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Auch wenn der Gewinn per Einnahmeüberschussrechnung ermittelt wird, muss dieser an das Finanzamt übermittelt werden.
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für 2019 bekannt gemacht.
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung
Die Finanzverwaltung weist noch einmal darauf hin, dass die Übermittlung der Anlage EÜR authentifiziert erfolgen muss. Hierfür ist ein Zertifikat erforderlich, das nach Registrierung auf elster.de erstellt wird.
BMF, Schreiben v. 27.9.2019, IV C 6 - S 2142/19/10001 :010