Grundgesetzänderungen ermöglichen mehr Investitionen in Schulen
Änderungen sollen mehr Finanzmittel für Bildung, Wohnungsbau und Verkehr ermöglichen
Mit Stimmen der Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Haushaltsausschuss Änderungen im Grundgesetz, die Finanzhilfen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau erweitern beziehungsweise ermöglichen sollen. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Gemeindeverkehrswegefinanzierung sowie Bundesautobahnen. Für die Änderungen ist eine absolute Zweidrittelmehrheit nötig. Der Bundesrat ist bei den Grundgesetzänderungen zustimmungspflichtig.
Finanzhilfen zur Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit
Gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung (19/3440) beschloss der Ausschuss auf Grundlage eines gemeinsamen Änderungsantrages von Koalition, FDP und Grünen eine weitergehende Fassung des Artikels 104c Grundgesetz. Künftig soll der Bund demnach den Ländern "zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren" können. Neu sind dabei die Zielsetzung ("Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit") sowie die Einbeziehung der zusätzlichen Kosten. Bisher erlaubt der Artikel 104c Grundgesetz Finanzhilfen des Bundes an die Länder "für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur". Der Regierungsentwurf sah vor, die Finanzhilfen durch Hinzunahme der Länder und die Streichung des Wortes "finanzschwach" zu erweitern.
Digitalisierung an Schulen soll gefördert werden
Anlass der von der Bundesregierung angestrebten Verfassungsänderungen ist das Vorhaben der Koalition, über den sogenannten "Digitalpakt Schule" mehrere Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur in Schulen zu investieren. Die Mittel sollen dabei über ein Sondervermögen "Digital Infrastruktur" des Bundes an die Länder fließen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung des Sondermögens (19/4720) beschloss der Ausschuss ebenfalls mit Stimmen von Koalition, FDP, Grünen und Linken bei Ablehnung der AfD.
Teil der von Koalition, FDP und Grünen vorgeschlagenen und beschlossenen Änderungen ist zudem ein Zusätzlichkeits-Kriterium im Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 Grundgesetz. Damit soll sichergestellt werden, dass die Länder bei künftigen Finanzhilfen die Mittel des Bundes "in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich" ergänzen. Im Artikel 125c Grundgesetz wird dazu ein neuer Absatz 3 eingefügt, nach dem dieses Kriterium nur auf Regelungen zu Finanzhilfen zutrifft, die nach dem 31. Dezember 2019 in Kraft treten. Bestehende Finanzhilfen oder im kommenden Jahr in Kraft tretende sind davon nicht betroffen.
Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der Verkehrsinfrastruktur
Inhaltlich überwiegend unverändert blieb die Neuregelung zum sozialen Wohnungsbau. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. In der Ausschussfassung wird nun darauf verwiesen, dass bei diesen Finanzhilfen auch das Zusätzlichkeits-Kriterium greifen soll.
Unverändert blieb die Änderung im Artikel 125c Grundgesetz. Dadurch soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu den Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden. In Artikel 143e soll zudem eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden. Auch diese Norm blieb im Ausschuss unverändert.
-
Kommunale Forderungen und Forderungsmanagement
117
-
Kommunale Insolvenz
1091
-
Was ist und warum braucht man eine kommunale Jahresabschlussanalyse?
32
-
Schlechte Zahlungsmoral der Kommunen?
20
-
Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer
19
-
Bund der Steuerzahler rügt hohe Beamtenpensionen
19
-
Neues Umsatzsteuerrecht für Kommunen – die nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist kommt!
17
-
Welche Rolle spielen Kennzahlen für eine Jahresabschlussanalyse?
15
-
Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand
15
-
Auflösung des Pensionsfonds soll Landesfinanzen vereinfachen
11
-
Staatsdefizit im ersten Halbjahr 2024 leicht gesunken
29.08.2024
-
Streit um mehr Personal und Geld für Kitas
27.05.2024
-
Kabinett bringt Krankenhausreform auf den Weg
16.05.2024
-
Kommunen im Jahr 2023 erstmals seit 2011 mit Finanzierungsdefizit
05.04.2024
-
Outsourcing von Forderungsmanagement
09.01.2024
-
Optimierung der Geschäftsprozesse und Workflows
09.01.2024
-
Kommunale Forderungen und Forderungsmanagement
09.01.2024
-
Interkommunale Kooperation im Forderungsmanagement
09.01.2024
-
Wie sollte man mit Kennzahlen im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse grundsätzlich arbeiten?
01.12.2023
-
Was ist und warum braucht man eine kommunale Jahresabschlussanalyse?
01.12.2023