Mietpreisbremse in Berlin
In ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse.
Geltungszeitraum: 1.6.2020 bis 31.5.2025
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 BGB (Mietenbegrenzungsverordnung) vom 19.5.2020 (GVBl. 2020, S. 343)
Auch Kappungsgrenze reduziert
In Berlin ist auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.
Mietpreisbremse in Brandenburg
Brandenburg hat 19 Kommunen ausgewiesen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Geltungszeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2025
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung (Mietpreisbegrenzungsverordnung – MietbegrenzV) vom 8.6.2021 (GVBl. II/21, Nr. 61)
Kreisfreie Stadt Potsdam
Landkreis Barnim: Panketal
Landkreis Dahme-Spreewald: Eichwalde, Schulzendorf
Landkreis Havelland: Falkensee
Landkreis Märkisch-Oderland: Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin
Landkreis Oberhavel: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land
Landkreis Oder-Spree: Gosen-Neu Zittau, Schöneiche bei Berlin, Woltersdorf
Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow
Landkreis Teltow-Flämig: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren
Auch Kappungsgrenze reduziert
Zudem ist in 19 Kommunen in Brandenburg auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert. Mehr zur Kappungsgrenze in Brandenburg
Keine Mietpreisbremse in Sachsen
Ende Mai 2022 hat die Sächsische Landesregierung beschlossen, die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig einzuführen.
Geltungszeitraum bis 31.12.2025
Auch Kappungsgrenze reduziert
Für bestehende Mietverhältnisse ist in Dresden und Leipzig die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.
Keine Mietpreisbremse in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt die Mietpreisbremse nicht.