Mietendeckel adé: Es wird wieder Paradies – oder?

Der Mietendeckel ist Geschichte. Dabei schien sich die große Politik inzwischen irgendwie damit arrangiert zu haben. Das Thema ist damit aber noch lange nicht vom Tisch. Ein Kommentar.

Ifo-Präsident Clemens Fuest meinte jüngst im L'Immo-Podcast noch lapidar: "Nicht alles, was wirtschaftlich unsinnig ist, ist direkt verfassungswidrig." Es gab Gutachten, die gut darauf zu achten schienen, ihren Auftraggeber nicht zu enttäuschen. Klar, wenn die Rosa-Luxemburg-Stiftung ein solches zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels in Auftrag gibt, wird sie sich schon den richtigen aussuchen. Ein Gutachten für die Selbstbestätigung, mehr nicht. Man sollte als Gutachter nur "die Objektiven" zulassen, aber ich träume.

Spaltung wird sich verstärken

Die Zeit der Verunsicherung ist nun also vorbei. Die Folgen für Vermieter und Mieter, die Frage, was das Urteil für die zwischenzeitlich gedeckelten Mieten bedeutet und welche Auswirkungen es auf die Entscheidung von Ordnungsverfügungen von Wohnungsämtern hat, wird bald geklärt sein. Es darf wieder gebaut, investiert werden, der Schwarzmarkt wird verschwinden. Es wird wieder Paradies.

Es gibt Stimmen, die weisen darauf hin, der Berliner Senat habe für so viel Verunsicherung gesorgt, dass Investoren keine Lust mehr haben auf die Stadt. Aber Berlin ist resilient und wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder so richtig sexy. Es werden nun doch keine Gebäude verfallen, es wird keine Lissabonner Verhältnisse geben.

Aber machen wir uns nichts vor, die Spaltung beim Thema Wohnen bleibt. Ich könnte mir vorstellen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu führt, dass die Initiative "Deutsche Wohnen enteignen“ weiteren Zulauf erhält. Außerdem stehen Wahlen vor der Tür. Der Bund hätte zumindest die gesetzgeberische Kompetenz, einen bundesweiten Mietendeckel einzuführen. Da kann man sich als Partei so schön positionieren neben etwa dem Klimathema et cetera, wo alle doch das Gleiche wollen.

Ich bin überzeugt davon: Das Thema ist noch nicht vom Tisch. Das Brodeln hat seinen Höhepunkt noch lange nicht erreicht. 
 

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Schlagworte zum Thema:  Mieterhöhung, Grundgesetz, Verfassungsrecht