Anlage EÜR 2018 wurde bekannt gegeben
Änderungen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug
Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des BFH-Urteils v. 14.3.2018, X R 17/16 (vgl. Kommentierung) für den Veranlagungszeitraum 2018 noch überarbeitet. Der BFH hatte entschieden, dass beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen ist. Das BMF weist darauf hin, dass hierzu dann ein gesondertes Schreiben veröffentlicht wird.
BMF, Schreiben v. 17.10.2018, IV C 6 - S 2142/17/10002 :012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
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Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
11.12.2025
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Auslandsreisepauschalen ab dem 1.1.2026
10.12.2025
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Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
10.12.2025
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Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
10.12.2025
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Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.12.2025
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
03.12.2025