Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung

Zusammenfassung Begriff Betriebsaufgaben, -veräußerungen und -verpachtungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind keine alltäglichen Vorgänge, sondern stehen meist am Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Ähnliches gilt für die Aufgabe und Veräußerung von Teilbetrieben bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen daran. Derartige Vorhaben sollten ...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / Zusammenfassung

Begriff Betriebsaufgaben, -veräußerungen und -verpachtungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind keine alltäglichen Vorgänge, sondern stehen meist am Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Ähnliches gilt für die Aufgabe und Veräußerung von Teilbetrieben bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen daran. Derartige Vorhaben sollten sorgfältig gepl...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 2 Teilbetriebsaufgabe

Steuervergünstigungen werden auch dann gewährt, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben wird. Bei einem Teilbetrieb handelt es sich um einen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten organisatorisch geschlossenen Teil des Gesamtbetriebs, der alle Betriebsmerkmale i. S. d. EStG – Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Teilnahme am al...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 4 Teilbetriebsveräußerung

Für die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für die Veräußerung eines Betriebs. Der Teilbetrieb muss auch hier die in Verbindung mit der Teilbetriebsaufgabe geschilderten Voraussetzungen erfüllen. Auch hier ist erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs veräußert werden und dass die Tätigkeit des Tei...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 5 Anteilsveräußerung

Ebenso wie eine Betriebsveräußerung ist die Veräußerung eines Anteils an einer Mitunternehmerschaft steuerbegünstigt. Dies betrifft vor allem Anteile an GbR, OHG und KG, aber auch atypisch stille Beteiligungen und Anteile an Partnerschaftsgesellschaften. Entsprechendes gilt für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer derartigen Mitunternehmerschaft, dessen ...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 3 Betriebsveräußerung

Von der Veräußerung des gesamten Betriebs ist auszugehen, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt derart auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt. Einer solchen Veräußerung gleichgestellt ist die Ver...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.4.1 Folgen der Nichteinbringung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Wird eine wesentliche Betriebsgrundlage – i. S. einer funktionalen Betrachtungsweise – nicht eingebracht, so sind alle stillen Reserven aufzudecken, soweit diese auf die GmbH übergehen. Die übrigen stillen Reserven nur dann, wenn keine Betriebsaufspaltung oder ein anderes gewerbliches Unternehmen vorliegt. Werden wesentliche Betriebsgrundlagen im zeitlichen und wirtschaftlic...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.1 Einbringung eines Betriebs

Eingebracht werden kann sowohl ein gewerblicher, ein land- und forstwirtschaftlicher als auch ein freiberuflicher Betrieb. Eingebracht werden kann daher ein verpachteter Betrieb, bei dem die Betriebsaufgabe nicht erklärt wurde[1] oder auch ein Besitzunternehmen i. S. der Betriebsaufspaltung. Im Zuge der Betriebseinbringung müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen we...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4 Vermeidung der Betriebsaufgabe

4.4.1 Betriebsverpachtung im Ganzen Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zwangsweise zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In e...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen

Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung be...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.1 Betriebsverpachtung im Ganzen

Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zwangsweise zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen Fall lebt das dem Betr...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.3 Bloße Betriebsverlegung

Eine Betriebsverlegung kann dazu führen, dass die sachliche Verflechtung endet, z. B. wenn die Betriebs-GmbH ihren Betrieb auf ein eigenes Grundstück verlegt. Wird dann an die GmbH keine andere wesentliche Betriebsgrundlage mehr verpachtet, kommt es zur Betriebsaufgabe beim Besitzunternehmen.[1] Praxis-Tipp Der Betriebs-GmbH wird ein anderes Gebäudegrundstück verpachtet Eine b...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.4 Ausschlagung von Vermächtnissen zur Rettung der personellen Verflechtung

Wenn die Anteile an der Betriebs-GmbH nicht mehr (Sonder-)Betriebsvermögen des Besitzunter­nehmens sind, werden die stillen Reserven der GmbH realisiert. Sofern auch die Betriebsaufspaltung mit der Rechtsfolge der Betriebsaufgabe endet, gilt dasselbe für das Besitzunternehmen. Praxis-Tipp Vermächtnisausschlagung Unternehmer U hinterlässt ein Testament; wonach – jeweils vorausv...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.5 Eigenständige gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens

Trotz des Wegfalls der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung kann das Besitzunternehmen die Realisie­rung von stillen Reserven auch dadurch vermeiden, dass es selbst wieder eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit ausübt, also weiterhin gewerbli­che Einkünfte erzielt. Dazu ist nicht erforderlich, dass das Besitzunternehmen die bisherige geschäftliche Tätigkeit der Betrie...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Steuerfalle: Vorbehaltsnießbrauch sowohl am Besitzeinzelunternehmen als auch an den Anteilen an der Betriebs-GmbH

Werden sowohl das Besitzeinzelunternehmen (das Betriebsgrundstück) als auch die Betriebs-GmbH unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen (sog. Doppelnießbrauch), entfällt die personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft. Es kommt zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung. § 6 Abs. 3 EStG findet keine Anwendung.[1] Da eine Betriebsaufspaltung vorau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu vollentgeltlichen Vermögensübertragungen

Rn. 182 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Sind die wiederkehrenden Leistungen des StPfl und die Gegenleistung des Empfängers wie unter fremden Dritten nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen und sind der StPfl und der Empfänger im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags subjektiv davon ausgegangen, dass es sich um wertgleiche Leistungen und Gegenleistungen handel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Betriebs-GmbH fortsetzen.[1] Die Betriebsaufspaltung bleibt trotz des verei...mehr

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Digitale Rentabilität: Wie ... / 2.2 Modellierung des Business Impacts

Die Messung des Business Impacts erfordert geeignete Indikatoren. Diese müssen so gewählt sein, dass sie die relevanten Aspekte der von der Digitalisierung betroffenen Prozesse erfassen. Grundsätzlich ist jeglicher Impact, ob es sich nun um die Lösung einer spezifischen Geschäftsaufgabe oder um Prozessverbesserungen handelt, durch geeignete Indikatoren messbar. In der Praxis ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.2 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Der nächste Schritt der echten Betriebsaufspaltung besteht darin, dass das bisherige Personenunternehmen, sog. Besitzunternehmen, wesentliche Teile seines Anlagevermögens, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente usw., an die Betriebskapitalgesellschaft verpachtet und das Umlaufvermögen, das keine stillen Reserven enthält, auf die Betriebsgesellschaft überträgt.[1]...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.3 Beginn der Betriebsaufgabe

Rz. 68 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht schon mit dem Aufgabeentschluss. Es reicht auch nicht die Kundgabe des Entschlusses nach außen aus, den Betrieb demnächst aufzugeben. Erst mit den vom Aufgabewillen getragenen äußerlich erkennbaren Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, beginnt die B...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2 Merkmale einer Betriebsaufgabe

5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen Rz. 65 Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 17 ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang, nicht nach und nach, entweder in das Privatvermögen übergeführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.4 Zeitraum der Betriebsaufgabe

Rz. 69 Der Zeitraum für die Betriebsaufgabe endet mit der Veräußerung der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage oder mit deren Überführung in das Privatvermögen. Es ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die stillen Reserven des Betriebs im Wesentlichen oder nahezu vollständig aufgedeckt worden sind.[1] Praxis-Beispiel U betrieb ein Furnierwerk und stellte im Juli 0...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 9.1 Abgrenzung zur Betriebsaufgabe

Rz. 100 Im Unterschied zu einer Betriebsaufgabe (Rz. 64 ff.) wird bei einer Betriebsverlegung als solcher kein Gewinn realisiert. Es können sich aber – nicht begünstigte – Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter ergeben.[1]mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5 Betriebsaufgabe

5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. 5.2 Merkmale einer Betriebsaufgabe 5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetrieb...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.1 Verbleibendes Betriebsvermögen nach Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

Rz. 148 Nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe kann noch Restbetriebsvermögen beim Veräußerer verbleiben. Praxis-Beispiel U verkauft sein Bauunternehmen an den Bauunternehmer B. Zum 1.4.01 veräußert er die wesentlichen Betriebsgrundlagen, das Anlagevermögen, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Geschäftswert für 700.000 EUR. Der Preis ist in Höhe von je 25...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8.2 Betriebsaufgabe

Rz. 99 Wie bei der Betriebsverpachtung (Rz. 85 ff.) wird der Betrieb nur dadurch aufgegeben, dass der Steuerpflichtige die Aufgabe ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt oder dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Aufgabe erfüllt sind (§ 16 Abs. 3b Nrn. 1, 2 EStG).mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.6 Abgrenzung zur Betriebsverpachtung und Betriebsverlegung

Rz. 74 Die Betriebsaufgabe ist zu unterscheiden und abzugrenzen von der Betriebsverpachtung (Rz. 82 ff.) und der Betriebsverlegung (Rz. 100 ff.).mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.5 Aufgabeentschluss oder -handlung

Rz. 72 Eine Betriebsaufgabe setzt eine Willensentscheidung oder Handlung voraus, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Es ist aber nicht erforderlich, dass der bisherige Unternehmer künftig keine unternehmerische Tätigkeit mehr ausübt.[1] Eine Betriebsaufgabe ist daher auch dann gegeben, ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.2 Aufgabe eines gesamten Anteils

Rz. 66 Begünstigt ist wie bei Anteilsveräußerung[1] nur die Aufgabe eines "gesamten Anteils". Rz. 67 vorläufig freimehr

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Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag widmet sich den Thematiken der Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe sowie Betriebsverpachtung. Der Fokus liegt dabei auf einer gesamtheitlichen Beurteilung dieser drei Themengebiete, die insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Freibeträge sowie Tarifermäßigungen beleuchtet und durch sinnhafte Beispiele ergänzt wird. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.1 Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn

Rz. 161 Die Kaufpreisforderung aus der Betriebsveräußerung geht nicht unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers über. Dieser entnimmt also nicht mit der Veräußerung die Kaufpreisforderung in sein Privatvermögen. Eine Messgröße für den Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis. Fällt später die Kaufpreisforderung ganz oder zum Teil aus, etwa wenn der Betriebserwerbe...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen

Rz. 65 Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 17 ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang, nicht nach und nach, entweder in das Privatvermögen übergeführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen übergeführt werden und dam...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände

Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag widmet sich den Thematiken der Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe sowie Betriebsverpachtung. Der Fokus liegt dabei auf einer gesamtheitlichen Beurteilung dieser drei Themengebiete, die insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Freibeträge sowie Tarifermäßigungen beleuchtet und durch sinnhafte Beispiele ergänzt wird.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.2 Laufender Gewinn

Rz. 166 Bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Betriebsaufgabe, kann der Unternehmer sie durch Verwertung verbliebenen Aktivvermögens und damit auch noch bestehender betrieblicher Forderungen tilgen. Reicht das Aktivvermögen nicht zur Tilgung aus, bleiben die Restverbindlichkeiten im Betriebsvermögen. Entnimmt der Unternehmer aber das Aktivvermögen und damit au...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.3 Auflösung der Rücklage

Rz. 139 Werden Rücklagen nach § 6b EStG bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aufgelöst, wird hierdurch der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erhöht.[1] Praxis-Beispiel U veräußert am 31.12.03 seinen Gewerbebetrieb und erzielt einen Veräußerungsgewinn von 200.000 EUR. Er löst im Rahmen der Betriebsveräußerung eine zum 31.12.01 gebildete Rücklage nach § 6b EStG in Hö...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.3 Erwerber

Rz. 36 Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen an einen Erwerber veräußert werden, sodass der Betrieb als solcher fortgeführt werden kann. Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber veräußert, wird der lebende und selbstständige Organismus zerstört. Das ist keine Betriebsveräußerung, sondern grundsätzlich eine Betriebsaufgabe, wenn die Erwerber n...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.1 Verbleib im Betriebsvermögen

Rz. 155 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Im vorstehenden Beispiel (s. Rz. 148) stehen den Verbindlic...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.2 Alter oder Berufsunfähigkeit

Rz. 179 Tod ist keine dauernde Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB VI (2002). Veräußern daher die Erben, kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen (Alter ode...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2 Forderungen

12.2.1 Abzuwickelnde Forderungen Rz. 149 Durch betriebliche Vorgänge begründete Forderungen behalten auch nach einer Betriebsveräußerung ihre Eigenschaft, Betriebsvermögen zu sein. Ein Unternehmer, der seine gewerbliche Tätigkeit einstellt, kann wählen, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will. Diese Wahl muss er eindeutig u...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3 Verbindlichkeiten

12.3.1 Verbleib im Betriebsvermögen Rz. 155 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Im vorstehenden Beispiel...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7 Betriebsverpachtung

7.1 Begriff Rz. 82 Von einer Betriebsverpachtung wird gesprochen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen[1] eines Betriebs verpachtet werden und für den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzusetzen. Es muss eine Verpachtung des ganzen Betriebs und nicht eine Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermög...mehr