Fragen und Antworten zur Konzernabschlussprüfung
Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat bereits am 1.10.2024 den um nationale Besonderheiten modifizierten ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ (ISA [DE] 600 (Revised)) samt Folgeänderungen in anderen ISA [DE] verabschiedet. Aufgrund des breiter gefassten Anwendungsbereichs gilt dieser ISA [DE] nicht nur für die Prüfung eines Konzernabschlusses im Sinne des deutschen Handelsrechts, sondern auch für die Prüfung eines kombinierten Abschlusses sowie für die Prüfung eines Jahresabschlusses, in dem die Finanzinformationen von Einheiten oder Geschäftsbereichen (wie z. B. Niederlassungen oder Geschäftssparten) aggregiert sind. ISA [DE] 600 (Revised) gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, ist zulässig.
IDW: Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ aktualisiert umfassend Fragen und Antworten zur Konzernabschlussprüfung
Jetzt hat der Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ auch die Fragen und Antworten zur Durchführung von Konzernabschlussprüfungen nach ISA [DE] 600 (Revised) (sowie im Ergebnis auch nach ISA [DE] 220 (Revised), ISA [DE] 230, ISA [DE] 240, ISA [DE] 250 (Revised), ISA [DE] 300, ISA [DE] 315 (Revised 2019), ISA [DE] 320, ISA [DE] 402, ISA [DE] 501, ISA [DE] 510, ISA [DE] 550, ISA [DE] 610 (Revised 2013), ISA [DE] 710, ISA [DE] 720 (Revised)) umfassend aktualisiert. Nicht nur für die Prüfenden, sondern auch für die Ersteller ist der Umgang mit grundlegenden Fragen zum Anwendungsbereich und zur Umsetzung des ISA [DE] 600 (Revised) insgesamt sowie zu Einzelfragen der komplexen Prüfung von Konzernabschlüssen hochrelevant. Die Fragen und Antworten wurden nun um weitere Überlegungen zur Wesentlichkeit, zur Kommunikation zwischen Konzernabschlussprüfern und Teilbereichsprüfern und zu Besonderheiten bei der Auslagerung von Dienstleistungen auf Shared-Service-Center ergänzt.
Anwendung der Wesentlichkeit bei Konzernabschlusserstellung – besondere Herausforderung:
Gerade die Anwendung der Wesentlichkeit ist bei der Konzernabschlusserstellung eine besondere Herausforderung. Einerseits bietet die Abbildung als fiktive Einheit bereits in der Technik der Konsolidierung erhebliche Einschätzungsspielräume, andererseits ist gerade im Konzernanhang und Konzernlagebericht die Fülle an geforderten Angaben stets am Wesentlichkeitsgrundsatz zu messen, um keinen Informationsoverload bei den Adressaten zu verursachen. Dazu werden im Abschnitt 8 der Fragen und Antworten nun etwa quantitative Überlegungen, Bezugsgrößen und Multiplikatorenansätze ausgeführt, die in Kommentierungen meistens nicht zu finden sind. Da im Arbeitskreis Vertreter verschiedenster Prüfungsgesellschaften sitzen, gibt es hier für die Abschlussersteller wertvolle Einblicke in die Festlegung der Wesentlichkeit.
Fragen und Antworten zu Risiken wesentlicher falscher Darstelllungen
Der Abschnitt 9 widmet sich Fragen der Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzern. Abschnitt 10 widmet sich den Reaktionen auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss, die zwar auch primär an die Konzernprüfer und insb. auch die Teilbereichsprüfer adressiert sind, aber auch wieder für die Ersteller erhellende Einblicke in die Prüfung geben. Das kann somit bereits bei der Aufstellung im Rahmen des internen Kontrollsystems berücksichtigt werden.
F & A zu ISA [DE] 600 (Revised) ist in der IDW Life 10/2025 abgedruckt und nicht kostenfrei im Internet verfügbar.
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