Unternehmensbewertung – Marktrisikoprämie gesenkt
Die Marktrisikoprämie wird in Rechnungslegung und Controlling benötigt, wenn Unternehmen(-steile) bewertet werden müssen und wenn zukunftsorientierte Erfolgsverfahren (z. B. Discounted-Cashflow-Verfahren) zur Anwendung kommen. IAS 36 oder § 255 Abs. 4 HGB fordern dies im Ergebnis etwa bei der Bestimmung von außerplanmäßigen Abschreibungen für bestimmte Vermögenswerte/Vermögensgegenstände, bei denen ein beizulegender Zeitwert nicht anders zu ermitteln ist als aus den diskontierten künftigen Überschüssen.
Der FAUB beobachtet kontinuierlich die Entwicklung auf den Kapitalmärkten daraufhin, ob seine Kapitalkostenempfehlungen anzupassen sind. Dies ist dann der Fall, wenn die bisherigen Empfehlungen insgesamt zu Kapitalkosten führen, die nicht mehr zu den empirischen Beobachtungen am Kapitalmarkt passen.
Seit 2022 deutlicher Anstieg des barwertäquivalenten Basiszinssatzes
Die Zinsstrukturkurve unter Verwendung der Svensson-Methode entsprechend der Methodik der Bundesbank – mittelbar abgeleitet aus den Kupon-Renditen deutscher Staatsanleihen – ergab vor wenigen Jahren auch unter Berücksichtigung längerfristiger Laufzeiten einen barwertäquivalenten Basiszinssatz von nahezu Null. Seit dem Jahr 2022 ist ein deutlicher Anstieg des barwertäquivalenten Basiszinssatzes bei einer teilweise inversen Zinsstruktur zu beobachten. Im Jahr 2025 hat sich das Zinsniveau nochmals erhöht – verbunden mit einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve. Zudem haben sich insb. die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt im laufenden Jahr deutlich verringert, was ceteris paribus ebenfalls eine Reduktion der Marktrisikoprämie nahelegt.
Anpassung der Marktrisikoprämie im Kontext historischer Renditen und aktueller Zinsentwicklungen
Gemäß seinem verfolgten pluralistischen Ansatz hat der FAUB historisch gemessene nominale und reale Aktienrenditen, historisch gemessene Marktrisikoprämien sowie Ex-ante-Analysen impliziter Aktienrenditen gesamtheitlich betrachtet.
Eine unveränderte Anwendung der bisherigen Empfehlung vom 25.10.2019 für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 6 % bis 8 % würde im aktuellen Zinsumfeld bedeuten, dass im Bewertungskalkül rechnerisch von einer Gesamtrendite oberhalb der vom FAUB erwarteten Bandbreite ausgegangen wird. Ferner hat sich das Zinsniveau tendenziell wieder an historische Zinsniveaus angenähert, was auch eine Annäherung an historische durchschnittliche Marktrisikoprämien nahegelegt.
Neue Empfehlung des FAUB zur Marktrisikoprämie
Entsprechend hat der FAUB in seiner Sitzung am 16.9.2025 beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % anzupassen.
Ausgehend von der Empfehlung vor persönlichen Steuern hat der FAUB vor dem Hintergrund des geltenden Abgeltungssteuersystems ergänzend eine Überleitung zur Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern vorgenommen. Dies führt zu einer entsprechenden Anpassung der Empfehlung für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern auf eine Bandbreite von nunmehr 4,5 % bis 5,75 %.
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