Zweitwohnungsteuer






Wohnmobil, schraeg
Wohnmobil, schraeg
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Streit um Zweitwohnungsteuer für Dauercamper

Viele kennen es vom Campingplatz oder Strandurlaub: Mobilheime sind die Alternative für diejenigen, denen ein Wohnwagen zu wenig und ein Ferienhaus zu viel ist. Manche Mobilheime sind einfach ausgestattet und haben noch nicht mal eine Heizung, andere bieten eine komplette Einrichtung und viel Platz. Ob für solche Wochenend-Domizile Zweitwohnungsteuer erhoben werden darf, hatte nun das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein zu entscheiden.





Wohnmobil, schraeg
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Urteil zu Mobilheimen

Doch nicht mobil? Zweitwohnungsteuer für Dauercamper

Viele kennen es vom Campingplatz oder Strandurlaub: Mobilheime sind die Alternative für diejenigen, denen ein Wohnwagen zu wenig und ein Ferienhaus zu viel ist. Manche Mobilheime sind einfach ausgestattet und haben noch nicht mal eine Heizung, andere bieten eine komplette Einrichtung und viel Platz. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein kam nun zu dem Schluss, dass für Mobilheime Zweitwohnungsteuer erhoben werden darf.






Wohnungssuche per Internet Quelle: Analyse & Konzepte / kebox
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BVerfG Kommentierung

Degressiver Steuertarif bei der Zweitwohnungsteuer führt zur Nichtigkeit der Satzung

Das BVerfG hat die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in Konstanz  der Jahre 1989, 2002 und 2006 für nichtig erklärt.  Grund dafür ist der degressive  Steuertarif in § 4 der Satzung. Dieser Steuertarif bewirkt eine Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, weil er weiniger leistungsfähige Steuerschuldner prozentual höher belastet als wirtschaftlich leistungsfähigere Steuerschuldner.