Potenziellen Auswirkungen von IFRS 16 auf Kreditverträge

Der Bericht mit Antworten zu dem seitens EFRAG initiierten Fragebogen über mögliche Auswirkungen von IFRS 16 auf Finanzkennzahlen und Kreditbedingungen (covenants) zeigt ein geteiltes (Erwartungs-)Bild auf der Anwenderseite.

Die EFRAG hatte mit dem IASB sowie nationalen Standardsetzern, wie dem DRSC im Juli 2015 eine Umfrage zu erwarteten Auswirkungen des neuen Leasingstandards IFRS 16 auf bestehende Darlehensverträge und deren Finanzkennzahlen (covenants) gestartet. Ziel war es, den neuen right-of-use Ansatz des IFRS 16, der im Kern eine Verlängerung der Bilanz beim Leasingnehmer nach sich ziehen wird, bei Anwendern/Erstellern (non-lender), aber auch bei Darlehensgebern (lender) auf seine praktischen Auswirkungen zu hinterfragen.

Umfrageergebnisse zu erwarteten Auswirkungen des IFRS 16 veröffentlicht

Die EFRAG hat Anfang Dezember 2015 den Bericht mit den Umfrageergebnissen „ FEEDBACK REPORT IFRS 16 Leases: Consultation on the impact on financial covenants in loan agreements“ veröffentlicht. Zu dem Fragebogen mit verschiedenen Fragen zur Auswirkung von IFRS 16 auf Finanzkennzahlen, aber auch der Ausgestaltung von Finanzkennzahlen sind insgesamt 52 Antworten eingegangen, 38 Rückmeldungen erfolgten von Erstellern und 14 waren von Darlehensgeberseite zu verzeichnen.

Darlehensgeberseite: Keine negativen Auswirkungen auf bestehende Verträge zu erwarten

Auf der Seite der Darlehensgeber werden keine negativen Auswirkungen von IFRS 16 allein (in isolation) auf bestehende Verträge erwartet, da viele Verträge Klauseln enthalten, die eine automatische Neuverhandlung bedingen, wenn sich Bilanzierungsprinzipien ändern, oder auf die zum Zeitpunkt der Kreditvergabe bestehenden Rechnungslegungsnormen verweisen (frozen GAAP provisions); Letzteres gilt meist in UK. Gleichwohl wird erwartet, dass die Einführung von IFRS 16 als Anlass genommen wird, Bedingungen und covenants in Darlehensverträgen generell zu überprüfen.

Erstellerseite: Je nach bilanzieller Ausgangslage Neuverhandlung nötig

Ein differenziertes Bild ist nach der Auswertung der Rückmeldungen durch EFRAG auf Seiten der Ersteller (non-lender) zu verzeichnen. Da die meisten Verträge auf Bilanzkennzahlen (based on accounting data) beruhen, wird ‒ je nach bilanzieller Ausgangslage (hohes operate lease Volumen) ‒ entweder keine Auswirkung von IFRS 16 erwartet oder es sei (im Umkehrschluss) eine Neuverhandlung aufgrund von IFRS 16 notwendig. Letztere Antworten spiegeln sich ‒ entgegen der wiedergegebenen Antworten der Darlehensgeberseite ‒ mit der Aussage, dass die covenants in deren Kreditverträgen eben gerade nicht auf sog. frozen GAAP provisions beruhen. Immerhin 19 von 38 Rückmeldungen gehen davon aus, die bestehenden covenants auf IFRS 16-Niveau anpassen zu können.

Die Ergebnisse der Umfrage werden im Endorsement Prozess von IFRS 16 seitens der EFRAG verwertet werden.

Praxis-Tipp: Leasing-/Mietportfolien auf bilanziellen impact und zugrundeliegende Finanzkennzahlen hin untersuchen

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass sich Unternehmen mit hohem operate lease-Volumen bereits mit den bilanziellen und finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt haben. Da IFRS 16 in seiner jetzigen Form wohl keine große Änderung mehr erfahren wird, sind alle Unternehmen, die als Leasingnehmer agieren, beraten, ihr Leasing-/Mietportfolien sowohl auf den bilanziellen impact als auch auf die zugrundeliegenden Finanzkennzahlen hin zu untersuchen.

Quelle:

IFRS 16 Leases: Consultation on the impact on financial covenants in loan agreements

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