Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Persönlich haftende Gesellschafter

Rn. 174a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff "persönlich haftende Gesellschafter" knüpft typisierend an die §§ 128, 161 Abs 1 HGB an und bedeutet idS unmittelbare Haftung für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten (s Rn 175) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Vermögen. Für die Frage, ob ein Gesellschafter iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG unbesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betrieb – wesentliche Betriebsgrundlage

Rn. 1404 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraus (Aufgabe des sog Zustandstatbestands s Rn 1401, wegen der teilweise geänderten Rechtslage ab VZ 2002 s Rn 1439). Umstritten ist, was unter "wesentlich" zu verstehen ist. Dabei stehen sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 iVm § 116 Abs 2 S 1 HGB nF sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist (§ 108 HGB nF), kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplemen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen aus der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG

Rn. 179 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG erfüllt, so gilt die Tätigkeit der PersGes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, und die Gesellschafter gelten bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (s Rn 23 ff) als Mitunternehmer. Diese Fiktion gilt auch für Leistungsbeziehungen zwischen beteiligungsidentischen PersGes, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204 ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmer / 4.2 Ende der unternehmerischen Tätigkeit

Die unternehmerische Betätigung endet – unabhängig von der Rechtsform – mit dem letzten nach außen erkennbaren Tätigwerden.[1] Die Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft ist nicht von der Eintragung im Handelsregister abhängig.[2] Die letzte Tätigkeit ist i. d. R. dann abgeschlossen, wenn alle Gegenstände des Unternehmens verkauft, entsorgt oder entnommen sowie alle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.4 Betriebsverpachtung

Wird der Betrieb im Ganzen verpachtet, hat der Unternehmer grundsätzlich das Wahlrecht, die Betriebsaufgabe zu erklären (Folge: zukünftig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) oder den Betrieb weiterzuführen. In diesem Fall bleibt die bisherige Einkunftsart, z. B. aus Gewerbebetrieb, bestehen. Die Beibehaltung der Gewinnermittlung durch EÜR ist dann auch weiterhin möglic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.3 Wechsel anlässlich einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, wird er so behandelt, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen. Somit gehört der Übergangsgewinn bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe als laufender Gewinn in das Jahr der V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 2 Eröffnungsbilanz

Zum Zeitpunkt des Beginns der Buchführung (bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -veräußerung) muss eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden. Dabei sind die einzelnen Wirtschaftsgüter grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,[1] abzüglich der zulässigen Abschreibung anzusetzen. Ansatz- oder Bewertungswahlrechte gelten beim Übergang zum Betriebsvermögensve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / VI. Achtung: Steuerfalle Wegzug!

Drohen einer fingierten Betriebsaufgabe: Bei Wegzug eines Influencers oder Profisportlers mit bereits bestehendem Gewerbebetrieb droht ggf. eine fingierte Betriebsaufgabe. Dabei sind die stillen Reserven des originär geschaffenen immateriellen WG "Namensrecht" aufzudecken und zu versteuern. Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kommt es zu einer steuerpflichtigen fiktiven Entnahme, wenn...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / a) Gestaltungsmöglichkeiten, wenn wesentliches Sonder-BV nicht mitveräußert werden soll

In der Steuerberatungspraxis kommt es häufig vor, dass der Steuerpflichtige wesentliches Sonder-BV nicht mitveräußern möchte. Entnahme ins PV: Einerseits kann er das wesentliche Sonder-BV zurückbehalten und damit in sein PV entnehmen. Hierdurch stellt der gesamte Veräußerungs- bzw. Entnahmesachverhalt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG dar. Bei der Ermittlung des...mehr

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DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / V. Wie ist zu bewerten?

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zum BV zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dies gilt auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle WGer (§ 5 Abs. 2 EStG) greift nicht bei Einlage eines selbst geschaffenen immateriellen WG. Der Streitfall zeigt, dass eine Bewertung erford...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Entnahmevorgänge

Vermietet ein Gesellschafter ein Grundstück nicht mehr zu betrieblichen Zwecken an seine Personengesellschaft, sondern nutzt dieses nun zu privaten Zwecken selbst, entnimmt er das Wirtschaftsgut steuerlich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem Sonder-BV in sein PV. Unmissverständliche Entnahmehandlung: Zu beachten ist, dass für die Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen nicht zwi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.3 Betriebsaufgabe als Totalentnahme

Eine Entnahme setzt begrifflich voraus, dass der Betrieb fortbesteht. Eine Entnahme ist also ein Vorgang innerhalb eines bestehenden Betriebsvermögens. Gleichwohl führt die Betriebsaufgabe zu einem Vorgang, der wirtschaftlich einer Entnahme entspricht. Der BFH vertritt die Auffassung, dass die Betriebsaufgabe einen "Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme) darstellt"[1], ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 9 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen entnommen worden ist, sind für Zwecke der Begrenzung des Einlagewerts in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a bis c EStG nicht die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgebend.[1] Vielmehr tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Gewinn beruht auf dem Vergleich des Betriebsvermögens zu zwei unterschiedlichen Stichta...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.2.1 Bewertung nach § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG

Die Bewertung verdeckter Einlagen in Kapitalgesellschaften ist in § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG geregelt. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG als steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift ist nur anwendbar, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft, in die Wirtschaftsgüter verdeckt eingelegt werden, zum steuerlichen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehören, wobei es sich um das Betriebsve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.27 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2021 Aufgabegewinn / Veräußerungsgewinn / Volle Versteuerung der stillen Reserven / § 16 EStG Fraglich ist, ob die Kürzung von Aufwendungen oder Abzugsverbote bzw. Abzugsbeschränkungen während der Nutzungsdauer eines sich im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsguts bei der Ermittlung der Höhe des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu berücksichtigen sind. Der BFH hat di...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)

• 2022 Restschuldbefreiung nach Betriebsaufgabe/§ 3a Abs. 5 EStG Der Ertrag aus der Restschuldbefreiung ist steuerfrei. Ist die Restschuldbefreiung nach der Betriebsaufgabe erfolgt, stellt sich die Frage, ob als Sanierungsjahr das Jahr der Betriebsaufgabe anzusehen ist oder das Jahr, in dem die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Letzteres dürfte zutreffend sein. Die Restschul...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.24 § 14 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2021 Schlafende Landwirte/Unterstellung der Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung/§ 14 EStG Nach § 14 i.V.m. § 16 Abs. 3b EStG besteht in den Fällen der Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs grundsätzlich eine Betriebsfortführungsfiktion bis zu einer ausdrücklichen Betriebsaufgabeerklärung. Die Regelung gilt für Betriebsaufgaben ab dem 5.11.2011. Die ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.2 Beginn einer teilweisen Steuerbefreiung

Rz. 58 Eine teilweise Steuerbefreiung tritt ein, wenn die Körperschaft steuerbefreit wird, neben dem steuerbefreiten Bereich aber eine steuerpflichtige Tätigkeit unterhält, z. B. einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Steuerbefreiung im übrigen Bereich nicht ausschließt. Dann ist Abs. 1 auf den steuerbefreiten Bereich anzuwenden, d. h., insoweit sind die Teilwerte ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.11 § 57 AO (Unmittelbarkeit)

• 2021 Überführung steuerpflichtiger Tochtergesellschaften in die Gemeinnützigkeit / Betriebsaufspaltung / § 57 Abs. 3 AO Auf der Grundlage der geänderten Regelung in § 57 Abs. 3 AO besteht im Rahmen von Bestandsstrukturen die Möglichkeit, steuerpflichtige Tochtergesellschaften – z.B. Servicegesellschaften – in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Werden von der steuerbegünsti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 2.2.1.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Einkommensteuerlich ist die Erbauseinandersetzung für den Empfänger von Nachlassteilen grundsätzlich ohne Auswirkung. Bei der Realteilung ohne Abfindungszahlung können weder Anschaffungskosten[1] noch Veräußerungsverluste entstehen. Der übernehmende Miterbe führt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers fort.[2] Achtung Gewinnrealisierung bei ­Betriebsaufgabe D...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 2.2.1.2 Teilung mit Spitzen- oder Wertausgleich

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor. I. H. d. Abfindungszahlung liegen Anschaffungskosten vor. Derjenige, der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 2.5.1 Betriebsvermögen

Gehört zum Nachlass ein Betriebsvermögen, kann der gesamte Betrieb von der Erbengemeinschaft veräußert werden. Dann liegt ein Fall des § 16 Abs. 1 EStG vor. Der von der Erbengemeinschaft erzielte Veräußerungsgewinn ist von den Miterben begünstigt zu versteuern.[1] Wird der Betrieb von den Miterben nicht fortgeführt und werden die einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerrechtlich allerdings irrelevant.[1] Die Veräußerung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei: Besonderheiten... / 1.1 Bestimmung der Totalperiode

Für die Bestimmung der Totalperiode, die der Prognose des Totalgewinns zugrunde zu legen ist, ist bei landwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig – wenn sie nicht durch eindeutige und unmissverständliche Betriebsaufgabeerklärung[1] oder etwa durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgegeben werden[2] – von einem unendlichen Beurteilungszeitraum auszugehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse, ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.15 Betriebsveräußerung/-aufgabe/-verpachtung

Benke/Kitzig, Durchbrechung der korrespondierenden Bilanzierung bei Betriebsaufgabe – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 12.6.2025 – IV R 28/22, StuB 19/2025, S. 733;mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.2 Veräußerungsgewinne

Rz. 100 Anders als laufende Gewinne sind Veräußerungsgewinne i. S. d. § 14 EStG nicht auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, sondern dem Gewinn desjenigen Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG). Hintergrund dieser Regelung ist, dass Veräußerungsgewinne willentlich entstehen, i. d. R. ermittlungs- und tarifbegünstigt bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5)...mehr