Anlage EÜR 2018 wurde bekannt gegeben
Änderungen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug
Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des BFH-Urteils v. 14.3.2018, X R 17/16 (vgl. Kommentierung) für den Veranlagungszeitraum 2018 noch überarbeitet. Der BFH hatte entschieden, dass beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen ist. Das BMF weist darauf hin, dass hierzu dann ein gesondertes Schreiben veröffentlicht wird.
BMF, Schreiben v. 17.10.2018, IV C 6 - S 2142/17/10002 :012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9255
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.175
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792
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7086
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
644
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
529
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361
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
354
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
338
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
331
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22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026