Vordrucke zur Anlage EÜR 2020 wurden bekannt gegeben

Das BMF hat die Vordrucke zur standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV bekannt gegeben.

Vordrucke zur Einnahmenüberschussrechnung

Veröffentlicht wurden für 2020

  • Die Vordrucke der Anlage EÜR,
  • die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und
  • die dazugehörigen Anleitungen.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass der amtlich vorgeschriebene Datensatz authentifiziert zu übermitteln ist. Hierfür wird ein Zertifikat benötigt, welches nach einer Registrierung auf www.elster.de ausgestellt wird. Das BMF-Schreiben enthält den Hinweis, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.

BMF, Schreiben v. 16.9.2020, IV C 6 - S 2142/19/10003 :011

Schlagworte zum Thema:  Einnahmenüberschussrechnung, Vordruck