EU-Taxonomie bremst Renovierungstätigkeit
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) übt deutliche Kritik an den Entwürfen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Taxonomie. Konkret geht es um die geplanten Anpassungen an den Delegierten Rechtsakten zu Umweltzielen.
Die Entwürfe verfehlten das Ziel, die Taxonomie in der kreditwirtschaftlichen Immobilienfinanzierung stärker anzuwenden. Bemängelt wird vor allem die fehlende Praxistauglichkeit, auch als Steuerungsinstrument für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands.
Taxonomie-Entwürfe: Defizite und Petita
"Die Renovierungstätigkeit wird weiterhin eher gebremst als gefördert", sagte Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. Aus Sicht der Kreditinstitute verkämen die Vorgaben so zur reinen Pflichtübung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
In einer Stellungnahme als Reaktion auf die von der EU-Kommission Mitte März 2026 gestartete Konsultation, benennt der vdp unter anderem folgende Defizite und Petita:
- Die Ausklammerung von Effizienzgewinnen aus Energieeffizienzmaßnahmen – zum Beispiel aus dem Einbau einer Photovoltaikanlage – ist nicht praktikabel. Die vorgesehenen Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Prüfpflichten zu Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft und Umweltverschmutzung sind zudem überbordend. Sie stehen häufig in keinem Verhältnis zu den Finanzierungsvolumina und berücksichtigen die tatsächliche Datenlage nicht.
=> Vollständiger Verzicht auf DNSH-Prüfpflichten bei Renovierungen: die sollten stattdessen als Beobachtungskriterien ausgestaltet werden. Ferner sollten Umstellungen auf grüne Energie durch den Energieversorger genauso anrechenbar sein wie Effizienzgewinne, die aus dem Einbau einer Photovoltaikanlage erzielt werden können.
- So begrüßenswert es ist, dass die Taxonomie um eine Vorgabe zur Transition ergänzt werden soll – ein Gebäude gilt als "grün", wenn zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Finanzierung 60 Prozent Effizienzsteigerung innerhalb der vergangenen zehn Jahre nachgewiesen werden können: Die Anwendbarkeit ist laut vdp nicht gegeben. Zum einen ist eine Reduktion um 60 Prozent ambitioniert und häufig nicht erreichbar. Zum anderen verfügen Banken nicht über die erforderlichen historischen Daten für Vorher-Nachher-Vergleiche von energetischen Renovierungen. Zudem widerspricht eine nachgelagerte Prüfung von Effizienzgewinnen der Kreditvergabepraxis und ist gegenüber Kunden nicht durchsetzbar.
=> Die Taxonomiekonformität muss zum Zeitpunkt der Kreditvergabe auf Basis vorliegender Nachweise (Renovierungspass, Energieausweis) feststehen – nachvertragliche Neubewertungen sind weder praktikabel noch marktfähig.
- Die Entwürfe sehen aktuell vor, dass nur der Kreditanteil für eine Renovierung und nicht die vollständige Finanzierung von Gebäudeerwerb und Renovierung taxonomiefähig ist. Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar und verhindert ein höheres Volumen an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen.
=> Der gesamte Kredit zur Finanzierung von Gebäudeerwerb und der angestoßenen Renovierung muss taxonomiefähig werden, wenn die Einsparziele erreicht werden.
- Die energetischen Anforderungen für "grüne" Neubauten und jüngere Immobilien, die bereits über dem nationalen Schwellenwert für ein Niedrigstenergiegebäude liegen, sollen nach den Vorschlägen der EU-Kommission erhöht werden: Vorgesehen ist ein Vorziehen von Neubaustandards vor Umsetzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht, was die Anwendbarkeit verhindern würde.
=> Die vorzeitige Einführung von Neubaustandards soll nicht erfolgen.
vdp: Investitionen in Gebäudebestand nicht gefährden
"Die EU-Taxonomie kann nur wirken, wenn sie in der Praxis anwendbar ist", sagte Kullig. Dem aktuellen Entwurf mangle es aber deutlich an Praxisbezug.
Die vorgeschlagenen Änderungen erschwerten es Kreditinstituten, ein höheres Volumen an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen und damit eine höhere Green Asset Ratio zu generieren. Um Investitionen in den Gebäudebestand nicht zu gefährden, sollte die EU die Kriterien zur Klassifizierung grüner Gebäude funktionaler definieren, so Kullig.
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