Standardsetter wagen Feldversuch
Bereits Ende November 2012 hatte der IASB den Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 („Classification and measurement – limited modifications to IFRS 9“) veröffentlicht. Nach den „partiellen“ Änderungen an den Klassifizierungsregeln innerhalb von IFRS 9 sind - eine Übernahme in den finalen IFRS 9 vorausgesetzt - erhebliche Neuerungen begrenzt für einzelne Anwender zu erwarten. So wird i.S. einer „Rolle rückwärts“ das künftig vorgesehene Regelwerk nach IFRS 9 wieder einen Schritt näher an das aktuell geltende Recht (IAS 39) angepasst.
Der ursprüngliche Gedanke von IFRS 9 als „Replacement“ von IAS 39 war eine Vereinfachung des noch bestehenden „Mixed Model Approach“, also das Nebeneinander unterschiedlicher Klassifizierungs- und korrespondierender Bewertungsregelungen. Mit ED/2012/4 wird neben den nach IFRS 9 bislang vorgesehenen verpflichtenden Kategorien „at amortised cost“ (fortgeführte Anschaffungskosten mittels Effektivzinsmethode) und „at fair value (through profit/loss)“ (erfolgswirksam) eine ‚neue‘ Bewertungskategorie “at fair value through other comprehensive income“ (erfolgsneutral) für Fremdkapitalinstrumente eingeführt. Gemäß der Kategorisierungsregelungen ist ein Finanzinstrument in die neue Klasse einzuordnen,wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Die cash flows aus dem Finanzinstrument bestehen ausschließlich aus Zins und
nach dem Geschäftsmodell besteht keine explizite Halte- oder Veräußerungsabsicht.
Teilnehmer gesucht
Der Nachweis des Geschäftsmodells „Halten oder Verkaufen“ wird nur im Einzelfall gelingen. Insoweit ist fraglich, ob eine repräsentative Menge an Anwendern/Teilnehmern am Feldversuch identifiziert werden kann.
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sowie weitere nationale Standardsetter (ANC, DRSC, FRC und OIC) möchten dennoch im Rahmen eines Feldversuches die Auswirkungen der Neuregelungen des IFRS 9 auf die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten herausfinden. Hierzu werden teilnehmende Unternehmen gesucht, die von der Änderung an IFRS 9 besonders betroffen wären. Erwartungsgemäß sind in erster Linie Banken, Versicherer und andere Finanzinstitute angesprochen.
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.310
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.0681
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0142
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Urlaubsrückstellung berechnen
489
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
456
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Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
445
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Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
410
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Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
387
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Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
329
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
322
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