Vordrucke der Anlage EÜR 2022 veröffentlicht
Anlage EÜR 2022
Die Einnahmen-Überschussrechnung muss elektronisch durch authentifizierte Datenfernübertragung übermittelt werden. Nur in Härtefällen und auf Antrag kann das Finanzamt auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten.
BMF, Schreiben v. 1.9.2022, IV C 6 - S 2142/21/10002 :010
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1735
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.241
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.603
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1956
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.80837
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.729
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.376
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.935
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.364
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024