Bedarf an weiterer Prüfung bestimmter Aspekte von IFRS 17
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich am 4.9.2018 schriftlich an das IASB gewandt, um bestimmte Aspekte von IFRS 17 hervorzuheben, die vom IASB auf der Grundlage der Tätigkeiten der EFRAG bei der Vorbereitung eines Entwurfs für eine Endorsement-Empfehlung weiter geprüft werden sollten.
Anwender äußern Bedenken zur Erstanwendung von IFRS 17
EFRAG erarbeitet derzeit einen Entwurf für eine Übernahmeempfehlung (endorsement advice) zu IFRS 17 und hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Bedenken der europäischen Anwender zur Kenntnis genommen und im Schreiben an das IASB adressiert. Der sog. outreach seitens EFRAG umfasste eine umfangreiche Studie, an der 11 große europäische Versicherungsgesellschaften teilgenommen haben und eine vereinfachte Studie, an der 49 europäische Versicherungsunternehmen unterschiedlicher Größe teilgenommen haben.
Auswirkung der Bedenken auf die Übernahmeempfehlung wird noch ermittelt
Im Schreiben begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, Fragen zur Umsetzung von IFRS 17 zu diskutieren sowie die Bereitschaft, bei Vorliegen von Nachweisen zu unerwarteten Kosten oder anderen Problemen mit dem Standard zu reagieren.
Es wurden folgende Punkte ermittelt, die aus Sicht von EFRAG (und der Anwender) einer weiteren Prüfung durch das IASB bedürfen:
- Abschlusskosten (für Kosten, die in Erwartung einer Vertragsverlängerung anfallen);
- Contractual Service Margin (CSM)-Abschreibung (die eine Komponente der zu passivierenden (Versicherungs-)Verbindlichkeit wird; Auswirkungen auf Verträge, die investment services beinhalten);
- Rückversicherungen (belastende Grundverträge, die nach der Rückversicherung gewinnbringend sind; Vertragsgrenze (contract boundary) für Rückversicherungsverträge, bei denen die zugrunde liegenden Verträge noch nicht vorliegen);
- Übergang ‒ Transition (cost-benefit trade-off durch einen modifizierten retrospektiven Ansatz und Herausforderungen bei der Anwendung des fair value-Ansatzes);
- Jährliche Kohorten (Kosten-Nutzen-Abwägung, auch für Variable Fee Approach-Verträge) und
- Bilanzierung (Kosten-Nutzen-Abwägung durch getrennten Ausweis von Gruppen in einer Aktivposition und Gruppen in einer Passivposition und Nicht-Trennung von Forderungen und/oder Verbindlichkeiten).
Ob die seitens von EFRAG im Rahmen der beiden Studien ermittelten Bedenken seitens der Anwender Auswirkungen auf den Entwurf der Übernahmeempfehlung haben, wurde noch nicht final mitgeteilt.
Praxis-Hinweis: Umstellung bringt Herausforderung mit sich
Die Umstellung auf IFRS 17 birgt erhebliche Herausforderungen für betroffene Insurance Companies. Es ist nicht auszuschließen, dass das IASB bereits nach Erstanwendung Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 17 durch kleinere Änderungen (z.B. im Rahmen der Annual Improvements Projects) klären werden muss.
Quelle:
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