In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse

Mietpreisbremse in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt


Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Mietpreisbremse eingeführt. Sachsen-Anhalt hat bisher keine Verordnung erlassen.

Mietpreisbremse in Berlin

In ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse.

Geltungszeitraum: 1.6.2025 bis 31.12.2025

Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 BGB (Mietenbegrenzungsverordnung) vom 15.4.2025 (GVBl. 2025, S. 228)

Geltungszeitraum: 1.1.2026 bis 31.12.2029

Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 BGB (Mietenbegrenzungsverordnung) vom 11.11.2025 (GVBl. 2025, S. 577)


Auch Kappungsgrenze reduziert

In Berlin ist auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.

Mietpreisbremse in Brandenburg

Brandenburg hat 19 Kommunen ausgewiesen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Eine Ausweitung auf 36 Kommunen zum 1.1.2026 ist beschlossen.

Geltungszeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2025

Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung (Mietpreisbegrenzungsverordnung – MietbegrenzV) vom 8.6.2021 (GVBl. II/21, Nr. 61)

Kreisfreie Stadt Potsdam

Landkreis Barnim: Panketal

Landkreis Dahme-Spreewald: Eichwalde, Schulzendorf

Landkreis Havelland: Falkensee

Landkreis Märkisch-Oderland: Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin

Landkreis Oberhavel: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land

Landkreis Oder-Spree: Gosen-Neu Zittau, Schöneiche bei Berlin, Woltersdorf

Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow

Landkreis Teltow-Flämig: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren
 

Auch Kappungsgrenze reduziert

Zudem ist in 19 Kommunen in Brandenburg auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert. Mehr zur Kappungsgrenze in Brandenburg

Mietpreisbremse in Sachsen

In Dresden und Leipzig gilt die Mietpreisbremse.

Geltungszeitraum: 13.7.2022 bis 31.12.2025, Verlängerung bis Juni 2027 beschlossen

Gesetzliche Grundlage: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung – SächsMPBVO) vom 31. Mai 2022 (SächsGVBl. 2022 Nr. 22, S. 398)


Auch Kappungsgrenze reduziert

Für bestehende Mietverhältnisse ist in Dresden und Leipzig die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.

Keine Mietpreisbremse in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt die Mietpreisbremse nicht.

Schlagworte zum Thema:  Mietpreisbremse , Mietvertrag