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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Dr. Horst Bitz
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Rn. 129d

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

§ 9a S 1 Nr 2 EStG:

Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude.

§ 10i EStG:

Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500.

§ 20 Abs 4 EStG:

Mit der Halbierung der Sparer-Freibeträge ab dem Jahr 2000 ist eine Änderung des Mitteilungsverfahrens der Kreditinstitute an das Bundesamt für Finanzen gem § 45d Abs 1 Nr 3 EStG verbunden. Die Absätze 2 u 3 des § 45d regeln weitere Verwendungen der Mitteilungen an das BfF. Für Kapitalerträge, die ab dem Jahr 2000 zufließen, gilt hinsichtlich des Freistellungsvolumens (Hälftelung) eine Übergangsregelung gem § 52 Abs 55 EStG.

§ 22 Nr 3 S 4 EStG:

Aufgrund des Beschlusses des BBVerfG vom 30.09.1998 können Verluste bei Einkünften aus sonstigen Leistungen ein Jahr zurückgetragen und im übrigen vorgetragen werden, aber nur gegen gleichartige Einkünfte.

§ 23 Abs 1 EStG:

(1) § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG: Die Spekulationsfrist für eine Kapitalanlage in Wertpapieren wurde auf ein Jahr verdoppelt mit Wirkung ab 1999. Gem § 23 Abs 1 S 3 EStG werden bei unentgeltlicher Wertpapierübertragung die Besitzzeiten des Rechtsvorgängers dem Rechtsnachfolger zugerechnet. Dem Rechtsnachfolger wird auch die Überführung von Wertpapieren aus dem BV in das PV sowie ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG (Steuerentstrickung) zugerechnet. An die Stelle der Anschaffungskosten tritt im Fall der Entnahme aus dem BV der Teilwert (§ 6 Abs 1 Nr 4 EStG) bzw bei Betriebsaufgabe der gemeine Wert (§ 16 Abs 3 EStG) oder der nach den §§ 20, 21 UmwStG anzusetzende Wert: § 23 Abs 3 S 2 EStG.
(2) Gem § 23 Abs 1 Nr 4 EStG werden auch Termingeschäfte (Waren- und Devisentermingeschäfte mit...

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