Bund und Gewerkschaften einigen sich auf neue Entgeltordnung

Der Bund hat sich mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für seine Tarifbeschäftigten verständigt. Diese soll nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Damit sind die über 1.000 Tätigkeiten und Berufe im öffentlichen Dienst des Bundes zukünftig unmittelbar den 15 Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Bis auf dieses sog. Eingruppierungsrecht war das früher geltende Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter im BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O bereits am 1. Oktober 2005 durch den TVöD abgelöst worden.

Tätigkeitsmerkmale werden reduziert

Von den ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmalen konnte die Mehrzahl modernisiert und auf ca. 1.000 Merkmale reduziert werden. Ganze Bereiche wurden völlig neu geregelt (z. B. für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder den Fremdsprachendienst). In fachkräfterelevanten Bereichen wurden Wertigkeiten neu justiert. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, IT-Fachkräfte, Meister, Techniker, Nautiker.

Leistungsbezahlung wird reformiert

Höhergruppierungen, die zeitlich nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, werden zukünftig stufengleich erfolgen. Dies führt dazu, dass Mobilität und Flexibilität gefördert wird, indem Beschäftigte bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher erzielen können. Gleichzeitig wurde die Leistungsbezahlung reformiert, um künftig die Anreize passgeneuer und effizienter auf die Situationen der Bundesverwaltung zuzuschneiden.

BMI
Schlagworte zum Thema:  Entgelt, Entgeltordnung, Eingruppierung TVöD