Fristlose Kündigung







Mann am Laptop
Mann am Laptop
Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung gerechtfertigt

Die Privatnutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz trotz eines entsprechenden Verbots während der Arbeitszeit rechtfertigt jedenfalls dann eine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend als auch über Monate hinweg regelmäßig URL-Aufrufe und E-Mails zu privaten Zwecken getätigt hat. Das geht aus einem Urteil des LAG Köln hervor.






























Hand mit gelber Karte
Hand mit gelber Karte
Bagatellkündigung

Fristlose Kündigung wegen des Verspeisens der Schokolade der Kollegin?

Schokolade macht nicht immer glücklich. Das erfuhr eine 64-jährige Heilerziehungspflegerin, die eine Tafel Schokolade ihrer Kollegin verputzte. Als sie außerdem die Dienstwaschmaschine privat nutze, wurde ihr fristlos gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht Heidelberg wurde die Kündigung zu einer Abmahnung runter verhandelt. Typisches Schicksal der Bagatellkündigung langjähriger Mitarbeiter.







Energieversorgung
Energieversorgung
Kündigung

Gefährdet Handy-Aufladen am Arbeitsplatz das Arbeitsverhältnis?

Darf man persönliche Geräte am Arbeitsplatz auf Kosten des Arbeitgebers aufladen? Die Steckdose im Büro ist Eigentum des Arbeitgebers, abgezapfter Strom geht auf seine Kosten. Ist es noch "sozial adäquat" und tolerabel, wenn Mitarbeiter ihre persönlichen Smartphones, iPads, Laptops oder gar Elektroroller aufladen oder handelt es sich um eine Verletzung ihrer arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und eine Straftat?





Schinkenbroetchen
Schinkenbroetchen
Kündigungsschutz

Bagatellkündigungen wegen Brötchen und andere Kleinigkeiten - ein Überblick

Auch wenn der Schaden für den Arbeitgeber wirtschaftlich nur gering ist, kann schon der Diebstahl von Kleinigkeiten die fristlose Kündigung rechtfertigen. Das führt gelegentlich zu hart oder kurios erscheinenden Schlagzeilen. Oft wird sich dabei ein bereits bestehender Trennungswunsch des Arbeitgebers realisieren. Denn es muss nicht immer eine Kündigung ausgesprochen werden, sondern im Einzelfall muss immer auch eine Abwägung erfolgen. Die Gerichte springen nicht (mehr) auf jede Frikadelle an.