Prof. Dr. Georg Schnitter
Rz. 49
Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht. Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch, sei es für eigene betriebliche oder für private Zwecke, ebenso wie die mittelbare Verwertung durch Veredelung, z. B. in einem eigenen Sägewerk. Auch der Verkauf von zu Hackschnitzeln verarbeitetem Nutz- oder Abfallholz ist eine forstwirtschaftliche Betätigung. Zudem umfasst der Begriff der Forstwirtschaft auch die Gewinnung von Baumfrüchten, Beeren, Pilzen, Nadeln, Laub und Moos sowie Heide, wobei es unschädlich ist, wenn das Recht zum Sammeln Dritten gegen Entgelt eingeräumt wird. Weihnachtsbaumkulturen dagegen führen zu Einkünften aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung.
Rz. 50
Eine forstwirtschaftliche Tätigkeit erfordert grundsätzlich eine geschlossene mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, auf der nahezu ausschließlich Baumarten mit dem Ziel einer langfristigen Holzentnahme erzeugt werden. Im Rahmen der Forstwirtschaft sind nach der Art der Bewirtschaftung zwei Betriebsformen zu unterscheiden, zum einen der Nachhaltsbetrieb und zum anderen der aussetzende Betrieb. Maßgebend für die Abgrenzung sind forstwirtschaftliche Gesichtspunkte. Nachhaltsbetriebe haben aufgrund planmäßiger Aufforstung nach einem Betriebsplan Baumbestände unterschiedlicher Altersklassen. Hierbei handelt es sich zumeist um lebensfähige Betriebe mit regelmäßigen jährlichen Ernteerträgen. Aussetzende Betriebe dagegen verfügen nur über Baumbestände weniger Altersklassen. Dies hat zur Folge, ...