Einnahmenüberschussrechnung







A 08.04.941 HR
A 08.04.941 HR
Urteilskommentierung - EÜR oder Bilanzierung

Ausübung eines Gewinnermittlungswahlrechts

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmer wählen, ob er den Gewinn durch eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Das hat natürlich Folgen. Aktuell beschäftigte sich der BFH mit dem Thema Wechsel der Gewinnermittlungsart und urteilte: Ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart ist nach der wirksamen Ausübung eines Wahlrechts nur eingeschränkt zulässig.







Diebstahl
Diebstahl
Einnahmen-Überschussrechnung

Veruntreute Fremdgelder als durchlaufender Posten?

Ein heißes Eisen: Bei veruntreuten Fremdgeldern stellt sich die Frage, ob sie durchlaufende Posten sind und bleiben. In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass die veruntreuten Beträge bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Das heißt, Fremdgelder eines Freiberuflers sind durchlaufende Posten, die bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht in die Gewinnermittlung eingehen. Dies bleiben sie auch, wenn der Freiberufler die Fremdgelder veruntreut hat.