Erbengemeinschaft und ihre Auseinandersetzung
Buchwertabfindung
In Rn. 52 des BMF-Schreibens v. 14.3.2006 ( IV B 2 - S 2242 - 7/06, Haufe Index 1489076) wird durch das neue Schreiben klargestellt, dass für den Fall in dem die Sachwertabfindung beim ausscheidenden Miterben in ein Betriebsvermögen gelangt, der Miterbe die Buchwerte der Erbengemeinschaft fortzuführen hat.
Als Beispiel hierzu wird wird folgender Fall angeführt:
A, B und C sind Miterben zu je 1/3. Der Nachlass besteht nur aus einem Betriebsvermögen. Der Wert des Betriebsvermögens beträgt 3 Mio. EUR, der Buchwert 300.000 EUR. C scheidet gegen eine Abfindung aus dem Unternehmen aus. Hierzu erhält er ein Wirtschaftsgut mit dem Buchwert von 100.000 EUR. Dieses wird in das Betriebsvermögen des C gehörenden Einzelunternehmens übertragen.
Es liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung ein Fall der unechten Realteilung (vgl. Rn. 2 des BMF-Schreibens v. 19.12.2018 (IV C 6 - S 2242/07/10002, s. Hierzu unsere News "Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung") vor. C habe nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG den Buchwert des Wirtschaftsguts fortzuführen. Das Kapitalkonto des C beim Betrieb der Erbengemeinschaft sinke unter gleichzeitigem Ausscheiden des C aus dem Betrieb auf null. C müsse das Wirtschaftsgut in seinem eigenen Betrieb mit 100.000 EUR erfolgsneutral unter Erhöhung seines Kapitalkontos erfassen.
Für C entstehen damiteweder ein Entnahme- noch ein Veräußerungsgewinn. Auch für A und B ergeben sich keine Gewinnauswirkungen.
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