Bedarf an weiterer Prüfung bestimmter Aspekte von IFRS 17
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich am 4.9.2018 schriftlich an das IASB gewandt, um bestimmte Aspekte von IFRS 17 hervorzuheben, die vom IASB auf der Grundlage der Tätigkeiten der EFRAG bei der Vorbereitung eines Entwurfs für eine Endorsement-Empfehlung weiter geprüft werden sollten.
Anwender äußern Bedenken zur Erstanwendung von IFRS 17
EFRAG erarbeitet derzeit einen Entwurf für eine Übernahmeempfehlung (endorsement advice) zu IFRS 17 und hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Bedenken der europäischen Anwender zur Kenntnis genommen und im Schreiben an das IASB adressiert. Der sog. outreach seitens EFRAG umfasste eine umfangreiche Studie, an der 11 große europäische Versicherungsgesellschaften teilgenommen haben und eine vereinfachte Studie, an der 49 europäische Versicherungsunternehmen unterschiedlicher Größe teilgenommen haben.
Auswirkung der Bedenken auf die Übernahmeempfehlung wird noch ermittelt
Im Schreiben begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, Fragen zur Umsetzung von IFRS 17 zu diskutieren sowie die Bereitschaft, bei Vorliegen von Nachweisen zu unerwarteten Kosten oder anderen Problemen mit dem Standard zu reagieren.
Es wurden folgende Punkte ermittelt, die aus Sicht von EFRAG (und der Anwender) einer weiteren Prüfung durch das IASB bedürfen:
- Abschlusskosten (für Kosten, die in Erwartung einer Vertragsverlängerung anfallen);
- Contractual Service Margin (CSM)-Abschreibung (die eine Komponente der zu passivierenden (Versicherungs-)Verbindlichkeit wird; Auswirkungen auf Verträge, die investment services beinhalten);
- Rückversicherungen (belastende Grundverträge, die nach der Rückversicherung gewinnbringend sind; Vertragsgrenze (contract boundary) für Rückversicherungsverträge, bei denen die zugrunde liegenden Verträge noch nicht vorliegen);
- Übergang ‒ Transition (cost-benefit trade-off durch einen modifizierten retrospektiven Ansatz und Herausforderungen bei der Anwendung des fair value-Ansatzes);
- Jährliche Kohorten (Kosten-Nutzen-Abwägung, auch für Variable Fee Approach-Verträge) und
- Bilanzierung (Kosten-Nutzen-Abwägung durch getrennten Ausweis von Gruppen in einer Aktivposition und Gruppen in einer Passivposition und Nicht-Trennung von Forderungen und/oder Verbindlichkeiten).
Ob die seitens von EFRAG im Rahmen der beiden Studien ermittelten Bedenken seitens der Anwender Auswirkungen auf den Entwurf der Übernahmeempfehlung haben, wurde noch nicht final mitgeteilt.
Praxis-Hinweis: Umstellung bringt Herausforderung mit sich
Die Umstellung auf IFRS 17 birgt erhebliche Herausforderungen für betroffene Insurance Companies. Es ist nicht auszuschließen, dass das IASB bereits nach Erstanwendung Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 17 durch kleinere Änderungen (z.B. im Rahmen der Annual Improvements Projects) klären werden muss.
Quelle:
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.395
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0832
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
9951
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
440
-
Urlaubsrückstellung berechnen
420
-
Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
413
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
404
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
395
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
333
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
317
-
IASB veröffentlicht IFRS 20 „Regulatorische Vermögenswerte und Regulatorische Schulden“
18.06.2026
-
ESMA Bericht zu den Enforcement Aktivitäten 2025
18.06.2026
-
Konsolidierung von Lageberichten
11.06.2026
-
Stolperfallen und Lösungen für verlässliche Entscheidungen
09.06.2026
-
EU-Kommission stellt Entwurf für „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS) zur Konsultation
28.05.2026
-
EU-Kommission stellt Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 („Simplified ESRS“) zur Konsultation
28.05.2026
-
IDW konkretisiert handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und Treibhausgas-Quoten
13.05.2026
-
Bürokratieabbau im Bereich der Rechnungslegung und Bürokratieverhinderung
07.05.2026
-
CSRD-Umsetzungsgesetz: EU-Richtlinie mit Erleichterungen liegt als umzusetzende Vorgabe vor
04.05.2026
-
Sorgt die EmpCo-Richtlinie für eine Prüfungspflicht für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte?
30.04.2026