EFRAG-Stellungnahme zum Änderungsentwurf am Handbuch des IASB

Der Umgang mit den für die Praxis besonders relevanten Agenda Decisions wird im überarbeiteten Handbuch konkretisiert.

Das IFRS Foundation Due Process Handbook enthält die erforderlichen Verfahrensschritte, die das IASB und das IFRS IC bei der Entwicklung oder Überarbeitung der IFRS – dem Konsultationsprozess – zu beachten haben. Es wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angepasst. Am 29. April 2019 veröffentlichte die IFRS-Stiftung einen Exposure Draft mit weiteren, vorgeschlagenen Änderungen zum IFRS Foundation Due Process Handbook (Handbuch) mit einer Kommentierungsfrist bis zum 29. Juli 2019.

Entwurf enthält Aussagen zu IFRS IC Agenda Decisions

Der Entwurf enthält Änderungen zu folgenden Punkten:

  • Klärung des Umfangs und der Rolle der Auswirkungsanalysen;
  • Status und Rolle der vom IFRS IC veröffentlichten Agenda Decisions;
  • Zeitliche Umsetzung von IFRS IC Agenda Decisions;
  • Möglichkeit des IASB eigene Board Agenda Decisions zu veröffentlichen;
  • Kategorisierung und Überprüfung des von der IFRS-Stiftung erstellten Lehrmaterials;
  • Sonstiges (u. a. Lehrmaterial, Arbeitsplan des IASB, IFRS-Beirat als strategisches Beratungsgremium).

EFRAG sieht IASB Board Agenda Decisions kritisch

EFRAG hat am 14. Juni 2019 seine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Handbuchs veröffentlicht. Folgende Punkte sind dabei von besonderer Relevanz:

  • Auswirkungsanalyse: EFRAG begrüßt die Klarstellung, dass eine Auswirkungsanalyse sich nicht nur auf einen bestimmten Zeitpunkt beziehen, sondern den gesamten Standard-Setting-Prozess abdecken soll. EFRAG schlägt vor, für Großprojekte detaillierte Auswirkungsberichte in jeder Phase des due process mit Veröffentlichung wichtiger Dokumente (key due process documents) zu erstellen.
  • IFRS IC Agenda Decisions: Bisher gab es keine klaren Aussagen zum Stellenwert und zur zeitlichen Umsetzung von Agenda Decisions. Nach dem Entwurf sind die IFRS IC Agenda Decsions so auszugestalten, dass die in den IFRS-Regelungen enthaltenen Grundsätze und Anforderungen auf den der Agenda-Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt anzuwenden sind. Eine Agenda Decision darf jedoch keine bestehenden IFRS-Regelungen ändern oder ergänzen. Der IASB solle in einem ordentlichen Verfahren sicherstellen, dass die Agenda Decisions nur erläuterndes Material und Verweise auf den verbindlichen Inhalt der IFRS-Standards enthalten.
    Zur zeitlichen Umsetzung hatte der IASB nur geäußert, dass den Unternehmen seiner Auffassung nach genügend Zeit (sufficient time) gegeben sei, dies aber nicht weiter konkretisiert. Nach Ansicht der IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd gilt jedoch folgende Regel zum zeitlichen Horizont: „But as a rule of thumb I think it is fair to say that we had in mind a matter of months rather than years.“
  • Board Agenda Decisions: Dem IASB soll analog zum IFRS IC die Möglichkeit gegeben werden, eigene Agenda-Entscheidungen (sog. Board Agenda Decisions) zu veröffentlichen, wobei diese nicht in Konkurrenz zu denen vom IFRS IC stehen sollen. EFRAG sieht keine Begründung gegeben, ein solches Instrument zusätzlich einzuführen. Die zusätzliche Einführung eines weiteren Dokuments, welches wohl nur selten genutzt würde („another type of document that is intended to be used rarely“) verstärke nur die bestehende Verwirrung über Agenda Decisions.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 12. Juli 2019 kommentiert werden.

Praxis-Hinweis: Umfang der IFRS Agenda Decisions stellt Unternehmen immer mehr vor Herausforderungen

Insbesondere deren Tragweite sowie die zeitliche Umsetzung von Klarstellungen sind häufig ermessensbehaftet. Daher ist es zu begrüßen, dass es verbesserte Leitlinien hinsichtlich der Rolle und des Status geben wird. Die Kritik von EFRAG zu dem Instrument der IASB Agenda Decisions ist nachvollziehbar, da noch weitere (verbindliche) Informationsquellen die Anwendung der IFRS nicht vereinfachen.

Quelle: Draft comment letter on Proposed Amendments to the IFRS Foundation Due Process Handbook

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Schlagworte zum Thema:  IFRS, IASB, EFRAG