Einigung in der DRK-Tarifrunde 2023
Die Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat sich am 15. Mai 2023 in der zweiten Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft ver.di auf einen Tarifabschluss für die Entgeltrunde 2023 geeinigt.
Ergebnisse der Tarifeinigung für DRK-Beschäftigte
Die Verhandlungspartner einigten sich auf folgende Punkte:
- Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Die Beschäftigten erhalten einmalig im August 2023 1.200 Euro.
- Im Zeitraum September 2023 bis Mai 2024 werden monatlich 200 Euro gezahlt.
- Ab 1. Juni 2024 erhöhen sich die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro. Zusätzlich gibt es eine weitere Erhöhung der um 200 Euro erhöhten Entgelte um 6,0 Prozent.
- Außerdem sollen die Zulagen, unter anderem für die Praxisanleitung im Rettungsdienst, im Krankenhaus und in der Pflege sowie Pflegezulagen, um 12 Prozent steigen.
Regelungen für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten
Neben den Regelungen für Festangestellte sieht der Tarifvertrag auch eine Aufwertung für die Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten vor. Diese erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld im August 2023 in Höhe von 600 Euro sowie von September 2023 bis Mai 2024 in Höhe von 130 Euro je Monat. Weiterhin werden die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. Juni 2024 um 160 Euro erhöht. Zudem wird nun die Zeit der Ausbildung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Wie geht es weiter?
Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten, ist also bis 31. Mai 2025 gültig. Der Tarifvertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien bei ver.di und der Bundestarifgemeinschaft des DRK.
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