Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen
Das Sächsische FG entschied zu eigengenutzten und vermieteten Eigentumswohnungen. Die Kläger führten an, das neue Grundsteuergesetz und die Sächsischen Sondervorschriften seien verfassungswidrig. Sie begehrten deshalb, dass individuelle Gegebenheiten der Grundstücke für die Bewertung berücksichtigt werden. Doch die Klagen hatten keinen Erfolg.
Bewertung des Grundstücks
Das FG wies darauf hin, dass sich die Entscheidungen an das am 24.10.2023 (2 K 574/23, vgl. Kommentierung) gefällte rechtskräftige Urteil anschließen. Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers dürfe dieser die erforderliche Bewertung der Grundstücke möglichst einfach und praktikabel gestalten und hierbei individuelle Bewertungsfaktoren unberücksichtigt lassen.
Der Bürger kann lauter BFH-Rechtsprechung (II B 78/23) und nach der geplanten Änderung des Bewertungsgesetzes durch das JStG 2024 einen niedrigeren Wert nachweisen. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn der Bürger zwar individuelle Besonderheiten des Grundstücks behauptet, aber die Auswirkungen auf den Grundstückswert nicht betragsmäßig nachweist. Das FG weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, selbst einen individuellen Grundstückswert zu ermitteln. Die Revision zum BFH wude zugelassen.
Sächsisches FG, Urteile v. 1.10.2024, 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23, veröffentlicht am 5.11.2024
Lesen Sie auch:
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
131
-
5. Gewinnermittlung
95
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026
-
Gewinnminderungen aus Zinsforderungen
15.06.2026
-
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
15.06.2026
-
Hinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb
12.06.2026
-
Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
12.06.2026
-
Alle am 11.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
11.06.2026
-
Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters
11.06.2026
-
Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis
10.06.2026