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Bedarfsbewertung: Anlage Grundstück zur Feststellungserk ... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Christoph Wenhardt
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Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden kann.

Zu beachten sind für das Sachwertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023[1]

die Einzelheiten insbesondere enthalten zu:

  1. allgemeinen Grundsätzen des Sachwertverfahren,
  2. den durchschnittlichen Herstellungskosten,
  3. Wertzahlen.
 
Wichtig

Wert der Außenanlagen mit Gebäude- und Bodenwert abgegolten

Der Wert der sonstigen baulichen Anlagen, insbesondere der Außenanlagen, und der Wert der sonstigen Anlagen, wie z. B. gärtnerische Anpflanzungen, sind regelmäßig mit dem Gebäude- und dem Bodenwert abgegolten. Jedoch in Ausnahmefällen mit besonders werthaltigen baulichen Außenanlagen, wie z. B. ein größerer Swimmingpool, und sonstigen Anlagen werden gesonderte Wertansätze nach durchschnittlichen Herstellungskosten berücksichtigt.[2]

Dabei sind Außenanlagen besonders werthaltig, wenn sie das übliche Maß der für die Gebäudeart typischen Außenanlagen offensichtlich überschreiten.[3]

Ein Schema über das Sachwertverfahren kann den gleichlautenden Ländererlassen v. 20.3.2023[4] entnommen werden. Dieses beinhaltet aber keine werthaltige bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen.

Der Bodenwert ermittelt sich wie bei einem unbebauten Grundstück durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert.

Ermittlung des Gebäudesachwert

 
Hinweis

Sachwert

Der ermittelte Sachwert entspricht dem Grundbesitzwert, der danach regelmäßig in die erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage einfließt.

Zur...

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