Vordrucke der Anlage EÜR 2022 veröffentlicht
Anlage EÜR 2022
Die Einnahmen-Überschussrechnung muss elektronisch durch authentifizierte Datenfernübertragung übermittelt werden. Nur in Härtefällen und auf Antrag kann das Finanzamt auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten.
BMF, Schreiben v. 1.9.2022, IV C 6 - S 2142/21/10002 :010
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
787
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
732
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
674
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
660
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
579
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026