Kosten für ein Verkehrswertgutachten
Eingeschränkten Bebaubarkeit des Grund und Bodens
Vor dem FG-Baden-Württemberg klagte der Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Ein Großteil des Grundstücks ist baurechtlich als private Grünfläche ausgewiesen und darf nicht bebaut werden. Doch zunächst hatte das Finanzamt die gesamte Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert der maßgeblichen Bodenrichtwertzone multipliziert.
Kosten für ein Verkehrswertgutachtens
Der Kläger beauftragte erst während des Klageverfahrens den Gutachterausschuss mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Dies ergab allein aufgrund der Neubewertung der nicht bebaubaren privaten Grünfläche einen um 41 Prozent geringeren Verkehrswert des Grund und Bodens und führte zu einer Änderung des Grundsteuerwertbescheids zugunsten des Klägers. Daraufhin erklärten der Kläger und das Finanzamt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Fraglich war, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Finanzamt muss Kosten tragen
Das FG beschloss, dass das Finanzamt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Sachverständigenkosten zu tragen habe. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bewertung des Finanzamts wegen der eingeschränkten Bebaubarkeit des Grund und Bodens zu einer erheblichen Überbewertung geführt. Diese sei für das Finanzamt auch ohne das Gutachten offenkundig gewesen, so da FG Baden-Württemberg.
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 16.10.2025, 8 K 626/24, veröffentlicht am 2.12.2025
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