Realteilung

Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
BFH

"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft

§ 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist – ebenso wie § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Ansatz des gemeinen Werts hinsichtlich des übertragenen Einzelwirtschaftsguts ausscheidet, wenn kein Wechsel stiller Reserven aus dem Einkommensteuer- in das Körperschaftsteuerregime erfolgt. Danach sind die Buchwerte fortzuführen, wenn im Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitunternehmerkapitalgesellschaft an der Personengesellschaft ausschließlich (inländische) Körperschaften beteiligt sind (entgegen BMF, Schreiben v. 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 11).


Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer
Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer
BFH Kommentierung

Keine Tarifbegünstigung bei einer Realteilung mit Verwertung in einer Nachfolgegesellschaft

Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung ausgelösten Aufgabegewinns setzt die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der bisherigen Tätigkeit voraus. Daran fehlt es, wenn der im Rahmen der Realteilung einer Sozietät einem Sozius zugewiesene Mandantenstamm auf eine GbR übertragen wird und der daran beteiligte Sozius in einem zweiten Schritt gegen Abfindung aus dieser GbR ausscheidet.


Ordner Finanzamt
Ordner Finanzamt
BFH Kommentierung

Keine Tarifbegünstigung bei einer Realteilung mit Verwertung in einer Nachfolgegesellschaft

Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung ausgelösten Aufgabegewinns setzt die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der bisherigen Tätigkeit voraus. Daran fehlt es, wenn der im Rahmen der Realteilung einer Sozietät einem Sozius zugewiesene Mandantenstamm auf eine GbR übertragen wird und der daran beteiligte Sozius in einem zweiten Schritt gegen Abfindung aus dieser GbR ausscheidet.


Erbschaftssteuer Stempel Geldscheine
Erbschaftssteuer Stempel Geldscheine
BFH Kommentierung

Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung

Setzen sich die Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter sich verteilen, ist auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen.










3 Business-Leute begrüßen sich
3 Business-Leute begrüßen sich
FG Kommentierung

Realteilung bei Abfindung in Form eines Teilbetriebs

Scheidet einer der Gesellschafter aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft aus und übernimmt er einen von mehreren Teilbetrieben, während die verkleinerte Personengesellschaft die übrigen Teilbetriebe fortführt, liegt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung eine – grundsätzlich erfolgsneutrale – Realteilung vor, bei der die Buchwerte fortzuführen sind und lediglich ein Spitzenausgleich zu einem Veräußerungsgewinn führt.