Mieterstrom könnte mehr als 14 Millionen Haushalten nutzen
Von den insgesamt 19 Millionen Haushalten in Mehrfamilienhäusern in Deutschland könnten bis zu 14,3 Millionen die Vorteile von Mieterstrom nutzen. Doch das Potenzial von 43 Terawattstunden (TWh) wird nicht ausgeschöpft. Das sind Ergebnisse einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Die gesamte Stromerzeugung durch Solaranlagen lag laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme im vergangenen Jahr bei 61 TWh.
Ausbau von Mieterstrom: Regelungen sind ein Hemmnis
Beim Mieterstrom werden Dächer von Mehrfamilienhäusern mit Solaranlagen ausgestattet. Die Eigenversorgung mit Strom ist günstiger als der Kauf auf dem Markt, etwa weil das öffentliche Stromnetz nicht genutzt wird und keine Netzentgelte anfallen.
Doch der Ausbau stockt. Neben fehlenden technischen Voraussetzungen vor allem in Bestandsgebäuden – den Studienautoren zufolge müssten in Zukunft virtuelle Summenzähler und Smart Meter zur Norm werden – stellen die gesetzlichen Regelungen zum Mieterstrom ein Hemmnis für Mieter und Eigentümergemeinschaften dar.
Als Folge wird Mieterstrom in vielen Häusern nicht angeboten. Die aktuelle Anzahl der für Mieterstrom gemeldeten Anlagen lag im Mai 2024 laut Marktstammregister bundesweit bei knapp 9.000. Speziell bei Gebäuden mit wenigen Mietparteien gilt Mieterstrom als nicht wirtschaftlich, auch weil die Mieter oder Wohnungseigentümer bei der Wahl zur Abnahme nach dem sogenannten Kopplungsverbot Vertragsfreiheit genießen und sich gegen die Abnahme entscheiden können. Dadurch ergibt sich für den Mieterstromanbieter das Risiko erheblicher Ertragseinbußen.
Forscher fordern Reformen für den Mieterstrom
Die Planung von Mieterstrom müsse standardisiert und bundesweit einheitlich umsetzbar sein, so die Forscher. "Ohne umfassende Reformen, die über das Solarpaket I hinausgehen, wird sich an dem Nischendasein des Mieterstroms nichts ändern."
In den vergangenen Jahren habe es Verbesserungen gegeben, die den Mieterstrom attraktiver machten – insbesondere die Befreiung von der Umsatzsteuer auf Montage und Material der Solarpaneele, keine Einkommensteuer auf die Erträge aus der Einspeisevergütung sowie der Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2023 und auch die ab 2026 geltende Pflicht für den Einbau fernablesebarer Stromzähler (Heizkostenverordnung). Eine bundesweit einheitliche Abwicklung der Prozesse zwischen Mieterstromanbietern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern sei jedoch weiterhin essenziell.
Bei der Vermarktung des Lokalstroms in einem Mieterstrommodell können laut Studie Erträge bis zu 90 Prozent des jeweils geltenden Grundversorgungstarifs erzielt werden. Das könne für Vermieter gewinnbringend und kostensparend für Mieter sein.
IW-Studie "Großes ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom" (Download)
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