Was IFRS vom HGB unterscheidet und was bei der Umstellung auf IFRS zu beachten ist


Kapitel
Unterschied zwischen IFRS und HGB - Umstellung auf IFRS

Das HGB verfolgt stets den Gläubigerschutz als obersten Grundsatz. Dem gegenüber haben die IFRS den Investorenschutz im Fokus. Welche Bilanzierung- und Bewertungsunterschiede bestehen zwischen HGB und IFRS und was ist bei der Umstellung auf IFRS zu beachten?

IFRS-Abschlüsse sollen dem Kapitalmarkt Informationen zur Verfügung stellen, die Investoren für Anlageentscheidungen benötigen. Dies entspricht dem angloamerikanischen Grundsatz "true and fair view/fair presentation": ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Die unterschiedlichen Grundprinzipien manifestierten sich in erheblichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden. Was ist bei der Umstellung auf IFRS daher zu beachten?

Beispiele für Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede HGB und IFRS

Nachfolgend einige Bespiele für Unterschiede zwischen HGB und IFRS:

  • Vermögensgegenstände sind im HGB-Abschluss zu Anschaffungskosten, bei den IFRS zu Marktwerten zu anzusetzen.
  • Ein Goodwill aus Unternehmenskäufen ist nach IFRS zu aktivieren und nur bei Wertminderung abzuschreiben. Bei einer Aktivierung nach HGB ist eine planmäßige Abschreibung vorgeschrieben.
  • Für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Lizenzen, Marken oder Software, besteht im HGB ein Aktivierungsverbot. Ein Wahlrecht besteht in dem Fall, dass die Güter zum Umlaufvermögen gehören. Nach IFRS müssen sie in die Bilanz aufgenommen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht, der zuverlässig bewertet werden kann.
  • Die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. die Abschreibungswerte stellen nach IFRS bei vielen Vermögenswerten nicht die Obergrenze der Bewertung dar. Durch eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ("fair value") kann der nach HGB zulässige Wert überschritten werden.
  • IFRS erlaubt bzw. verpflichtet sogar in bestimmen Fällen zu einem Ausweis noch nicht realisierter Gewinne. Beispielsweise kann der Gewinn aus einer Auftragsfertigung früher und schrittweise entsprechend dem Fertigungsgrad in die Bilanz aufgenommen werden. Dagegen dürfen HGB-Gewinne erst dann berücksichtigt werden, wenn sie realisiert worden sind.
  • IFRS stellt dem Betrachter des Abschlusses einen für seine Entscheidungen zutreffenderen Gewinn dar. Bei der Bewertung nach HGB werden Erfolge erst nach Realisierung ausgewiesen, gleichzeitig jedoch negative Ergebnisse bereits zum Zeitpunkt ihres Erkennens vorweggenommen.
  • Der HGB-Einzelabschluss dient zusätzlich der Ermittlung des Gewinns als Grundlage der Steuerbemessung. IFRS wird nicht für die Steuerbemessung herangezogen.

Was bei der Umstellung auf IFRS zu beachten ist

Wenn eine Rechnungslegung nach IFRS verpflichtend notwendig ist oder aus anderen Gründen in Betracht gezogen wird, sind einige Dinge zu beachten.

Es gibt verschiedene Umsetzungsmodelle für die IFRS-Rechnungslegung. Es wird zwischen einer Überleitungsrechnung, einer parallelen Konzernrechnungslegung und einer vollständigen Umstellung der Konzernrechnungslegung unterschieden.

  • Die Minimallösung ist die Überleitungsrechnung. Bei dieser bleibt die bestehende HGB-rechtliche Rechnungslegung führend und es wird lediglich zum Berichtszeitpunkt auf IFRS übergeleitet.
  • Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit einer temporären parallelen Rechnungslegung nach IFRS und HGB. Dies erleichtert oft den Übergang auf IFRS und bietet bei Klärungsbedarf eine Rückgriffmöglichkeit auf den HGB-Abschluss. Die Zweigleisigkeit bedeutet natürlich einen höheren Aufwand und führt zu Abweichungen zwischen der "HGB-Welt" und der "IFRS-Welt". Dies kann bei den Abschlussadressaten zu Verwirrung führen und bedarf durchaus umfänglicher Erläuterungen.
  • Die Maximallösung ist die vollständige Umstellung auf IFRS als primäre Rechnungslegung. Laut den Experten von Rödl & Partner führt diese Form der Umstellung zu einem besseren Know-how-Aufbau im Unternehmen sowie zu eindeutigen Aussagen und Steuerungsimpulsen aus dem Konzernabschluss.

Detaillierungsgrad der IFRS-Rechnungslegung

Je höher der Detaillierungsgrad gewählt wird, desto nachhaltiger ist die Umstellung und entsprechend stärker die Integration in das Unternehmen. Er reicht von der Erfassung von IFRS-Effekten auf Konzernebene bis hinunter auf Buchungsebene von Einzelgesellschaften.

KPMG-Experte Specht: "Im Detail wird es Abweichungen in den bilanziellen Vorgaben nach HGB und IFRS geben, die sich dann auch in unterschiedlichen Angaben im Anhang übertragen. Diese Abweichungen mögen pro Branche oder individuellem Geschäftsmodell unterschiedlich sein. In Zeiten der Corona-Pandemie und der weiteren wirtschaftlichen Sondersituation durch den Krieg in der Ukraine wird das Informationsbedürfnis der Bilanzleser vor allem durch die diesbezügliche Betroffenheitsanalyse (insb. Bewertungsfragen) und den Umgang der Unternehmen in ihrem Risikomanagement gekennzeichnet. Hierfür sind die Transparenzanforderungen zwischen HGB und IFRS einheitlich."

Einführung der IFRS: Kommunikation und Überwachung

Alle an der Aufstellung des Abschlusses Beteiligten sollten frühzeitig für das Thema IFRS sensibilisiert und die erforderlichen Veränderungsbedarfe unternehmensweit transparent gemacht werden machen. Ein straffes Projektmanagement überwacht die Umsetzung und trifft Entscheidungen über die notwendigen Schritte. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Abschlussprüfer vermeidet Verzögerungen bei der späteren Abschlussprüfung.

Know-how und Dokumentation

Zu Beginn werden den Projektmitarbeitern die relevanten IFRS-Kenntnisse vermittelt, um den Wissenstransfer in das Unternehmen zu gewährleisten. Durch eine kontinuierliche Übernahme der IFRS-Kenntnisse der externen Berater und des Abschlussprüfers sowie durch den Aufbau eines unternehmenseigenen IFRS-Know-hows wird sichergestellt, dass nach Abschluss der Umstellung die IFRS-Sachverhalte frühzeitig und richtig erkannt werden.

Kosten/Nutzen-Relation

Ob der Nutzen einer freiwilligen IFRS-Bilanzierung deren Kosten und Nachteile überwiegt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Von dem immensen Aufwand, der mit einer Umstellung einst verbunden war, ist die heutige Praxis allerdings weit entfernt. PwC-Partner und Accounting Change Experte Gruss: "Die zentralen Prozesse sind eingespielt, die Wirtschaftsprüfer haben eine Art Runline, nach der sie die Unternehmen bei der Einführung von IFRS begleiten." Der Aufwand sei zweifellos hoch, aber auch für einen Mittelständler durchaus zu schultern. Gruss: "IFRS-Bilanzierer können sich jedenfalls an den internationalen Kapitalmärkten besser finanzieren."

IFRS für KMU

Um auch kleineren Unternehmen den Eintritt in die IFRS-Welt zu ermöglichen, wurde bereits 2009 vom IASB ein "IFRS for SMEs", der weniger komplexe Anforderungen an Aufzeichnung und Berichterstattung enthält, verabschiedet. Eine Umsetzung auf europäischer und deutscher Ebene hat nicht stattgefunden. In der EU bestehen 2 etwa gleich große Lager von Befürwortern und Gegnern. Allerdings gibt es laut IASB weltweit mehr als 90 Staaten, die den IFRS for SMEs anwenden oder anzuwenden gedenken. Damit hat der IFRS for SMEs zumindest praktische Relevanz, wenn Unternehmen aus den verschiedenen Weltregionen an den Finanzierungsmärkten im Wettbewerb stehen.

Der IASB hat am 8.9.2022 einen Entwurf zur Überarbeitung der IFRS für KMU veröffentlicht. Unmittelbare Konsequenzen auf die Rechnungslegung ergeben sich durch das Projekt für deutsche Unternehmen nicht, da keine Verpflichtung zur Aufstellung von Abschlüssen nach Vorgabe des IFRS für KMU für Unternehmen im deutschen Recht besteht. Weitere Informationen finden Sie hier.