Mieterstrom: Das Modell lohnt sich auch für Vermieter
Bis zu 20,4 Millionen Wohnungen in rund drei Millionen Mehrfamilienhäusern könnten technisch mit Mieterstrom versorgt werden. Das zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Rahmen des Ariadne-Projekts, einem Zusammenschluss von 26 wissenschaftlichen Einrichtungen, die zur Energiewende forschen.
Würde das Potenzial voll ausgeschöpft, ließen sich bis zu 60 Gigawatt Photovoltaik installieren – fast ein Drittel des Ausbauziels bis 2030.
Mieterstrom mit Wärmepumpen kombinieren
Beim Mieterstrom installieren Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – meistens Vermieter – eine Solaranlage und bieten den erzeugten Strom direkt den Bewohnern beziehungsweise Mietern an. Diese schließen den Liefervertrag direkt mit dem Vermieter ab. Weil Netzentgelte und Abgaben entfallen, können die Mieter von günstigeren Preisen profitieren. Nur der restliche Stromverbrauch wird aus dem öffentlichen Netz versorgt.
Besonders attraktiv ist das Modell, wenn es mit der Nutzung von Wärmepumpen oder E-Autos kombiniert wird. Das Modell lohnt sich auch für Vermieter, wie die IW-Berechnungen zeigen. Im Basisszenario ergibt sich für ein typisches Gebäude eine Rendite von 3,6 Prozent, unter Idealbedingungen sogar bis zu 18,5 Prozent – abhängig davon, wie viele Mieterhaushalte am Modell teilnehmen und wie gut die Größe der Photovoltaikanlage und der Batterie an den Bedarf angepasst ist.
Dennoch bleibt die Zahl der realisierten Projekte überschaubar: Bei der Bundesnetzagentur sind bislang nur rund 5.400 Mieterstromanlagen registriert – gegenüber mehr als vier Millionen Photovoltaikanlagen insgesamt.
Bürokratie bremst Ausbau von Mieterstrom
"Vor allem bürokratische Hürden bremsen den Ausbau", kommentiert IW-Ökonom und Studienautor Ralph Henger die Ergebnisse. Die Vorgaben zur Strommessung und Abrechnung seien kompliziert, die Genehmigungsprozesse von PV-Anlagen durch die Netzbetreiber aufwendig. "Ohne Reformen bleiben wertvolle Potenziale ungenutzt", warnt Henger.
Nötig seien digitale Standardprozesse bei Zählerwechsel und der Anmeldung bei den Netz- und Messtellenbetreibern. Zudem sollte die Politik stärkere Anreize setzen, um Solarstrom gegenüber Netzstrom zu bevorzugen.
Regulatorischer Anpassungen: Handlungsempfehlungen
Gebäude- und Mieterstrom bietet der Studie zufolge bei geeigneten Rahmenbedingungen ein wirtschaftlich interessantes Potenzial. Für eine flächendeckende Verbreitung sind gezielte regulatorischer Anpassungen erforderlich. Das betrifft folgende Aspekte:
- Die Wechselprozesse bei den Netz- und Messstellenbetreibern müssen standardisiert, vereinheitlicht und digitalisiert werden, um diese zu erleichtern und zu beschleunigen. Zudem sollten einheitliche, standardisierte Messkonzepte etabliert werden, die den administrativen und technischen Aufwand reduzieren und damit die Wirtschaftlichkeit durch die Skalierung von Gebäude- und Mieterstromprojekten verbessern.
- Wenn Gebäude- und Mieterstrom angeboten wird, dann sollte der Photovoltaikstrom gegenüber Netzstrom bevorzugt werden, um die Beteiligungsquoten zu erhöhen. Dies könnte zum Beispiel durch Widerspruchslösungen (Opt-Out) erfolgen, bei denen sich die Haushalte im Gebäude automatisch am Projekt beteiligen – es sei denn, sie widersprechen aktiv. Solche Modelle könnten die Teilnahmequote deutlich steigern, müssten aber hinsichtlich der Kompatibilität mit dem EU-Recht geprüft werden.
- Es sollte geprüft werden, ob die aktuell parallelen Regelungsansätze von Gebäude- und Mieterstrom mit geringeren bürokratischen Anforderungen zusammengelegt und weiterentwickelt werden können, um die hohe Komplexität zu verringern und die Vorteile beider Modelle zusammenbringen zu können.
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