Das FG des Landes Sachsen-Anhalt entschied zur Zurechnung des Übertragungsgewinns auf die einzelnen Gesellschafter bei einer Sperrfristverletzung nach einer Realteilung.mehr
Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung ausgelösten Aufgabegewinns setzt die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der bisherigen Tätigkeit voraus. Daran fehlt es, wenn der im Rahmen der Realteilung einer Sozietät einem Sozius zugewiesene Mandantenstamm auf eine GbR übertragen wird und der daran beteiligte Sozius in einem zweiten Schritt gegen Abfindung aus dieser GbR ausscheidet.mehr
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Setzen sich die Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter sich verteilen, ist auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen.mehr
In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung.mehr
Das BMF hat sein Schreiben zur Erbauseinandersetzung geändert. Betroffen ist das Thema "Ausscheiden eines Miterben gegen Sachwertabfindung".mehr
Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.mehr
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung finden auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem unternehmerischen Vermögen die Grundsätze der Realteilung Anwendung. Dies gilt auch, wenn lediglich einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden.mehr
Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch für das Ausscheiden eines Mitunternehmers unter Mitnahme mitunternehmerischen Vermögens ("unechte Realteilung").mehr
Eine gewinnneutrale Realteilung liegt in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Personengesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet (gegen BMF v. 20.12.2016, BStBl I 2017, 36).mehr
Das BMF hat sich im Zusammenhang mit der Realteilung mit der Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG auseinandergesetzt. Das neue Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 28.2.2006.mehr
Bei Realteilung mit Buchwertfortführung kann ein gewinnwirksamer Bilanzierungsfehler der realgeteilten Personengesellschaft nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs bei den Realteilern berichtigt werden.mehr
Eine Realteilung liegt auch dann vor, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs ausscheidet und die Mitunternehmerschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgesetzt wird.mehr
Scheidet einer der Gesellschafter aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft aus und übernimmt er einen von mehreren Teilbetrieben, während die verkleinerte Personengesellschaft die übrigen Teilbetriebe fortführt, liegt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung eine – grundsätzlich erfolgsneutrale – Realteilung vor, bei der die Buchwerte fortzuführen sind und lediglich ein Spitzenausgleich zu einem Veräußerungsgewinn führt.mehr
Das Ausscheiden eines Mitgesellschafters aus einer GbR gegen Abfindung in Form eines Teilbetriebs löst keinen Veräußerungsgewinn aus. Das hat das FG Münster entschieden.mehr
Eine Personengesellschaft mit Gewinneinkünften kann in der Weise aufgelöst werden, dass aufgrund eines Auflösungsbeschlusses die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens den einzelnen Mitunternehmern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zugewiesen werden (sog. Realteilung).mehr
Wird eine Mitunternehmerschaft im Wege einer Realteilung ohne sog. Spitzenausgleich beendet und die Kapitalkonten angepasst, erzielen die Gesellschafter keinen Aufgabeverlust.mehr
Im Rahmen der Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft ist ein Übergang von der Einnahme-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG nicht erforderlich.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass ein fehlerhafter Bilanzansatz, der von einer GbR nach Realteilung zu Buchwerten in eine neue GbR übernommen wurde, dort zu korrigieren ist.mehr