Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.4 Der Mindestwert

Unabhängig vom individuellen Bewertungsverfahren – soweit der Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt worden ist – ist noch eine Untergrenze bei der Bewertung zu berücksichtigen: Mindestens ist die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter und der sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und so...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.3 Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs besteht aus dem Wirtschaftsteil, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils. Schulden, die unmittelbar mit den Betriebswohnungen oder dem Wohnteil im Zusammenhang stehen, sind jeweils abzuziehen. Ermittlung des Grundbesitzwertsmehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.2 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Neben dem Wert des Wirtschaftsteils gehören auch die Betriebswohnungen und der Wohnteil zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bewertung sowohl der Betriebswohnungen als auch des Wohnteils erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften, die für Wohngrundstücke im Grundvermögen gelten.[1] Damit sind die §§ 182 bis 196 BewG anzuwenden. Allerdings ist eine flächenmäßige A...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Der Gesetzgeber hatte 2009 erstmalig ein vereinfachtes Ertragswertverfahren in § 199 bis § 203 BewG vorgesehen, auf das ausdrücklich in § 11 Abs. 2 BewG hingewiesen wird. Darüber hinaus wird auch noch einmal ausdrücklich in § 199 Abs. 1 und Abs. 2 BewG der Anwendungsbereich dieses vereinfachten Ertragswertverfahrens bestätigt. Danach kann dieses Verfahren in den folgenden Fä...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem Erwerb von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden muss für den Steuerpflichtigen der steuerpflichtige Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG ermittelt werden. Um diesen steuerpflichtigen Erwerb der Höhe nach zu bestimmen, ist das übergegangene Vermögen nach den Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes und den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3 Gebäude auf Ehegatten-Grundstücken

3.1 Baukostenzuschuss Ist der Nutzende nicht Eigentümer des Grundstücks, stehen ihm für beruflich genutzte Räume Abschreibungen nur zu, wenn er einen Baukostenzuschuss geleistet hat. Er muss also einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus eigenen Mitteln getragen haben. Der Große Senat des BFH[1] hat es für unzulässig erklärt, nach dem Vorschlag des VI. Senats i...mehr

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Drittaufwand allgemein und insbesondere bei Gebäuden auf Ehegatten-Grundstücken

Zusammenfassung Überblick Von Drittaufwand spricht man, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Aus dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit ergibt sich, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 EStG oder § 4 Abs. 4 EStG persönlich tragen muss. Von diesem Grundsatz gibt es auch für...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.1 Rechtsentwicklung und aktuelle Entscheidungen

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden hat der BFH[1] früher eine Aktivierung des anteiligen Grundstücks unter dem Gesichtspunkt eines Nutzungsrechts und im Anschluss daran die Versteuerung der anteiligen stillen Reserven des Grundstücks verlangt. Später hat der VIII. Senat die fragliche Aktivierung nur noch als ein rechtstechnisches Instrument bezeichnet.[2] Die zitierte ...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.3 Miteigentum

Gehört das Grundstück den Ehegatten gemeinsam, steht es also in deren Miteigentum, nutzt jedoch einer von ihnen bestimmte Räume allein für seine beruflichen Zwecke, ohne die anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den anderen übernommen zu haben, kommt gleichwohl ein Abzug der vollen Gebäude-AfA bei den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in Betracht. Vorausset...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.1 Verlust der Gebäude-AfA

Der Verlust der Gebäude-AfA gilt nicht nur für Arbeitszimmer, sondern für alle beruflich, z. B. gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume, die ein Ehegatte in einem Gebäude nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, ohne dass er sich in irgendeiner Form an den Aufwendungen beteiligt hat. Die Gebäude-AfA für beruflich genutzte Räume geht also unter den folg...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Auch die Übertragung von mehrere...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.1 Baukostenzuschuss

Ist der Nutzende nicht Eigentümer des Grundstücks, stehen ihm für beruflich genutzte Räume Abschreibungen nur zu, wenn er einen Baukostenzuschuss geleistet hat. Er muss also einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus eigenen Mitteln getragen haben. Der Große Senat des BFH[1] hat es für unzulässig erklärt, nach dem Vorschlag des VI. Senats im Interesse des gewün...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.3 Gestaltungsmodell

Bleibt es bei der jetzt geschaffenen Rechtslage, öffnet ein Gebäude auf dem Grundstück des anderen Ehegatten ggf. das Tor zu einem steuerlich interessanten Gestaltungsmodell. Der nutzende Ehegatte nimmt im Regelfall die für ihn steuerlich optimalen/maximalen Abschreibungen in Anspruch. Die hierdurch und möglicherweise wegen Wertsteigerungen gebildeten stillen Reserven muss er...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6 Nicht abziehbarer Drittaufwand

Wird ein Grundstück unentgeltlich überlassen, kann der Nutzende weder Abschreibungen noch laufende Kosten als Betriebsausgaben abziehen, falls er sich nicht an den Aufwendungen beteiligt hat. Hier geht es um die Fälle, dass der unentgeltlich überlassende Ehegatte entweder die Kosten des Grundstücks aus eigenen Mitteln aufgebracht hat oder gar nicht mit diesen Kosten belastet...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.2 Sachbehandlung nach BMF-Schreiben

Mit seinen Verwaltungsanweisungen[1] hat sich das BMF im Kern der Auffassung des BFH angeschlossen. Geregelt werden zudem einige vom BFH nicht angesprochene Zweifelsfragen, teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen. Angreifbar erscheint allerdings die verlangte "Nachversteuerung" von Abschreibungen, soweit diese die lineare AfA für Gebäude des Privatvermögens, im Regelfall 2...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

3.2.1 Rechtsentwicklung und aktuelle Entscheidungen Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden hat der BFH[1] früher eine Aktivierung des anteiligen Grundstücks unter dem Gesichtspunkt eines Nutzungsrechts und im Anschluss daran die Versteuerung der anteiligen stillen Reserven des Grundstücks verlangt. Später hat der VIII. Senat die fragliche Aktivierung nur noch als ein rechts...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.2 Individualbesteuerung

Die Nichtanerkennung des Drittaufwands betrifft nicht nur die Fälle einer Grundstücksüberlassung. Ähnliche Nachteile treten z. B. auf, wenn ein Ehegatte gelegentlich den Pkw des anderen für berufliche Fahrten nutzt, ohne dass dafür (im Voraus) ein Entgelt vereinbart und gezahlt wird. Die Abschreibungen auf den Pkw gehen steuerlich verloren, soweit sie auf die beruflichen Fah...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.5 Gemeinsames Arbeitszimmer

Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen.[1] Liegen diese Voraussetzungen jeweils vor, kann jeder das häusliche Arbeitszimmer Nutzende die Aufwendungen abziehen, die dieser getragen hat oder die ihm im Wege ...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.7 Bürgschaft und Schuldübernahme

Wird der Betrieb als Einzelunternehmen beispielsweise von der Ehefrau geführt und übernimmt der Ehegatte der Bank gegenüber eine Bürgschaft für Betriebsschulden dieses Betriebs, stellt sich die Frage, wie sich in diesem Zusammenhang etwaige Zahlungen des Ehemanns ertragsteuerlich bei der Gewinnermittlung der Frau auswirken. Sofern der Ehemann Verbindlichkeiten der Ehefrau beg...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.4 Laufende Grundstückskosten

Hier unterscheidet der Große Senat des BFH bei Miteigentum der Ehegatten 2 Bereiche: Die allgemeinen Grundstückskosten, die das gesamte Gebäude betreffen, und "nutzungsbedingte" Grundstückskosten, die allein dem beruflich genutzten Raum zugerechnet werden können. Dazu gehören in erster Linie Aufwendungen für die Beheizung und Beleuchtung des Raums, ggf. auch Wasserverbrauch un...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes [1] die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die GrESt – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis enthält Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG. Der bisherige bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % des § 11 Abs. 1 GrEStG gilt dahe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 3 Abrundung, Kleinbeträge

Rz. 4 Nach § 11 Abs. 2 GrEStG ist die Steuer auf volle EUR nach unten abzurunden. Die Abrundung setzt damit nicht schon bei der Bemessungsgrundlage, sondern erst bei der errechneten Steuer an, die sich unter Anwendung des Steuersatzes des § 11 Abs. 1 GrEStG auf die Bemessungsgrundlage i. S. d. §§ 8 und 9 GrEStG ergibt. Praxis-Beispiel Die Gegenleistung für den Erwerb eines be...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 11 Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug

Vorsteuerausschlüsse gelten für: Gegenstände oder Dienstleistungen für Repräsentations- oder Unterhaltungszwecke; Erwerb, Einfuhr oder Miete von Krafträdern oder Personenkraftwagen; Gegenstände oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit Wartung, Instandsetzung, Wertverbesserung oder Nutzung von Kraftfahrzeugen sowie mit ihnen erbrachte Beförderungs- oder Taxidienstleistungen; von...mehr

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Neuntes Gesetz zur Änderung... / 10 Entfristung der grunderwerbsteuerlichen Gesamthandsfiktion

Die grunderwerbsteuerliche Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften (§ 24 GrEStG) wird entfristet. Diese wäre sonst zum 31.12.2026 ausgelaufen. Dadurch wird insbesondere beim Übergang von Grundstücken von einer bzw. auf eine Gesamthand (§§ 5, 6 GrEStG) die bisherige und durch jahrzehntelange Rechtsprechung weitgehend ausgeurteilte Rechtslage bis auf Weiteres fortgeschri...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Für Lieferungen von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten, Metallen, Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen bei einem Entgelt ab 5.000 EUR ging ab 1.1.2014 die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für Lieferungen von Grundstücken sowie für die Ausübung eines Sicherungsrechts und die Übertragung eines Rechts, wenn dam...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 12 Pausc... / 1 Zweck und praktische Bedeutung

Rz. 1 Zu § 12 Die Vorschrift dient dem Zweck, die Besteuerung solcher Erwerbe zu erleichtern, bei denen die genaue Ermittlung der nach § 8 maßgebenden Bemessungsgrundlage Schwierigkeiten bereiten würde. Abzugrenzen sind diese Fälle von § 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG, in denen eine Gegenleistung nicht zu ermitteln ist, also wenn Angaben über eine Gegenleistung so offensichtlich unric...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.5 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Änderung eines Steuerbesche... / Hintergrund

Die Kläger kauften ein Grundstück mit Mehrfamilienhaus. Später stellten sie versteckte Mängel fest und fochten den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Landgericht erklärte den Kaufvertrag für nichtig und verurteilte die Verkäuferin, den Kaufpreis zurückzuzahlen; im Gegenzug sollten die Kläger das Eigentum am Grundstück zurückübertragen. Die Verkäuferin war jedoch ...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Form für vertragliche Regelungen

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz der "Formfreiheit", d. h. es besteht kein Formzwang für abzuschließende Verträge. Dieser Grundsatz ist auch auf das Steuerrecht zu übertragen, sodass das Finanzamt dem Grunde nach auch mündliche Vereinbarungen anerkennen muss. Die grundsätzliche Formfreiheit besteht bei nahezu allen Vereinbarungen, die zwischen der GmbH und dem Gesellschaft...mehr

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Überlassung von Kühlräumen ... / Entscheidung

Die Klage ist unbegründet. Grundsatz: Steuerfrei ist nur die passive Überlassung von Grundstücken oder Rechten. Erbringt der Eigentümer darüber hinaus eine ganze Reihe geschäftlicher Tätigkeiten, ist die Vermietung selbst nicht die ausschlaggebende Dienstleistung. Daher ist die Überlassung von Kühlräumen und -zellen für Leichenkeine keine steuerfreie Vermietungsleistung. Vielm...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.2 Korrekturen

Stille Reserven in Wirtschaftsgütern im Ausland waren zunächst ausgenommen. Doch nach einer gesetzlichen Änderung[1] können auch stille Reserven von im Ausland belegenem Betriebsvermögen in die Berechnung einbezogen werden, soweit Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht. Es verbleiben damit die folgenden Korrekturtatbestände bei der Ermittlung der Höhe der stillen Reserven:...mehr

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Änderung eines Steuerbesche... / Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen. Die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre können nicht mehr geändert werden, da Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Grundsätzlich beträgt die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer vier Jahre. Sie beginnt je nach Fall mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung oder mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung. Ist diese Frist abge...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ...mehr

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Grunderwerbsteuer für Antei... / Entscheidung

Die Klage ist unbegründet. Wechseln innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 % der Gesellschafter einer grundbesitzenden Personengesellschaft, behandelt das Gesetz dies wie eine Grundstücksübertragung auf eine neue Gesellschaft. Ein Gesellschafterwechsel liegt vor, wenn ein Anteil zivilrechtlich wirksam auf eine Person übergeht, die bisher nicht Gesellschafter war. Wechselt ein...mehr

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Grunderwerbsteuer für Antei... / Hintergrund

Die Klägerin war eine GmbH als Rechtsnachfolgerin einer GmbH & Co. KG (KG). Komplementärin der KG ohne Einlage war die K-GmbH, deren Geschäftsanteile von der L-GmbH gehalten wurden. Einzige Kommanditistin der KG war ebenfalls die L-GmbH. Mit notarieller Urkunde verkaufte die L-GmbH ihre Geschäftsanteile an der K-GmbH an die M-GmbH und trat die Anteile an diese ab. Zudem verka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.3 Vermietung anderer Vermögensgegenstände

Rz. 47 Nach § 37 Abs. 3 S. 11 EStG gilt S. 8 entsprechend für negative Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung "anderer Vermögensgegenstände".[1] Damit wird auf alle in § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG aufgeführten Vermögensgegenstände verwiesen mit Ausnahme der Gebäude; die in Nr. 4 aufgeführten Einkünfte sind nicht in Bezug genommen. Im Einzelnen sind davon folgende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Pflicht zur Rechnungsausstellung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG n. F.)

Rz. 36 Nach der Neustrukturierung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG mWv 1.1.2025 ist jeder Unternehmer gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – wie auch schon zuvor nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG – zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz steuerbar und nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist: für eine Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.11 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 119 Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG nur bei einer Werklieferung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gegenüber einem Nichtunternehmer oder einem Unternehmer, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet, enthal...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) "Symbolischer" Preis

"Symbolischer Preis" ist für EuGH ein Entgelt: Dass auch "symbolische" Preise zu den Entgelten i.S.d. Mehrwertsteuerrechts gehören, ergibt sich auch aus der Scandic-Entscheidung des EuGH.[59] Dort hatte er angeführt, die – von der schwedischen Regierung gesehene – Gefahr, dass durch die Erhebung "symbolischer Preise" die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verhinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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