Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1420 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für die Veräußerungsfälle des § 20 Abs 2 EStG regelt § 20 Abs 4 EStG die Gewinnermittlung. Die Vorschrift des § 20 Abs 4 EStG erfasst folgende Veräußerungstatbestände bzw der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge: S 1: Grundregelung; Fremdwährungsumrechnung, S 2: verdeckte Einlage, S 3: Entnahme oder Betriebsaufgabe und Überführung in das PV, S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 603 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter Veräußerung von freiberuflichem Vermögen ist dessen entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen, die einhergehen muss mit der gleichzeitigen Beendigung der selbstständigen Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort. Ob und wie der Übernehmer das Vermögen für Erwerbszwecke einsetzt, ist unerheblich. Die Veräußerung a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbauseinandersetzung

Rn. 628 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der steuerlichen Behandlung liegt die Vorstellung zugrunde, dass sie ein Rechtsgeschäft zwischen den Miterben zur Erfüllung gesetzlicher Ansprüche ist. Da es auch nach der teilweisen Aufgabe der Einheitsthese bei Realteilung ohne Ausgleichszahlung an einem Leistungsaustausch fehlt, vollzieht sie sich nach Realteilungsgrundsätzen (vgl BMF BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorübergehende Verhinderung

Rn. 244 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung nicht entgegen. Die Vorschrift ist dem Sinn und Zweck des § 18 EStG entsprechend mE eng auszulegen. Eine vorübergehende Verhinderung ist daher nur anzunehmen, wenn die Nichtausübung der per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Beendigung einer Betriebsaufspaltung in Fällen der Lizenzvergabe, DStZ 1990, 193; Gosch, Kriterien der Beendigung einer Betriebsaufspaltung, StBp 1994, 22; Kanzler, Betriebsaufspaltung – Rechtsfolgen bei Fortfall der tatbestandlichen Voraussetzungen, FR 1994, 21; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Fichtelmann, Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; BFH BStBl II 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; BFH/NV 2002 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer in...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.2 "Vollhafter-Modell"

Rz. 194 Ein weiterer Gestaltungsansatz ist für haftungsbeschränkte Personenhandelsges. besonders interessant. Dabei gilt es, den Umstand zu nutzen, dass die Offenlegungspflicht nur besteht, wenn keine natürliche Person als Komplementär an der Ges. beteiligt ist, wie dies bei der klassischen GmbH & Co. KG der Fall ist. Hierbei kann auf die Gestaltungsansätze zurückgegriffen w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve...mehr

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DigiTax2Go (Teil 3): Besteu... / d) Wegzug

Wird der inländische Wohnsitz tatsächlich aufgegeben, können daran weitere steuerliche Folgen geknüpft sein. Entstrickungsbesteuerung? Hier ist zunächst zu prüfen, ob durch den Wegzug eine Entstrickungsbesteuerung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG bzw. § 16 Abs. 3a EStG ausgelöst wird. Sofern das Model seine unternehmerische Tätigkeit im Inland begonnen und bereits einen Untern...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.28 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2021 Aufgabegewinn / Veräußerungsgewinn / Volle Versteuerung der stillen Reserven / § 16 EStG Fraglich ist, ob die Kürzung von Aufwendungen oder Abzugsverbote bzw. Abzugsbeschränkungen während der Nutzungsdauer eines sich im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsguts bei der Ermittlung der Höhe des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu berücksichtigen sind. Der BFH hat di...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)

• 2022 Restschuldbefreiung nach Betriebsaufgabe/§ 3a Abs. 5 EStG Der Ertrag aus der Restschuldbefreiung ist steuerfrei. Ist die Restschuldbefreiung nach der Betriebsaufgabe erfolgt, stellt sich die Frage, ob als Sanierungsjahr das Jahr der Betriebsaufgabe anzusehen ist oder das Jahr, in dem die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Letzteres dürfte zutreffend sein. Die Restschul...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 14 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2021 Schlafende Landwirte/Unterstellung der Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung/§ 14 EStG Nach § 14 i.V.m. § 16 Abs. 3b EStG besteht in den Fällen der Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs grundsätzlich eine Betriebsfortführungsfiktion bis zu einer ausdrücklichen Betriebsaufgabeerklärung. Die Regelung gilt für Betriebsaufgaben ab dem 5.11.2011. Die ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.11 § 57 AO (Unmittelbarkeit)

• 2021 Überführung steuerpflichtiger Tochtergesellschaften in die Gemeinnützigkeit / Betriebsaufspaltung / § 57 Abs. 3 AO Auf der Grundlage der geänderten Regelung in § 57 Abs. 3 AO besteht im Rahmen von Bestandsstrukturen die Möglichkeit, steuerpflichtige Tochtergesellschaften – z.B. Servicegesellschaften – in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Werden von der steuerbegünsti...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.1 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 30 Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist in § 6 Abs. 3 EStG geregelt. Bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers sind die Wirtschaftsgüter in der Folge der Übertragung zwingend mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, d. h. mit den Buchwerten. Rz. 31 Der Mitunternehmeranteil um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.2 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 375 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen Totalgewinn zu erzielen. Ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer derartigen Absicht beruht, lässt sich als innere Tatsac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.1 Allgemeines

Rz. 481 Zivilrechtlich gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben §§ 581ff. BGB . Im Einzelfall kann die Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsformen schwierig sein. Hat der Verpächter ein Mitspracherecht in wesentlichen Bereichen der Betriebsführung, können ein Gesellschaftsverhältnis und damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen. Steht bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Allgemeines

Rz. 446 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG genannten Tatbestände erfüllt. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist, geht grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr dessen, dem die Nutzungen des der Land- und Forstwirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 43 Der Begriff der Landwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist eng auszulegen.[1] Hierunter fallen weder die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG neben der Landwirtschaft aufgeführten weiteren Fälle von Pflanzenproduktion noch die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannte Tierzucht und Tierhaltung. Von daher ist unter Landwirtschaft die selbstständige und nachhaltige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.1 Allgemeines

Rz. 117 Durch einen Strukturwandel kann ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in die Gewerblichkeit hineinwachsen. Entsprechendes gilt auch für den umgekehrten Fall. Zu unterscheiden ist zwischen dem allmählichen und dem sofortigen Strukturwandel. Der Strukturwandel führt nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Rz. 118 Beim allmählichen Strukturwandel fehlt es an einer äußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.2 Rechtsfolgen beim Verpächter

Rz. 486 Dem Verpächter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleiben die Einkünfte aus dem Nutzungsentgelt und aus den Veräußerungen seiner betrieblichen Wirtschaftsgüter. Er hat ein Verpächterwahlrecht. Er kann wählen, ob er die Verpachtung als Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG mit anschließender Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Betriebsaufgabe

1. Grundsätzliches a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, -verlegung und -abwicklung Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Abgrenzung Betriebsveräußerung zur Betriebsaufgabe bzw allmählichen Betriebsabwicklung

Rn. 55 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eine Betriebsveräußerung kommt nur in Betracht bei der entgeltlichen Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber, weil nur so sichergestellt ist, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus (so wie bisher) fortgeführt werden kann. Bei der Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen in das PV oder an verschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung und Betriebsaufgabe

Rn. 190 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen oder durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, -verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Form und Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 200 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Aufgabegewinn

Rn. 275 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die Ermittlung der Aufgabegewinne gelten die Bestimmungen des § 16 Abs 3 EStG sinngemäß. Nach dieser Vorschrift kann der Aufgabegewinn entweder durch Vermögensvergleich, durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand des Aufgabevorganges oder auch durch Vergleich des Buchwerts des Aktivvermögens mit seinem gemeinen Wert errechnet werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fortführungsfiktion (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 220 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Mit dem StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 hat der Gesetzgeber in § 16 Abs 3b EStG nunmehr geregelt, dass ein unterbrochener bzw im Ganzen verpachteter Betrieb (s Rn 155 ff) so lange nicht als aufgegeben gilt, solange der StPfl nicht eine ausdrückliche Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgibt (§ 16 Abs 3b S 1 Nr 1 EStG) oder dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wechsel der Einkunftsart; Übergang zur Liebhaberei

Rn. 115 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Des Weiteren ist von keiner Betriebsaufgabe auszugehen, wenn sich der bisherige luf Betrieb durch Strukturwandel (zB nachhaltige Ausdehnung des Zukaufs fremder Erzeugnisse und gleichzeitige Einschränkung des Eigenanbaus, nachhaltige Erhöhung des Tierbestands über die Flächengrenzen des § 13 Abs 1 Nr 2 EStG, Veredelung der luf Urproduktion ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Aufgabezeitraum

Rn. 181 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Anders als die punktuelle Veräußerung eines Betriebs zu einem bestimmten Stichtag kann sich die Aufgabe eines bislang selbst bewirtschafteten landw Betriebs auch über einen Zeitraum hinziehen (nachfolgend s Rn 182 ff). Dies gilt aber nicht, wenn der Betrieb bereits verpachtet ist; in diesem Fall ist die Betriebsaufgabe auf einen bestimmten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reaktion des Gesetzgebers – Einfügung Abs 2 in § 14 EStG

Rn. 122 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Infolge der BFH-Entscheidung v 17.05.2018, aaO, hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs 2 in § 14 EStG reagiert; danach führt eine Verkleinerung eines luf Betriebs durch Entnahme, Überführung oder (entgeltliche wie unentgeltliche) Übertragung von Flächen unabhängig von der Größe der verbleibenden Restfläche(n) zu keiner Betriebsaufgabe, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 159 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Es reicht aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgegenstände ist nicht erforderlich (BFH v 22.09.1990, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Nießbrauchseinräumung

Rn. 171 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wird ein luf Betrieb unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen, so liegt weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe vor; der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt; dieser ist an die Buchwerte des Rechtsvorgängers gebunden. Unentgeltlich ist der Erwerb auch dann, wenn si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebszerschlagung

Rn. 216 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eine gewinnrealisierende Betriebszerschlagung liegt aber vor, wenn der LuF seinen luf Betrieb dergestalt zeitgleich auf seine Kinder aufteilt, dass jedes seinem (gerechten) Anteil nach entsprechende Grundstücksflächen erhält (BFH v 16.12.2009, BStBl II 2010, 431; BFH v 17.05.2018, BFH/NV 2018, 1249 Rz 33); dies gilt unabhängig davon, ob der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 162 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat und für die spätere Betriebsfortführung (ggf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 155 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters oder Krankheit) eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufnehmen kann. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sperrfrist(verletzung)

Rn. 151 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bezüglich der Frage, in welchen Fällen die in § 16 Abs 3 S 3 normierte Sperrfrist verletzt wird und den sich daraus ergebenden Folgen kann auf die Erläuterungen in s § 16 neu Rn 1581 ff (Schacht) und BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Rz 24–27, verwiesen werden. Danach gilt insb für den Bereich der LuF, dass eine Sperrfristverletzung nicht v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Historische Entwicklung

Rn. 120 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eine Betriebsaufgabe lag nicht vor, wenn der (Eigentums-)Betrieb (durch Veräußerungen oder Entnahmen bzw durch Überführungen gem § 6 Abs 5 S 1 oder 2 EStG oder durch Übertragungsvorgänge iSd § 6 Abs 3 EStG von Flächen verkleinert wird, die verbleibende Fläche aber mehr als 3 000 qm betrug und dies unabhängig davon, ob die Restfläche selbst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 135 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuweisung von einzelne...mehr