Hamburg verlängert Mietpreisbremse
Der Hamburger Senat hat beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend auszudehnen.
Erstmals war die Mietpreisbremse in Hamburg Mitte 2015 eingeführt worden.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.
Mehr zum Thema Mietpreisbremse:
Eine nach Bundesländern sortierte Liste aller Städte und Gemeinden in Deutschland, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
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