Übernahmeempfehlung zu Änderungen an IAS 40, AIP 2014-2016 sowie IFRIC 22
Der IASB und das IFRS IC hatten am 8.12.2016 Änderungen an IAS 40, die Annual Improvements 2014–2016 mit Änderungen an IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28 sowie eine neue Interpretation IFRIC 22 (Foreign Currency Transactions and Advance Consideration) mit Klarstellungen zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen veröffentlicht (s. a. Änderungen an IAS 40 und AIP 2014-2016 sowie neuer IFRIC 22 veröffentlicht).
Kriterien für Übernahme in EU-Recht erfüllt
EFRAG hat am 6.4.2017 seine Übernahmeempfehlung in allen Fällen erteilt. Demnach erfüllen alle Veröffentlichungen die Kriterien für eine Übernahme in das EU-Recht.
- IAS 40: Die Änderungen zu IAS 40.57 fordern für die Umwidmung nun einen Beleg der Nutzungsänderung, bloße (geänderte) Absichten des Managements sind hingegen nicht ausreichend.
- AIP 2014–2016:
- IFRS 1: Die befristeten Ausnahmen in IFRS 1.E3 bis E7 (u. a. zu Angaben zum Transfer von Finanzinstrumenten) sind ausnahmslos gestrichen.
- IFRS 12: Die Vorschriften von IFRS 12 sind auch auf die in Paragraph 5 genannten Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden, die nach IFRS 5 klassifiziert werden (neuer IFRS 12.5A). Ausgenommen sind nur die Anforderungen nach den Vorschriften von IFRS 12.B10–B16.
- IAS 28: Sofern eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder joint venture i. S. von IFRS 11 direkt oder indirekt durch eine Wagniskapitalgesellschaft oder ein vergleichbares Unternehmen gehalten wird, besteht ein Wahlrecht die Beteiligungen at fair value through profit or loss (IFRS 9/IAS 39) als Ausnahme zur equity-Methode zu bewerten.
- IFRIC 22: Für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrundeliegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist der maßgebliche Stichtag der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. die Schuld erstmalig erfasst wird (Klarstellung zu IAS 21.21). Wenn es im Voraus mehrere Zahlungen oder Erhalte gibt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Zahlung und jeden Erhalt bestimmt.
Eine EU-Übernahme wird für alle drei Standards in Q3/2017 erwartet.
Praxis-Tipp: Änderungen schnellstmöglich umsetzen
Alle Änderungen ergänzen das bestehende Regelwerk der IFRS und sind somit zu begrüßen. Insbesondere die Änderung an IAS 40 sollte für alle betroffenen Unternehmen schnellstmöglich umgesetzt werden, da diese nur bereits bestehendes Recht klarstellt. Gleiches gilt für die Änderungen an IAS 21 durch IFRIC 22.
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
2.4301
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.943
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.604
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.3832
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.374
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
1.219
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.114
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
1.101
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
912
-
Omnibus-Initiative: Diskussionen um Adressatenkreise der CSRD und CSDDD konkretisieren sich
14.11.2025
-
Readiness Check zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht
12.11.2025
-
Unternehmensbewertung – Marktrisikoprämie gesenkt
05.11.2025
-
"Top in IFRS, Flop in HGB!" - Transparenz im Reporting zur Vermeidung von Missverständnissen
04.11.2025
-
Latente Steuern: Keine Erleichterungen in Sicht
30.10.2025
-
2. Wie ist der ESRS VSME aufgebaut?
16.10.2025
-
5. Warum braucht es eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung?
16.10.2025
-
1. Was ist der ESRS VSME?
16.10.2025
-
3. Welche zentralen Inhalte verlangt das Basismodul des ESRS VSME?
16.10.2025
-
4. Welche zentralen Inhalte verlangt das Zusatzmodul des ESRS VSME?
16.10.2025