Einnahmenüberschussrechnung






Fluss
Fluss
Einnahmen-Überschussrechnung

Umsatzsteuervorauszahlung bei regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Wird der Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung erstellt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Es gilt hier beispielsweise das Zu- und Abflussprinzip für die Zuordnung von bestimmten Einnahmen oder Ausgaben. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen gibt hinsichtlich der Berücksichtigung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen am Ende des Jahres, die im Folgejahr bezahlt werden, nützliche Hinweise.




A 08.04.941 HR
A 08.04.941 HR
Urteilskommentierung - EÜR oder Bilanzierung

Ausübung eines Gewinnermittlungswahlrechts

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmer wählen, ob er den Gewinn durch eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Das hat natürlich Folgen. Aktuell beschäftigte sich der BFH mit dem Thema Wechsel der Gewinnermittlungsart und urteilte: Ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart ist nach der wirksamen Ausübung eines Wahlrechts nur eingeschränkt zulässig.







Diebstahl
Diebstahl
Einnahmen-Überschussrechnung

Veruntreute Fremdgelder als durchlaufender Posten?

Ein heißes Eisen: Bei veruntreuten Fremdgeldern stellt sich die Frage, ob sie durchlaufende Posten sind und bleiben. In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass die veruntreuten Beträge bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Das heißt, Fremdgelder eines Freiberuflers sind durchlaufende Posten, die bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht in die Gewinnermittlung eingehen. Dies bleiben sie auch, wenn der Freiberufler die Fremdgelder veruntreut hat.