Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
Inhalt des BMF-Schreibens
In einem umfangreichen Schreiben beleuchtet die Finanzverwaltung verschiedene Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG). So geht es vor allem um folgende Aspekte:
- Anwendungsbereich
- Grundsätze
- Fondsetablierungskosten (§ 6e Absatz 2 EStG)
- Aufteilung der Anschaffungskosten bei mehrjährigen Investitionsphasen und mehreren angeschafften Wirtschaftsgütern
- Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- Vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und Gesamtobjekte
- Besonderheiten bei Baumaßnahmen im Sinne der §§ 7h und 7i EStG
- Verhältnis zu § 15b EStG
BMF, Schreiben v. 19.1.2026, IV C 6 - S 2171-d/00002/001/114
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026