Anlage EÜR 2018 wurde bekannt gegeben
Änderungen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug
Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des BFH-Urteils v. 14.3.2018, X R 17/16 (vgl. Kommentierung) für den Veranlagungszeitraum 2018 noch überarbeitet. Der BFH hatte entschieden, dass beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen ist. Das BMF weist darauf hin, dass hierzu dann ein gesondertes Schreiben veröffentlicht wird.
BMF, Schreiben v. 17.10.2018, IV C 6 - S 2142/17/10002 :012
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