Mietpreisbremse in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt


Berlin und Brandenburg haben die Mietpreisbremse eingeführt. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bisher keine Verordnungen erlassen.

Mietpreisbremse in Berlin

In ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse.

Geltungszeitraum: 1.6.2020 bis 31.5.2025

Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 BGB (Mietenbegrenzungsverordnung) vom 19.5.2020 (GVBl. 2020, S. 343)


Auch Kappungsgrenze reduziert

In Berlin ist auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.

Mietpreisbremse in Brandenburg

Brandenburg hat 19 Kommunen ausgewiesen, in denen die Mietpreisbremse gilt.

Geltungszeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2025

Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung (Mietpreisbegrenzungsverordnung – MietbegrenzV) vom 8.6.2021 (GVBl. II/21, Nr. 61)

Kreisfreie Stadt Potsdam

Landkreis Barnim: Panketal

Landkreis Dahme-Spreewald: Eichwalde, Schulzendorf

Landkreis Havelland: Falkensee

Landkreis Märkisch-Oderland: Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin

Landkreis Oberhavel: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land

Landkreis Oder-Spree: Gosen-Neu Zittau, Schöneiche bei Berlin, Woltersdorf

Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow

Landkreis Teltow-Flämig: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren
 

Auch Kappungsgrenze reduziert

Zudem ist in 19 Kommunen in Brandenburg auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert. Mehr zur Kappungsgrenze in Brandenburg

Keine Mietpreisbremse in Sachsen

Ende Mai 2022 hat die Sächsische Landesregierung beschlossen, die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig einzuführen.

Geltungszeitraum bis 31.12.2025


Auch Kappungsgrenze reduziert

Für bestehende Mietverhältnisse ist in Dresden und Leipzig die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.

Keine Mietpreisbremse in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt die Mietpreisbremse nicht.

Schlagworte zum Thema:  Mietpreisbremse, Mietvertrag