutzungsvergütungen und Zinsen, die für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden. Deshalb werden Nutzungsvergütungen nicht erfasst, die in einem Einmalbetrag für einen drei Jahre übersteigenden Nutzungszeitraum gezahlt werden, wenn davon weniger als drei Jahre in der Vergangenhe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6 Zufluss beim Rechtsnachfolger (§ 24 Nr. 2 Halbs. 2)

Rz. 101 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger hat § 24 Nr. 2 EStG konstitutiven Charakter: Die Vorschrift verklammert die auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Betätigung des Rechtsvorgängers mit dem beim Rechtsnachfolger eingetretenen Zufluss oder der Realisierung des wirtschaftlichen Erfolgs[1] und schließt dadurch die Besteuerungslücke, die sich daraus ergeben w... mehr

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TRGS 524: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.3 Technisches Regelwerk

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.5 Beiträge zu Lebensversicherungen

Rz. 102 Beiträge für Lebensversicherungen dienen der Abdeckung eines Risikos, das in der Person des Stpfl. begründet ist. Die Aufwendungen sind daher privat veranlasst und keine Betriebsausgaben/Werbungskosten. Die Deckung dieser Risiken führt nur dann zum Abzug der Prämien als Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn durch die Ausübung des Betriebs/Berufs ein erhöhtes Risiko ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundstück und Grundstücksteile

Rn. 460 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Grund und Boden sowie Gebäude, die unmittelbar für die selbstständige Arbeit genutzt werden, gehören zum notwendigen BV (BFH BStBl II 2005, 431). Bei einer teilweise betrieblichen Nutzung des Gebäudes zählt nur der beruflich genutzte Gebäudeteil zum notwendigen BV. Es ist deshalb denkbar, dass ein Grundstück des Unternehmers, das zu verschi... mehr

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ZErb 08/2026, Zulässigkeit ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens sind zwei gegenläufige Erbscheinsanträge der Beteiligten Ziffer 4 und des Beteiligten Ziffer 5. Die Erblasserin ist am … 2023 verstorben. Sie hinterließ keine letztwillige Verfügung. Die Erblasserin war mit J W verheiratet, der am … vorverstorben ist. Der Ehe entstammen die Beteiligten Ziffer 1 bis Ziffer 5 sowie G W. Weitere Abkömmlinge hatte die ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten – ihrer Mutter – Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung. Die Klägerin ist die Tochter, die Beklagte ist die Witwe des am … mit letztem Wohnsitz in … verstorbenen Herrn … (Erblasser). Beide Parteien haben den Erblasser aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu je ½ beerbt. Der Erblasser war Eige... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hypothek

Rn. 545 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (s § 1113 BGB). Eine Hypothek ist akzessorisch und erfordert – im Gegensatz zur Grundschuld – das Bestehen ein... mehr

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ZErb 08/2026, Keine familie... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch ist G. G. als Eigentümer eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung und einem Keller eingetragen. Mit notarieller Urkunde vom 7.7.2025 widerrief er alle etwa von ihm vorliegenden Verfügungen von Todes wegen und setzte die Beteiligten zu 1 und 2 zu untereinander gleichen Anteilen zu seinen Erben ein. Ferner o... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Tz. 22 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 In Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, die die gemeinnützige Körperschaft an andere veräußert, sind die Grundsätze maßgebend, die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelt worden sind (Schauhoff, 2023, § 7 Tz 151). Nach der dort geltenden Drei-Objektgrenze ist der Weg zum gewerblichen Grundstückshandel dann ü... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Übertragung von WG

Rn. 322 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine vGA liegt vor, soweit eine KapGes von ihren Gesellschaftern WG gegen ein unangemessen hohes Entgelt erwirbt oder an die Gesellschafter unentgeltlich überträgt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt WG veräußert. Ob jedoch etwa Preisverbilligungen zur Annahme einer vGA führen, hängt von der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung a... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundschuld

Rn. 551 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Grundschuld setzt – im Gegensatz zur Hypothek – kein Bestehen einer persönlichen Forderung voraus. Bei der Grundschuld tritt die Zinszahlung aus dem Grundpfa... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Zusammenfassung von Risikopositionen

Rz. 22 Sofern sich die Ausfalldefinitionen für verschiedene Risikopositionsarten voneinander unterscheiden, aber auch grundsätzlich mit Blick auf die weiteren Bearbeitungsprozesse, empfiehlt es sich, beim NPE-Management möglichst homogene Portfolios zusammenzustellen, um die notleidenden Risikopositionen durch maßgeschneiderte Prozesse und entsprechend spezialisierte Experte... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Architektenähnliche Tätigkeit

Rn. 204 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine architektenähnliche Tätigkeit setzt eine der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbare Ausbildung voraus (BFH BStBl II 1988, 497), dh mindestens den Besuch einer höheren Fachschule (BFH BStBl II 1982, 492). Jedoch ist es ausreichend, dass die vergleichbaren Fachkenntnisse durch Kurse oder Selbststudium erworben wurden oder die e... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsbildbedingte Einschränkungen

Rn. 442 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unabhängig von dieser Entwicklung wird bei Angehörigen der freien Berufe auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich notwendiges und gewillkürtes BV nur eingeschränkt zugelassen (BFH BStBl II 1998, 152; BFH/NV 2011, 1311). Der Umfang ihres BV wird durch die Besonderheit der Einkunftsart, dh die Erfordernisse ihres Berufes, bestimm... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w... mehr