Neues Gesetz zur Zweitwohnung- und Übernachtungsteuer in Berlin
Erhöhung des Steuersatzes und Änderungen bei der Steuerpflicht
Das neue Gesetz sieht vor, die Zweitwohnungsteuer ab 1.1.2019 von derzeit 5 auf 15 % der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen. Außerdem besteht die Steuerpflicht für eine Zweitwohnung in Berlin künftig direkt mit dem Einzug. Bisher galt eine Frist von einem Jahr. Die Änderung zur Steuerpflicht tritt im Gegensatz zur Erhöhung des Steuersatzes unmittelbar am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Austausch von Daten
Gleichzeitig gelten mit Verkündung des Gesetzes neue Vorschriften für die Übernachtungsteuer. Das Gesetz sieht neue Regelungen beim Datenaustausch zwischen den Bezirken und der Steuerverwaltung vor. Ziel ist es, die Besteuerung von Wohnraum sicherzustellen, der als Ferienwohnung oder für kurzfristige private Aufenthalte vermietet wird. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes liegt bei den Berliner Bezirken.
Hintergrundinformationen zur Zweitwohnungsteuer
Für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer ist der melderechtliche Status maßgeblich. Wer eine Wohnung bezieht, ist nach § 17 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für vorübergehende Aufenthalte, die nicht länger als sechs Monate dauern, regelt das Bundesmeldegesetz in § 27 Abs. 2 BMG die Freistellung von der Anmeldefrist für Kurzaufenthalte.
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
2.419
-
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
2.2414
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.383457
-
Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden
1.206
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
989
-
Erste Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2026 geklärt
959
-
DStV gibt Update zu digitalen Steuerbescheiden
887
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
7581
-
E-Rechnung
6669
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
6253
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22.12.2025
-
Bundesrat stimmt vielen steuerrechtlichen Änderungsgesetzen und Verordnungen zu
19.12.2025
-
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
19.12.2025
-
Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel
19.12.2025
-
Stromsteuersenkung für die Wirtschaft
19.12.2025
-
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
19.12.2025
-
Bundesrat stimmt DAC8-Umsetzungsgesetz zu
19.12.2025
-
Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
19.12.2025
-
Bundesrat stimmt Mindeststeueranpassungsgesetz zu
19.12.2025
-
Bundesrat stimmt Mindeststeuer-Bericht-Verordnung zu
19.12.2025