
Der Berliner Senat hat am 28.3.2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zweitwohnungsteuer zum 1.1.2019 beschlossen.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt dann 15 % der Jahresnettokaltmiete. Ziel sei, dass mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in Berlin anmelden, was höhere Steuereinnahmen und höhere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich zur Folge haben soll. Dies zielt nicht zuletzt auf Studenten ab. Zudem sollen mehr Eigentümer nicht selbst genutzte Wohnungen dauerhaft vermieten - sie wären von der Steuer befreit.
Berlin im Mittelfeld
Der aktuelle Steuersatz von 5 % fällt laut Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen im Bundesvergleich unterdurchschnittlich aus, mit dem neuen Satz von 15 % liege Berlin dann im Mittelfeld. So sind beispielsweise in Potsdam 20 %, in Hannover 10 %, in München 9 % und in Hamburg 8 % Zweitwohnungssteuer zu zahlen. In der Hauptstadt soll sie - auch das ist neu - künftig sofort fällig werden und nicht wie bisher erst nach einem Jahr.
Zeitwohnsitz nicht immer steuerpflichtig
Derzeit haben in Berlin 130.000 Menschen einen Zeitwohnsitz angemeldet, allerdings gelten nur rund 17.000 als steuerpflichtig. Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder für Menschen, die lediglich vorübergehend in Berlin leben. Zuletzt lag das Aufkommen an Zweitwohnungssteuer bei 3,5 Millionen EUR jährlich.
Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile nutzen und zusätzliche Kosten verursachen. Dies ist nicht richtig. Es ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungsteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands. Bei einigen Kommunen die Zweitwohnungsteuer erheben geht die Fremdenfeindlichkeit so weit, dass man dort die möglichen Zweitwohnungsteuerpflichtigen die in der eigenen Gemeinde wohnen von der Steuerpflicht ausnimmt.
Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw. und soweit erhoben zusätzlich die Kurabgabe, so wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus investiert er noch manchen Euro in der Gemeinde. Nur der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt zusätzlich die Zweitwohnungsteuer.
Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben auch unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.
Zweitwohnungsbesitzer werden ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt. Zweitwohnungsteuer ist Enteignung und Fremdenfeindlichkeit. Steuererhebung nach Gutsherrenart, erhoben von neidischen Kommunalpolitikern mit populistischem Gedankengut.